EZ/OZ: 2935/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 16.03.2023, 13:58:13
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Frist: 16.05.2023
Betreff:
Wie wirken sich die Begleitprojekte rund um das Leitspital Liezen auf die Projektgesamtkosten aus? (LR Bogner-Strauß)
Gemäß den Plänen der schwarz-roten Landesregierung sollen bis zum Jahr 2028 die Spitalsstandorte in Rottenmann, Schladming sowie Bad Aussee geschlossen und durch ein Zentralkrankenhaus in Stainach-Pürgg ersetzt werden. Eine tatsächliche Umsetzung des Vorhabens hätte zweifelsohne massive Auswirkungen für die regionale Bevölkerung. Neben den versorgungstechnischen Problemstellungen wirft das Projekt vor allem auch infrastrukturelle und finanzpolitische Fragen auf.
So werden die für die Errichtung des „Leitspitals Liezen“ budgetierten 261 Millionen Euro angesichts einer Baukostenexplosion sowie der enormen Inflation wohl keinesfalls ausreichen. Dies musste Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß in einer Stellungnahme zu einem Selbstständigen Antrag der FPÖ auch bereits eingestehen. Demnach liege die tatsächliche Baukostenindexentwicklung in den vergangenen Jahren bereits deutlich über den im Finanzierungsbeschluss angenommenen drei Prozent. Zudem sei die zukünftige Entwicklung auf Grund der Marktentwicklung derzeit nicht abschätzbar. Aus diesem Grund soll im Zuge des Abschlusses der Vorentwurfsplanung für das Leitspital Liezen, was voraussichtlich im 2. Quartal 2023 der Fall sein wird, die Kostenkalkulation aktualisiert werden. (Quelle: Stellungnahme der Landesregierung vom 2. März 2023, EZ/OZ: 2682/3)
Dabei sind die Kosten für die Errichtung des Spitalsgebäudes wahrlich nicht die einzigen Aufwendungen, die mit dem Vorhaben einhergehen. So würde das Zentralkrankenhaus auch die Umsetzung mehrerer Begleitprojekte erforderlich machen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang nicht nur die Erschließungskosten und die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, sondern etwa auch die Kosten für den Bau von Betriebswohnungen, für die Etablierung der Gesundheits- und Facharztzentren an den Standorten Rottenmann, Schladming und Bad Aussee sowie die Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Während sich die Landesregierung zum konkreten Umfang der Kosten für derartige Begleitprojekte bisher ausschwieg, liegen der Öffentlichkeit dank der Experten der Bürgerinitiative BISS und einem Bericht der „Steirerkrone“ vom 15. März dieses Jahres nun erstmals diesbezügliche Erhebungen vor. Demnach werden die finanziellen Aufwendungen für die Umsetzung der Nebenprojekte zwischen 150 und 223 Millionen Euro betragen. Es handelt sich dabei wohl gemerkt um Kosten, die zusätzlich zu den eigentlichen Errichtungskosten anfallen. Nach Berechnung der Experten der BISS muss die öffentliche Hand im schlimmsten Fall 831 Millionen Euro für den Bau und diverse Begleitmaßnahmen (Infrastruktur, Straßenanbindung, Umrüstung zu Facharztzentren etc.) aufwenden. Im „besten“ Fall stehen zumindest 520 Millionen Euro an Endkosten zu Buche. (Quelle: „Steirerkrone“ vom 15. März 2023, Seite 16)
Wie sich der Status quo hinsichtlich der Finanzierung, Planung und Umsetzung der relevanten Begleitprojekte rund um die Umsetzung des Projekts Leitspital Liezen darstellt, soll durch die gegenständliche Anfrage Klärung erfahren.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Welche konkreten Begleit- und Nebenprojekte sollen laut aktuellen Plänen gemeinsam mit der Errichtung des eigentlichen Spitalbaus umgesetzt werden (bspw. Anschluss an das Verkehrsnetz, allgemeine Erschließungsmaßnahmen, Verbesserung übergeordneter Infrastruktur, Bau von Betriebswohnungen, Etablierung der Gesundheits- und Facharztzentren an den Standorten Rottenmann, Schladming und Bad Aussee, Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen etc.)?
- In welchen Zuständigkeitsbereich fällt die Planung bzw. Umsetzung der jeweiligen Begleit- und Nebenprojekte bzw. welche Regierungsressorts sind verantwortlich?
- Wie stellen sich die derzeitigen Pläne hinsichtlich der in Ihr Ressort bzw. in den Zuständigkeitsbereich der KAGes und des Gesundheitsfonds Steiermark fallenden Begleit- und Nebenprojekte konkret dar bzw. in welcher Planungs- bzw. Umsetzungsphase befinden sich die entsprechenden Projekte?
- Welche Kosten sind dem Land Steiermark, dem Gesundheitsfonds Steiermark sowie der KAGes bisher für die Planung bzw. Umsetzung der in Ihr Ressort fallenden Begleit- und Nebenprojekte konkret angefallen?
