EZ/OZ: 126/1
Formblatt nach Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz iVm Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre
eingebracht am 09.01.2025, 23:16:18
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne)
Betreff:
NITSCHE Veronika, MBA
1. Vorliegen einer leitenden Stellung in der Wirtschaft
Üben Sie eine leitende Stellung, insbesondere als Mitglied im Vorstand, in der Geschäftsführung oder im Aufsichtsrat (Sparkassenrat) einer Aktiengesellschaft, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Stiftung oder in einer Sparkasse aus?
(§ 6 Abs 2 Z 1 Unv-Transparenz-G)
Nein
2. Vorliegen eines Dienstverhältnisses zu einer Gebietskörperschaft
Nein
3. Vorliegen einer sonstigen Tätigkeit
1. Üben Sie eine sonstige Tätigkeit aufgrund eines Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses aus?
(§ 6 Abs 2 Z 2 lit a Unv-Transparenz-G)
Ja
Wenn ja, geben Sie bitte den/die Dienstgeber/Dienstgeberin an:
Projektmanagerin/Vorstandsmitglied / WUS Austria
2. Üben Sie eine sonstige Tätigkeit im selbstständigen oder freiberuflichen Rahmen aus?
(§ 6 Abs 2 Z 2 lit b Unv-Transparenz-G)
Nein
3. Üben Sie eine sonstige Tätigkeit als in eine politische Funktion gewählte(r) oder bestellte(r) Amtsträger(in) aus?
(§ 6 Abs 2 Z 2 lit c Unv-Transparenz-G)
Nein
4. Üben Sie eine sonstige Tätigkeit als leitende(r) Funktionär(in) in einer gesetzlichen oder freiwilligen Interessensvertretung aus?
(§ 6 Abs 2 Z 2 lit d Unv-Transparenz-G)
Nein
5. Üben Sie eine sonstige Tätigkeit aus, aus der darüber hinaus Vermögensvorteile erzielt werden?
(§ 6 Abs 2 Z 2 lit e Unv-Transparenz-G)
Nein
4. Vorliegen einer leitenden ehrenamtlichen Tätigkeit
Üben Sie eine leitende ehrenamtliche Tätigkeit aus?
(§ 6 Abs 2 Z 3 Unv-Transparenz-G)
Nein
5. Bekanntgabe der Einkommenskategorie
Geben Sie bitte die Kategorie an, in die die Summe Ihrer Einkünfte (durchschnittliche monatliche Bruttobezüge einschließlich 13. und 14. Gehalt sowie Sachbezüge) aus derartigen Tätigkeiten (Pkt 1. bis 3.) fällt.
(§ 6 Abs 4 und 5 Unv-Transparenz-G)
Kategorie 1: € 1 bis 1.150,--
Es wird ausdrücklich ersucht, allfällige Änderungen umgehend im Wege des PALLAST-Systems bekanntzugeben. Vierteljährlich erfolgen diesbezügliche Erinnerungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Daten gemäß den Bestimmungen des BezBegrBVG und des Unv-Transparenz-G auf den Seiten des Landtages Steiermark unter www.landtag.steiermark.at veröffentlicht werden.
Unterschrift(en):
LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne)