EZ/OZ: 2335/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 20.06.2022, 09:06:34
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Frist: 22.08.2022
Betreff:
Kosten des Asyl- und Flüchtlingswesens im Jahr 2021
Die Ausgaben für das heimische Asylwesen beliefen sich im Jahr 2020 auf insgesamt 32,3 Millionen Euro, wie die Freiheitlichen mittels einer Anfrage (EZ/OZ: 1516/1) an SPÖ-Asyllandesrätin Doris Kampus in Erfahrung bringen konnten. Insgesamt wurden exakt 32.273.188,52 Euro für die Grundversorgung von Asylwerbern aufgewandt.
Trotz der Corona-Situation und der vom damaligen ÖVP-Innenminister Karl Nehammer versprochenen Grenzschließung waren die Ausgaben für Asylanten aus aller Herren Länder in der Steiermark erstmals seit Jahren wieder erheblich – gleich um 1,5 Millionen Euro – angestiegen. Damit lagen die Kosten um rund 14,5 Millionen Euro über dem Jahr 2011. Das steirische Asylwesen war damit nach wie vor ein finanzielles Loch ohne Boden und wäre ohne die Bemühungen des ehemals FPÖ-geführten Innenministeriums, den Zustrom von Asylanten einzudämmen, wahrscheinlich längst nicht mehr finanzierbar.
Die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Fremden (UMF) zahlte sich für die Asylindustrie aufgrund der hohen Tagsätze besonders aus, so wurden im Vorjahr rund 1,4 Millionen Euro für diese Gruppe ausgeschüttet. Zusätzlich fielen Kosten in der Höhe von 626.437 Euro an freiwillig ausbezahltem Taschengeld sowie 278.750 Euro an Bekleidungshilfe an – finanzielle Mittel, die bei den heimischen Steirern weit besser aufgehoben wären.
Dass die Landesregierung eine Antwort auf die Frage, welche Betriebe und Vereine für die Flüchtlingsbetreuung mit Steuergeld subventioniert wurden, seit Jahren verweigert, ist angesichts der horrenden Ausgaben völlig inakzeptabel. Der Vorgänger von Doris Kampus, Landeshauptmann-Stv. a.D. Siegfried Schrittwieser, hat während seiner Zeit als Regierungsmitglied sehr wohl darüber Auskunft gegeben. Da dem Landtag ein Kontrollrecht gegenüber der Landesregierung zukommt, wären Regierungsmitglieder grundsätzlich verfassungsrechtlich dazu verpflichtet, Auskunft zu erteilen, zumal auch die Steirer wissen sollten, ob sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft eines der 196 Asylquartiere des Jahres 2020 befand.
Mit 2. August 2021 befanden sich insgesamt 2.175 Personen in der steirischen Grundversorgung, zudem waren 90 Personen in Einrichtungen des Bundes untergebracht. Lediglich 26,71 Prozent der 2.175 Asylanten waren weiblichen Geschlechts.
Ende Februar 2022 befanden sich 3.215 Asylwerber in der steirischen Grundversorgung, hinzu kamen 710 Personen in Einrichtungen des Bundes (Quelle: Schriftliche Anfragebeantwortung, EZ/OZ: 2032/2). Erneut wird klar ersichtlich, dass sich die Steiermark auf ein neuerliches „Asylchaos“ zubewegt und dies, obwohl bei diesen Zahlen Ukrainer mit Vertriebenenstatus noch gar nicht berücksichtigt sind.
Auch die hohe Zahl an „Neujahrsbabys“ darf bezweifelt werden. Immerhin sollen sich mit Stichtag 2. August 2021 553 Personen und damit rund 25,5 Prozent in der steirischen Grundversorgung befunden haben, die einen Geburtstag am 1. Jänner aufweisen. Wenn Asylwerber ihr Geburtsdatum nicht kennen (wollen) oder schlicht „vergessen“ haben, um dadurch Vorteile – wie etwa einen erleichterten Familiennachzug – im Asylverfahren zu generieren, muss mit aller Härte dagegen vorgegangen werden.
Bemerkenswert ist der Umstand, dass im August 2021 gleich 25,3 Prozent der Asylwerber aus Afghanistan kamen. Dieses Land besitzt innerstaatliche Fluchtalternativen, weshalb Asylanträge in Österreich meist aussichtslos sind. Migranten hätten somit unser von sicheren Drittstaaten umgebenes Land eigentlich niemals erreichen dürfen. Darüber hinaus verdiente sich die Caritas eine goldene Nase, denn für die Regionalbetreuung der Asylanten erhielt sie im Jahr 2020 exakt 1,3 Millionen Euro.
Befremdlich ist, dass Landesrätin Doris Kampus lediglich von 17 „Vorkommnissen“ im Jahr 2020 in ihren Asylheimen zu berichten wusste, während laut einer Anfragebeantwortung des Innenministeriums (7058/AB) tatsächlich 70 Anzeigen gestellt wurden. Welche Gefahr die im Jahr 2020 insgesamt 63 aus Asylheimen abgetauchten Asylwerber für die Steirer darstellten, konnte nicht beantwortet werden.
In welcher Höhe die Aufwendungen für die einzelnen Bereiche Unterbringung, Verpflegung, Krankenversicherung, Bekleidungshilfe, Sonderbetreuung, Taschengeld (usw.) im Jahr 2021 tatsächlich zu Buche schlugen und zu wie vielen Gewalttaten es in Unterkünften kam, entzieht sich der Kenntnis der Fragesteller. Es bedarf daher einer Auskunft durch das fachlich zuständige Regierungsmitglied.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Wie viele Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, unbegleitete minderjährige Fremde sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf wurden in der Steiermark im Jahr 2021 grundversorgt?
- Sollte diese statistische Auswertung nicht automatisiert vorliegen, werden Sie umgehend die Umsetzung derselben veranlassen beziehungsweise wie lautet der aktuelle Stand der Umsetzung und was waren die Ergebnisse des in der Landesflüchtlingskonferenz im April 2021 vorgetragenen Anliegens hinsichtlich einer statistischen Auswertung?
- Wenn nein, warum Sie die Umsetzung nicht einfordern beziehungsweise veranlassen?
- Wie viele Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, unbegleitete minderjährige Fremde sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf wurden in der Steiermark im Jahr 2021 aus der Grundversorgung entlassen?
- Wie viele Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, unbegleitete minderjährige Fremde sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf kamen in der Steiermark im Jahr 2021 neu in die Grundversorgung?
- Wie viele Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, minderjährige Fremde sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf befinden sich aktuell in der Steiermark, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Kategorien sowie deren Gesamtzahl?
- Wie viele Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, minderjährige Fremde sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf werden derzeit in Einrichtungen des Bundes in der Steiermark betreut?
- In welchem Ausmaß wurde die Quote zur Unterbringung von Flüchtlingen im Jahr 2021 erfüllt und wie lautet sie derzeit?
- In welchen steirischen Gemeinden befinden sich derzeit Flüchtlingsunterkünfte, die vom Bund betrieben werden bzw. bei denen der Bund als Vertragspartner fungiert?
- Wie viele Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, minderjährige Fremde sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf werden gemäß der Antwort auf Frage 9 in den jeweiligen Unterkünften des Bundes betreut (Bitte um Angabe der Zahlen pro Standort!)?
- Wie viele Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, minderjährige Fremde sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf waren in der Steiermark am jeweils 15. jedes Monats im Jahr 2021 bzw. im Juli und August 2022 untergebracht?
- Nach welchen Nationalitäten und Geschlechtern teilen sich die in der Steiermark aktuell grundversorgten Asylwerber, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, minderjährigen Fremden sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf auf die einzelnen Gemeinden und Bezirke auf (Gesamtzahl der einzelnen Staatsbürgerschaften sowie aufgeschlüsselt auf einzelne Gemeinden und Gesamtzahl der Asylwerber nach Staatsbürgerschaft im jeweiligen Bezirk)?
