EZ/OZ: 416/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 19.03.2020, 16:06:55
Geschäftszahl(en): ABT02-349/2013-65; ABT02-6756/2018-89; ABT02-187856/2019-5
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Beilagen: Tätigkeitsbericht
Betreff:
Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten und der Gleichbehandlungskommission gemäß § 42 Abs. 1 Z. 8 i.V. m. § 47 L-GBG
Angeschlossener Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragen und der Gleichbehandlungskommission über ihre Tätigkeit wurde der Steiermärkischen Landesregierung vorgelegt.
Gemäß § 47 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz ist auch dem Landtag in dreijährigen Abständen ein umfassender Bericht über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern und der Frauenförderung sowie der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Landes- und Gemeindedienst vorzulegen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. März 2020.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend den Bericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten und der Gleichbehandlungskommission gem. § 47 Abs. 3 Landes-Gleichbehandlungsgesetz wird zur Kenntnis genommen.