EZ/OZ: 2337/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 21.06.2022, 13:08:39
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Frist: 22.08.2022
Betreff:
Fragwürdige Vorgaben für private Pflegeschule
Angesichts des bereits akuten Pflegekräftemangels in allen Teilen Österreichs steht außer Frage, dass endlich Wege und Mittel gefunden werden müssen, um den aktuellen und anstehenden Herausforderungen gerecht zu werden. Viel Zeit bleibt dafür nicht, werden bundesweit bis zum Jahr 2030 schließlich rund 76.000 zusätzliche Pflegefachkräfte benötigt. Ein Schritt in die richtige Richtung stellte in der Steiermark der gemeinsame Antrag aller Landtagsfraktionen mit dem Betreff „Weiterentwicklung der Pflege und Betreuung der Steiermark unter der Prämisse ‚mobil vor stationär‘“ (EZ/OZ: 404/7) dar, der einige durchaus wichtige Lösungsansätze zu den vielfältigen Problemstellungen im Pflegebereich beinhaltete. Allerdings bedarf es nach Ansicht der FPÖ noch weiterer konkreter Maßnahmen zur Gegensteuerung, wobei der Fokus insbesondere auf den Ausbildungsbereich gelegt werden muss.
Zur Erinnerung: Die im Juni 2016 beschlossene Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes brachte massive Änderungen im Bereich der Pflegeberufe mit sich. Seitdem ist das Aufgaben- und Tätigkeitsfeld in der Pflege dreistufig gegliedert. Neben dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege gibt es die Pflegeassistenz und die Pflegefachassistenz. Das Land Steiermark bietet entsprechende Lehrgänge an mehreren Standorten an, wobei die Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege spätestens ab dem Jahr 2024 nur noch auf Fachhochschulebene absolviert werden kann.
Es wird sich weisen, ob die FH Joanneum vom Land Steiermark mit den entsprechenden Kapazitäten und Ressourcen ausgestattet wird, um dem Bedarf nach diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegern gerecht werden zu können. Dass ÖVP-Pflegelandesrätin Juliane Bogner-Strauß im Oktober des vergangenen Jahres für das Frühjahr 2022 nochmals die Öffnung der Diplomausbildung in den Krankenpflegeschulen ankündigte, lässt dies zumindest bezweifeln. (Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3124551/)
Nichtsdestotrotz ist dieser Schritt nachvollziehbar, zumal die gänzliche Verlagerung der Ausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege an die Fachhochschulen nach wie vor diskussionswürdig ist. Schließlich hat sich das alte System jahrzehntelang hervorragend in Österreich bewährt und hochqualifizierte Pflegekräfte hervorgebracht.
Dabei wurden diese Fachkräfte in der Steiermark nicht nur an den öffentlichen Pflegeschulen des Landes, sondern auch in privaten Ausbildungsstätten ausgebildet. Eine davon ist die „EMG Akademie“ mit ihrem Sitz in Kalsdorf, die seit Jahrzehnten Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Bereich Gesundheit- und Krankenpflegeberufe anbietet. Die Schüler stammen aus ganz Österreich, da die Ausbildungen auch berufsbegleitend absolviert werden können. Auf diese Weise können etwa Pflegeassistenzen die verkürzte Ausbildung zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachkraft in Angriff nehmen und parallel weiterhin im Pflegeberuf beschäftigt bleiben. Aufgrund der Umstellungen ab dem Jahr 2024 soll die Nachfrage nach einer solchen Ausbildung für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege derzeit besonders groß sein.
Obwohl sich das Land Steiermark glücklich schätzen sollte, dass seitens der „EMG Akademie“ weitere dringend benötigte Pflegefachkräfte ausgebildet werden, stellt sich die Situation in der Realität offenbar anders dar. So sollen der Bildungseinrichtung dem Vernehmen nach seitens der zuständigen Abteilung 8 des Landes Steiermark nicht nachvollziehbare behördliche Vorgaben gemacht werden, die nach Ansicht der „EMG Akademie“ keine gesetzliche Rechtfertigung finden und den Ablauf der Ausbildung massiv beeinträchtigen. Genannt werden dabei insbesondere die Pflicht, sämtliche Praktika in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in der Steiermark absolvieren zu müssen sowie die Vorgabe, dass eine durchgehende Ferienzeit von mindestens vier Wochen während eines Ausbildungsjahres auch im Falle berufsbegleitender Modelle sichergestellt sein muss. Nach Ansicht der Schulbetreiber sind diese Regelungen gesetzlich nicht so vorgegeben.
Im Zuge der gegenständlichen Anfrage sollen die Hintergründe des konkreten Falls beleuchtet sowie die seitens des Landes Steiermark getätigten Vorgaben hinterfragt werden.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Welche Vorgaben wurden der „EMG Akademie“ bzw. deren Schülern in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Absolvierung von Berufspraktika gemacht?
- Falls Sie oder Ihr Ressort die Ansicht vertreten, dass sämtliche Praktika während der Ausbildung (also nicht nur das diplomprüfungsbezogene Pflichtpraktikum) in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in der Steiermark und damit nicht in anderen Bundesländern zu absolvieren sind, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Beurteilung?
- Welche Vorgaben wurden der „EMG Akademie“ in den vergangenen Jahren hinsichtlich der Einhaltung einer durchgehenden Ferienzeit von mindestens vier Wochen während eines Ausbildungsjahres auch im Falle berufsbegleitender Ausbildungsmodelle gemacht?
- Falls Sie oder Ihr Ressort die Ansicht vertreten, dass jedenfalls eine durchgehende Ferienzeit von mindestens vier Wochen während eines Ausbildungsjahres auch im Falle berufsbegleitender Ausbildungsmodelle sichergestellt sein muss, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Beurteilung?
- Inwiefern gab es in den vergangenen zwei Jahren zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit den Vorgaben des Landes Steiermark hinsichtlich der Absolvierung von Praktika bzw. der Einhaltung von durchgehenden Ferienzeiten Gesprächstermine mit den Verantwortlichen der „EMG Akademie“?
- In welchem Rahmen fanden diese statt (persönlich, telefonisch, elektronisch etc.)?
- Wie stellte sich der Inhalt dieser Gesprächstermine konkret dar?
- Inwiefern bzw. wie oft kam es ausgehend von den Mitarbeitern des Landes Steiermark zu einseitigen Terminverschiebungen bzw. -absagen?
- Inwiefern sind weitere Gesprächstermine seitens der Mitarbeiter des Landes Steiermark zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit den Vorgaben des Landes Steiermark hinsichtlich der Absolvierung von Praktika bzw. der Einhaltung von durchgehenden Ferienzeiten mit den Verantwortlichen der „EMG Akademie“ geplant?
- Werden Sie sich auf Bundesebene, wie etwa auch vom „Bündnis für gute Pflege“ gefordert, für eine Verlängerung der Möglichkeit zur verkürzten Ausbildung von Pflegeassistenzen zum gehobenen Dienst (vgl. § 44 GuKG) über 2023 hinaus um mindestens fünf Jahre einsetzen?
- Falls ja, wie stellen sich Ihre dahingehenden Pläne dar?
- Falls nein, warum nicht?
Unterschrift(en):
LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)