- Wie viele der aktuell grundversorgten Asylwerber, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, minderjährigen Fremden sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf sind insgesamt Afghanen, Syrer, Iraker, Iraner, Nigerianer, Russen und Ukrainer?
- Wie viele Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, minderjährige Fremde sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf, aufgeschlüsselt nach Staatsbürgerschaft, waren in der Steiermark jeweils pro Monat im Jahr 2021 bzw. im Juli und August 2022 sowie im Gesamtjahr 2021 untergebracht?
- Sollte diese statistische Auswertung nicht automatisiert vorliegen, werden Sie umgehend die Umsetzung derselben veranlassen beziehungsweise wie lautet der aktuelle Stand der Umsetzung?
- Wie viele unbegleitete minderjährige Fremde (UMF) wurden in der Steiermark jeweils am 15. jedes Monats im Jahr 2021 bzw. im Juli und August 2022 grundversorgt?
- Nach welchen Nationalitäten und Geschlechtern teilen sich die in der Steiermark grundversorgten UMF auf die einzelnen Gemeinden und Bezirke auf (Gesamtzahl der einzelnen Staatsbürgerschaften und aufgeschlüsselt auf einzelne Gemeinden sowie Gesamtzahl der Asylwerber nach Staatsbürgerschaft im jeweiligen Bezirk)?
- Wie viele UMF wurden in der Steiermark jeweils pro Monat im Jahr 2021 bzw. im Juli und August 2022 sowie im Gesamtjahr 2021 grundversorgt?
- Sollte diese statistische Auswertung nicht automatisiert vorliegen, werden Sie umgehend die Umsetzung derselben veranlassen beziehungsweise wie lautet der aktuelle Stand der Umsetzung?
- Wie viele UMF wurden in der Steiermark im Jahr 2021 aus der Grundversorgung entlassen?
- Wie viele UMF kamen in der Steiermark im Jahr 2021 neu in die Grundversorgung?
- Wie viele UMF werden aktuell in der Steiermark grundversorgt (Gesamtzahl der einzelnen Staatsbürgerschaften sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Herkunftsland)?
- Wie viele minderjährige Asylwerber, minderjährige Asylberechtigte, minderjährige subsidiär Schutzberechtigte sowie minderjährige Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf (ohne UMF) werden aktuell in der Steiermark grundversorgt (Gesamtzahl der einzelnen Staatsbürgerschaften sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Herkunftsland)?
- Wie hoch waren die finanziellen Leistungen des Landes, die im Zuge der Betreuung und Versorgung von UMF im Jahr 2021 zuerkannt wurden?
- Wie hoch ist der in der Steiermark gewährte Tagessatz für die Betreuung und Versorgung von UMF?
- Wie hoch ist der in der Steiermark gewährte Tagessatz für Asylwerber in organisierter bzw. individueller Unterbringung sowie für sogenannte „Privatgeher“?
- Wie hoch beziffern Sie die finanziellen Ausgaben, die seitens Ihres Ressorts für Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, UMF sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf im Jahr 2021 aufgebracht wurden? Bitte um Aufschlüsselung nach den entsprechenden Kategorien mit besonderer Berücksichtigung auf „Zuerkennung von Leistungen aus der Grundversorgung“, „Soziales Management für Fremde und Asylwerber“, „Quartiermanagement“ (Unterkünfte in der gesamten Steiermark), „Krisenmanagement“ und „allgemeine Angelegenheiten im Bereich Flüchtlingswesen“.
- Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die im Rahmen der Grundversorgung im Jahr 2021 einerseits an private und andererseits an organisierte Quartiergeber ausgezahlt wurden?
- Welche Vereine, Betriebe bzw. karitative Organisationen sowie Institutionen, die im Rahmen der Flüchtlingshilfe und -betreuung tätig sind, bekamen vom Land Steiermark im Jahr 2021 eine Abgeltung für ihre erbrachten Leistungen und wie hoch waren diese für die betreffenden Vereine, Betriebe, Organisationen usw.?