- Welche Kosten sind seitens des Landes Steiermark, seitens des Gesundheitsfonds Steiermark sowie seitens der KAGes für die tatsächliche Umsetzung der in Ihr Ressort fallenden Begleit- und Nebenprojekte veranschlagt?
- Wie teilen sich diese veranschlagten Kosten auf die jeweiligen in Ihren politischen Verantwortungsbereich fallenden Begleit- und Nebenprojekte konkret auf?
- Von wann stammen die Kostenberechnungen für die Umsetzung der jeweiligen in Ihren politischen Verantwortungsbereich fallenden Begleit- und Nebenprojekte?
- Falls Sie keine konkreten Kostenberechnungen hinsichtlich der durch die Umsetzung der jeweiligen in Ihren politischen Verantwortungsbereich fallenden Begleit- und Nebenprojekte nennen können, warum liegen Ihnen diese Daten nicht vor?
- Inwiefern ist angesichts der Baukostensteigerungen und der Inflation der vergangenen Jahre eine umgehende Neukalkulation der Kosten für die Umsetzung der jeweiligen in Ihren politischen Verantwortungsbereich fallenden Begleit- und Nebenprojekte geplant?
- Falls keine umgehende Neukalkulation der Kosten für die Umsetzung der jeweiligen in Ihren politischen Verantwortungsbereich fallenden Begleit- und Nebenprojekte geplant ist, warum nicht?
- Werden Sie die neu kalkulierten Kosten umgehend veröffentlichen?
- Falls ja, in welchem Rahmen ist dies geplant?
- Falls nein, warum nicht?
- Wie viele Arbeitsstunden von Mitarbeitern des Landes Steiermark, von Mitarbeitern der KAGes sowie von Mitarbeitern des Gesundheitsfonds Steiermark sind in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 sowie im 1. Quartal 2023 auf Grundlage der internen Leistungserfassung der Planung und Umsetzung des Projekts Leitspital Liezen sowie der zugehörigen Begleit- und Nebenprojekte zuordenbar (Aufgliederung nach Referaten bzw. Abteilungen sowie nach Einrichtungen)?
- Welche internen Personalkosten sind in den jeweiligen Jahren durch diese Arbeitsstunden erwachsen (Aufgliederung nach Referaten bzw. Abteilungen sowie nach Einrichtungen)?
- Inwiefern wurde bei den bisherigen Planungen rund um das Projekt Leitspital Liezen das Notarztwesen und das Rettungswesen mitberücksichtigt?
- Welche Maßnahmen bzw. Beschlüsse müssen auf Gemeindeebene noch getroffen werden, damit das Projekt Leitspital Liezen realisiert werden kann (bspw. Umwidmungen, Adaptierungen von Raumordnungskonzepten etc.)?
- Können Sie ausschließen, dass seitens der Landesregierung bzw. sonstiger in Ihren politischen Verantwortungsbereich fallender Einrichtungen seit Projektbekanntgabe Druck auf die Gemeinde Stainach-Pürgg ausgeübt wurde, damit die entsprechenden Verfahren auf Gemeindeebene möglichst schnell durchgeführt werden?
- Falls Sie dies nicht ausschließen können, warum nicht?
- Können Sie ausschließen, dass das Projekt Leitspital an gemeinderechtlichen Aspekten scheitert?
- Falls ja, warum können Sie das ausschließen?
- Falls nein, an welchen gemeinderechtlichen Aspekten könnte es noch scheitern?
- Welche Unterredungen bzw. Abstimmungen hinsichtlich der Planung und Umsetzung des Projekts Leitspital Liezen sowie der entsprechenden Begleit- und Nebenprojekte haben Sie mit anderen Landesregierungsmitgliedern bzw. mit den Vertretern von Gesundheitsfonds, KAGes und Diakonie sowie sonstigen in die Planung und Umsetzung des Projekts involvierten Personen seit der Beschlussfassung des Finanzierungsplans in der Landtagssitzung vom 6. Juli 2021 geführt?
- Welchen konkreten Inhalt hatten diese Unterredungen bzw. Abstimmungen mit den jeweiligen Regierungsmitgliedern bzw. zuständigen Einrichtungen?
- Inwiefern wurde etwa Umweltlandesrätin Ursula Lackner bzw. deren Ressort in die Umsetzung des Vorhabens eingebunden und wie stellten sich die dahingehenden Unterredungen dar?
- Falls eine derartige Einbindung der Umweltlandesrätin bzw. ihrer Ressorts erfolgte, wie stellt sich die Beurteilung des Projekts Leitspital Liezen sowie der zugehörigen Begleit- und Nebenprojekte hinsichtlich umwelttechnischer und umweltrechtlicher Aspekte dar?
- Falls keine derartige Einbindung der Umweltlandesrätin bzw. ihrer Ressorts erfolgte, warum sehen Sie angesichts der massiven Umweltauswirkungen des Projekts Leitspital Liezen sowie der zugehörigen Begleit- und Nebenprojekte keine Notwendigkeit dazu?
- Liegt für das Projekt bereits eine rechtlich erforderliche Strategische Umweltprüfung (SUP) nach § 4 und § 4a des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes vor?
- Falls ja, wie lautet das Ergebnis der SUP?
Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ)