LANDTAG STEIERMARK
XIX. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 120/1

Formblatt nach Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz iVm Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre

eingebracht am 09.01.2025, 10:57:24


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Klaudia Stroißnig (ÖVP)

Betreff:
Anzeige der Frau LTAbg. Klaudia STROISSNIG gemäß § 6a Unv-Transparenz-G betreffend Anzeige einer Tätigkeit in einer Gebietskörperschaft

1. Vorliegen einer leitenden Stellung in der Wirtschaft

Üben Sie eine leitende Stellung, insbesondere als Mitglied im Vorstand, in der Geschäftsführung oder im Aufsichtsrat (Sparkassenrat) einer Aktiengesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Stiftung oder in einer Sparkasse aus? (§ 6 Abs 2 Z 1 Unv-Transparenz-G)

Nein

2. Vorliegen eines Dienstverhältnisses zu einer Gebietskörperschaft (§ 6a Abs 1 Unv-Transparenz-G)

Ja

1. Zu welcher Gebietskörperschaft stehen Sie in einem Dienstverhältnis und welche Tätigkeit üben Sie in dieser Gebietskörperschaft aus?

Gemeindebedienstete / Gemeinde Geistthal-Södingberg

2. Kurzbeschreibung Ihres Tätigkeitsbereiches, in welcher darzulegen ist, ob ungeachtet der Mitgliedschaft im Landtag aufgrund der im Einzelfall obliegenden Aufgaben eine objektive und unbeeinflusste Amtsführung gewährleistet ist:

-

3. Vorliegen einer sonstigen Tätigkeit

1. Üben Sie eine sonstige Tätigkeit aufgrund eines Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses aus? (§ 6 Abs 2 Z 2 lit a Unv-Transparenz-G)

Nein

2. Üben Sie eine sonstige Tätigkeit im selbstständigen oder freiberuflichen Rahmen aus? (§ 6 Abs 2 Z 2 lit b Unv-Transparenz-G)

Nein

3. Üben Sie eine sonstige Tätigkeit als in eine politische Funktion gewählte(r) oder bestellte(r) Amtsträger(in) aus? (§ 6 Abs 2 Z 2 lit c Unv-Transparenz-G)

Ja

Wenn ja, welche Funktion und welcher Rechtsträger?

Bürgermeisterin / Gemeinde Geistthal-Södingberg

4. Üben Sie eine sonstige Tätigkeit als leitende(r) Funktionär(in) in einer gesetzlichen oder freiwilligen Interessensvertretung aus? (§ 6 Abs 2 Z 2 lit d Unv-Transparenz-G)

Nein

5. Üben Sie eine sonstige Tätigkeit aus, aus der darüber hinaus Vermögensvorteile erzielt werden? (§ 6 Abs 2 Z 2 lit e Unv-Transparenz-G)

Nein

4. Vorliegen einer leitenden ehrenamtlichen Tätigkeit

Üben Sie eine leitende ehrenamtliche Tätigkeit aus? (§ 6 Abs 2 Z 3 Unv-Transparenz-G)

Ja

Wenn ja, welche Funktion und welcher Rechtsträger?

Bezirksleiterin / VP Frauen Steiermark
Ortsparteiobfrau / ÖVP Geistthal-Södingberg
Aufsichtsrätin / Raiffeisenbank Stallhofen

5. Bekanntgabe der Einkommenskategorie

Geben Sie bitte die Kategorie an, in die die Summe Ihrer Einkünfte (durchschnittliche monatliche Bruttobezüge einschließlich 13. und 14. Gehalt sowie Sachbezüge) aus derartigen Tätigkeiten (Pkt 1. bis 3.) fällt. (§ 6 Abs 4 und 5 Unv-Transparenz-G)

Kategorie 3: € 4.001,-- bis 8.000,--

Es wird ausdrücklich ersucht, allfällige Änderungen umgehend im Wege des PALLAST-Systems bekanntzugeben. Vierteljährlich erfolgen diesbezügliche Erinnerungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Daten gemäß den Bestimmungen des BezBegrBVG und des Unv-Transparenz-G auf den Seiten des Landtages Steiermark unter www.landtag.steiermark.at veröffentlicht werden.

Unterschrift(en):
LTAbg. Klaudia Stroißnig (ÖVP)