- Wie viele Personen werden in der Steiermark in privaten Unterkünften sowie in karitativen Einrichtungen (Caritas, Diakonie, Orden etc.) über die Grundversorgung beherbergt bzw. wie viele versorgen sich als sogenannte „Privatgeher“ selbst?
- Mit welchen Beherbergungsbetrieben und Wohlfahrtsorganisationen hat das Land Steiermark derzeit aufrechte Verträge zur Unterbringung von Asylwerbern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, unbegleiteten minderjährigen Fremden sowie Flüchtlingen mit erhöhtem Betreuungsbedarf (Bitte um Auflistung nach Bezirken ohne (!) Angabe der Adresse)?
- Gibt es Vereine bzw. Privatbetriebe, die im Bereich der Flüchtlingsunterbringung mit dem Land Steiermark mehrere Verträge haben?
- Wenn ja, um welche Betreiber bzw. Organisationen handelt es sich dabei?
- Wie hoch waren die Abgeltungszahlungen des Landes, die die einzelnen Vereine und Beherbergungsbetriebe im Jahr 2021 für die Versorgung und Betreuung von Asylwerbern, Asylberechtigten, subsidiär Schutzberechtigten, UMF sowie Flüchtlingen mit erhöhtem Betreuungsbedarf erhielten?
- Wie viele Asylquartiere gab es im Jahr 2021 in den einzelnen Bezirken der Steiermark sowie insgesamt?
- Wie viele Kontrollen wurden in Flüchtlingsunterkünften (organisiert sowie privat) im Jahr 2021 seitens Ihres Ressorts durchgeführt?
- Welche besonderen Vorkommnisse wurden seitens der Quartiergeber gemäß deren Verpflichtung, besondere Vorkommnisse dem Land unverzüglich zu melden (Quelle: Vertrag über die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden in einer organisierten Unterkunft ohne Verpflegung), insgesamt im Jahr 2021 gemeldet?
- Wie viele sicherheitspolizeilich nicht relevante Vorfälle, wie etwa verbale Konflikte, Nachbarschaftsstreitereien und Verwaltungsübertretungen in steirischen Asylheimen, wurden Ihnen bzw. dem Sozialressort im Jahr 2021 von den Betreibern von Asylheimen (Vertragspartnern) gemeldet?
- Wie erklären Sie sich die abweichenden Zahlen des Innenministeriums (7058/AB) zu den von Ihnen angegebenen Vorfällen (EZ/OZ: 1516/1) im Jahr 2020?
- Wie viele Hausverbote wurden im Jahr 2021 gegenüber Bewohnern von Asylheimen ausgesprochen und dem Sozialressort gemeldet?
- Wie viele Angriffe auf eingesetztes Sicherheitspersonal wurden im Jahr 2021 dem Sozialressort gemeldet?
- Wie viele Personen des eingesetzten Sicherheits- und Betreuungspersonals wurden bei diesen Angriffen verletzt?
- Wie viele Angriffe auf externe Personen, zum Beispiel Besucher, wurden im Jahr 2021 dem Sozialressort gemeldet?
- Wie viele Asylquartierplätze waren jeweils in den einzelnen Monaten des Jahres 2021 bzw. im Juli und August 2022 gemäß der landesinternen Software (interne Excel-Tabelle zur Meldung an das BMI), aufgeschlüsselt nach Bezirken, leerstehend („vorrätig“)?
- Wie viele Asylquartiere wurden jeweils in den einzelnen Monaten des Jahres 2021 bzw. in den einzelnen Monaten des Jahres 2022 bis inklusive August, aufgeschlüsselt nach Bezirken, geschlossen?
- Wie viele Asylquartiere wurden jeweils in den einzelnen Monaten des Jahres 2021 bzw. in den einzelnen Monaten des Jahres 2022 bis inklusive August, aufgeschlüsselt nach Bezirken, neu eröffnet?
- Warum und wo wurden neue Asylquartiere eröffnet?
- Wie lange waren beziehungsweise sind jeweils die Laufzeiten der neu abgeschlossenen Verträge?
- Wie gestaltet sich der aktuelle Betreuungsschlüssel bzw. sind hier Änderungen geplant?
- Wenn ja, wie wird sich diese Änderung darstellen bzw. mit welchen Mehrkosten ist zu rechnen?
- Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die im Jahr 2021 als „Taschengeld“ an Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, minderjährige Fremde sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf ausbezahlt wurden?
- Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die im Jahr 2021 als „Bekleidungshilfe“ an Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, minderjährige Fremde sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf ausbezahlt wurden?
- Wie viele Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, minderjährige Fremde sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf verschwanden im Jahr 2021 ohne Abmeldung aus Asylquartieren beziehungsweise tauchten unter?
- Wie viele davon tauchten im jahr 2021 wieder auf und wurden erneut in die Grundversorgung aufgenommen?
- Auf welche Art und Weise unterstützt Ihr Ressort die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU)?
- Werden Sie eine Landesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen einrichten?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele Anzeigen wurden im Jahr 2021 in steirischen Asyl- und Fremdenunterkünften, gegliedert nach angezeigten Delikten und Übertretungen, erstattet?
- Wie stellen sich diese nach Delikten und Übertretungen gegliederten Zahlen im Vergleich zum Jahr 2021 in absoluten Zahlen und in Prozent dar?
- Wie viele Personen wurden im Jahr 2021 in steirischen Asyl- und Fremdenunterkünften, gegliedert nach angezeigten Delikten und Übertretungen, angezeigt?
- Wie stellen sich diese nach Delikten und Übertretungen gegliederten Zahlen im Vergleich zum Jahr 2021 in absoluten Zahlen und in Prozent dar?
- Welche Nationalitäten hatten diese im Jahr 2021 angezeigten Personen?
- Wie gliedern sich die drei am häufigsten angezeigten Nationalitäten jeweils auf die einzelnen Delikte und Übertretungen auf?
- Wie viele Anzeigen wurden im ersten Halbjahr 2022 in steirischen Asyl- und Fremdenunterkünften, gegliedert nach angezeigten Delikten und Übertretungen, erstattet?
- Wie stellen sich diese nach Delikten und Übertretungen gegliederten Zahlen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 in absoluten Zahlen und in Prozent dar?
- Wie stellen sich diese nach Delikten und Übertretungen gegliederten Zahlen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020 in absoluten Zahlen und in Prozent dar?
- Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2022 in steirischen Asyl- und Fremdenunterkünften, gegliedert nach angezeigten Delikten und Übertretungen, angezeigt?
- Wie stellen sich diese nach Delikten und Übertretungen gegliederten Zahlen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021 in absoluten Zahlen und in Prozent dar?
- Wie stellen sich diese nach Delikten und Übertretungen gegliederten Zahlen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2020 in absoluten Zahlen und in Prozent dar?
- Welche Nationalitäten hatten diese im ersten Halbjahr 2022 angezeigten Personen?
- Wie gliedern sich die drei am häufigsten angezeigten Nationalitäten jeweils auf die einzelnen Delikte und Übertretungen auf?
- Wenn Ihnen die Zahlen und Antworten zu den Fragen 59 bis 72 nicht vorliegen, werden Sie diese im Rahmen der Amtshilfe eruieren?
- Wenn nein, warum wollen Sie nicht wissen, was sich in Ihren Asylheimen zuträgt?
- Wie viele Asylwerber, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, unbegleitete minderjährige Fremde sowie Flüchtlinge mit erhöhtem Betreuungsbedarf befinden sich aktuell in der steirischen Grundversorgung und werden mit dem Geburtsdatum 1. Jänner (eines beliebigen Jahres) in der Datenbank geführt und wie viele davon sind unter 14, unter 16 beziehungsweise unter 18 Jahren?
- Befinden sich aktuell Personen mit „humanitärem Bleiberecht“ in der steirischen Grundversorgung?
- Wenn ja, wie viele und auf welche Nationalitäten teilen sich diese auf?
- Welche Kosten haben Personen mit „humanitärem Bleiberecht“ im Jahr 2021 verursacht?
- Wie viele Personen mit „humanitärem Bleiberecht“ waren in der Steiermark am jeweils 15. jedes Monats im Jahr 2021 bzw. im Juli und August 2022 untergebracht und auf welche Nationalitäten teilen sich diese auf?
- Wie viele Ukrainer mit Vertriebenenstatus (Blaue Karte) befanden sich mit dem 15. jedes einzelnen Monats des Jahres 2022 in der steirischen Grundversorgung, aufgeschlüsselt auf Männer, Frauen und Minderjährige?
- Wie viele davon waren männliche Personen unter 40 Jahren?
- Wie viele Ukrainer mit Vertriebenenstatus (Blaue Karte) befinden sich aktuell in der steirischen Grundversorgung, aufgeschlüsselt auf Männer, Frauen und Minderjährige sowie unbegleitete, minderjährige Fremde?
- Wie viele davon sind männliche Personen unter 40 Jahren?
- In welchen steirischen Bezirken befinden sich die aktuell grundversorgten Ukrainer mit Vertriebenenstatus (Blaue Karte)?
- Wie viele Ukrainer mit Vertriebenenstatus (Blaue Karte) verließen im Jahr 2022 die Grundversorgung?
- Wie lange können Ukrainer mit Vertriebenenstatus (Blaue Karte) eine Unterkunft in der Grundversorgung beanspruchen?
- Gibt es für Ukrainer mit Vertriebenenstatus (Blaue Karte), die sich in der Grundversorgung befinden, die Pflicht, sich beim AMS als arbeitssuchend zu melden?
- Besteht für Ukrainer mit Vertriebenenstatus (Blaue Karte), die sich in der Grundversorgung befinden, die Möglichkeit, sich jederzeit wieder in die Grundversorgung zu begeben, nachdem sie beispielsweise eine Vollzeitarbeitsstelle aufnahmen, die Grundversorgung somit verließen, dann die Arbeitsstelle jedoch wieder verloren?
- Wenn ja, wie oft kam es zu solchen Fällen einer erneuten Aufnahme in die Grundversorgung im Jahr 2022?
- Wird bei Ukrainern mit Vertriebenenstatus (Blaue Karte), die sich in der Grundversorgung befinden, die Grundversorgung gegengerechnet, falls sie über eine Arbeit den Freibetrag überschreiten?
- Wenn ja, wie oft passierte dies im Jahr 2022 und welche Beträge wurden bislang einbehalten beziehungsweise gegengerechnet?
- Gibt es für Ukrainer mit Vertriebenenstatus (Blaue Karte), die sich in der Grundversorgung befinden, die Pflicht, sich nach einer bestimmten Zeit nach einer eigenen Wohnung umzusehen?
- Welche Kosten steuert das Land bei, wenn Ukrainer mit Vertriebenenstatus (Blaue Karte) in Privatquartieren wohnen und welche Ausgaben entstanden dem Land Steiermark dadurch bislang im Jahr 2022?
- Wird seitens des Landes die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel beziehungsweise Taxis für Ukrainer mit Vertriebenenstatus (Blaue Karte) in der Grundversorgung finanziert?
- Wenn ja, welche Kosten entstanden dadurch bislang im Jahr 2022?
- Wenn ja, wie lange wird an dieser Regelung noch festgehalten?
- Wie viele Ukrainer wurden bislang im Jahr 2022 aufgrund eines Asylantrags in die steirische Grundversorgung aufgenommen?
- Welche Gesamtkosten entstanden bislang im Jahr 2022 durch die Aufnahme von Ukrainern mit Vertriebenenstatus (Blaue Karte) in die steirische Grundversorgung?
- Mit welchen Kosten rechnet das Sozialressort für das Gesamtjahr 2022?
Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ)