EZ/OZ: 2540/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 23.09.2022, 14:44:12
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrat Werner Amon, MBA
Frist: 23.11.2022
Betreff:
Islamischer Religionsunterricht im Schuljahr 2021/2022
Nach rechtlichen Gesichtspunkten wird der Religionsunterricht in Österreich durch das Grundrecht auf Religionsfreiheit sowie das Elternrecht garantiert. Für die Vermittlung der Glaubensvorstellungen im Schulunterricht sind Kirchen sowie diverse Religionsgemeinschaften verantwortlich. In der Besorgung des jeweiligen Unterrichts sind sie zwar vom Staat vollkommen unabhängig, in äußeren Angelegenheiten ihm jedoch unterworfen. Dem Gesetzgeber und der Verwaltung steht in letzter Konsequenz im gesamten Unterrichts- und Erziehungswesen die oberste Leitung und Aufsicht zu. Die von den Religionsgemeinschaften erlassenen Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien bedürfen zwar nicht der staatlichen Genehmigung, allerdings dürfen die verwendeten Bücher und Lehrmaterialien nicht im Widerspruch zu den säkularen Erziehungszielen stehen.
Durch das Islamgesetz von 1912 ist die Islamische Glaubensgemeinschaft eine anerkannte Religionsgemeinschaft in Österreich und hat damit die Voraussetzungen erworben, an öffentlichen Schulen Religionsunterricht erteilen zu dürfen. Sie hält seit dem Schuljahr 1982/83 islamischen Religionsunterricht in deutscher Sprache ab und ist für den Inhalt sowie die Bestellung der Lehrkräfte verantwortlich. Bezahlt werden die Lehrkräfte aus Mitteln der öffentlichen Hand.
Die Zahl an steirischen Schulen, an denen islamischer Religionsunterricht angeboten wird, ist seit Jahren im Steigen begriffen. Während im Schuljahr 2013/14 an 92 steirischen Bildungseinrichtungen islamischer Religionsunterricht angeboten wurde und in der Steiermark 23 Islamlehrer tätig waren, waren es im Schuljahr 2019/20 bereits 49 Islamlehrer an 175 Standorten. Im Schuljahr 2020/21 waren es 165 Standorte, an denen von insgesamt 46 Personen Islamunterricht abgehalten wurde. Die damit verbundenen Personalkosten lagen bei rund 2,3 Millionen Euro, wie aus einer schriftlichen Anfragebeantwortung durch Landesrätin Juliane Bogner-Strauß vom 3. September 2021 hervorging (EZ/OZ: 1544/2).
Gerade unter Beachtung der Tatsache, dass die Steiermark und insbesondere Graz in den vergangenen Jahren immer wieder durch radikal-islamische Tendenzen in den Gebetshäusern in den Schlagzeilen waren, gilt es, auch den Religionsunterricht kritisch zu betrachten. In diesem Zusammenhang sei etwa die im Jahr 2020 durchgeführte Ermittlungsaktion, durch welche drei in der Steiermark tätige Islamlehrer in den Fokus der Polizei gerieten, in Erinnerung gerufen. Auch eine vom Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) im selben Jahr veröffentlichte Studie zu Grazer Moscheen zeigte beispielsweise auf, dass sich ein Teil der Gebetshäuser aktiv abschottet und Parallelgesellschaften begünstigt. Nachdem Prediger dieser Moscheen offensichtlich auch in Schulen islamischen Religionsunterricht abhalten, kann nicht ausgeschlossen werden, dass im islamischen Religionsunterricht ein unseren Werten völlig entgegenstehendes Weltbild bis hin zu radikalen Thesen vermittelt wird. Um zu verhindern, dass Religionslehrer im Unterricht bedenkliche Ideologien verbreiten und Schüler indoktrinieren, muss die Gefahr, welche vom Radikal-Islam ausgeht und auch in heimischen Schulen eine nicht zu vernachlässigende Bedrohung darstellt, absolut ernst genommen werden.
Um einen aktuellen Überblick über sämtliche in der Grünen Mark tätige Islamlehrer zu erhalten, wird das zuständige Regierungsmitglied um Beantwortung nachstehender Fragen ersucht.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Wie viele islamische Religionslehrer wurden vom Land Steiermark im Schuljahr 2021/22 beschäftigt?
- Wie hoch waren die entsprechenden Personalkosten im Schuljahr 2021/22?
- Sind für das aktuelle Schuljahr 2022/23 weitere Stellen für den islamischen Religionsunterricht eingeplant?
- Wenn ja, wie viele?
- Wenn ja, an welchen Schulen werden die neuen Lehrkräfte tätig sein?
- Wenn ja, welche Mehrkosten werden dadurch für die öffentliche Hand entstehen?
- An wie vielen steirischen Schulstandorten waren islamische Religionslehrer im Schuljahr 2021/22 insgesamt tätig?
- An welchen steirischen Schulstandorten waren islamische Religionslehrer im Schuljahr 2021/22 tätig (Bitte um konkrete Auflistung der jeweiligen Pflichtschulstandorte nach Bezirk)?
- Wie viele der islamischen Religionslehrer waren im Schuljahr 2021/22 auch als Imame bzw. Prediger in islamischen Gebetshäusern in der Steiermark tätig?
- Werden Sie sich bei der islamischen Glaubensgemeinschaft dafür einsetzen, bei der Bestellung von islamischen Religionslehrern künftig eine differenziertere Auswahl zu treffen (insbesondere vor dem Hintergrund, dass gegen drei Islamlehrer in der Steiermark ermittelt wurde)?
- Wie oft fanden im Schuljahr 2021/22 Überprüfungen durch den Fachinspektor für islamischen Religionsunterricht an allgemeinen Pflichtschulen statt?
- Gab es im Schuljahr 2021/22 bei Überprüfungen durch den Fachinspektor für islamischen Religionsunterricht an allgemeinen Pflichtschulen Auffälligkeiten?
- Wenn ja, an welchen Schulstandorten kam es zu wie vielen Auffälligkeiten und wie gestalteten sich diese (Angabe nach Art der Auffälligkeit)?
- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen?
- Wurden im Schuljahr 2021/22 Disziplinarmaßnahmen gegen islamische Religionslehrer eingeleitet?
- Wenn ja, wie viele und an welchen Schulstandorten?
- Wenn ja, wie stellten sich diese Fälle im Detail dar?
- Wurden Dienstverhältnisse mit islamischen Religionslehrern auf Grund disziplinärer Verfehlungen im Schuljahr 2021/22 aufgelöst?
- Wenn ja, wie viele und an welchen Schulstandorten?
- Wenn ja, weshalb wurden diese Dienstverhältnisse aufgelöst?
- Wurden im Schuljahr 2021/22 seitens Direktoren, Lehrern, Eltern oder anderen Personen Beschwerden oder Auffälligkeiten im Zusammenhang mit islamischen Religionslehrern an die Bildungsdirektion bzw. an Ihr Ressort herangetragen?
- Wenn ja, wie viele Beschwerden gingen ein bzw. welche Auffälligkeiten wurden gemeldet und welche Schulstandorte betraf dies?
- Werden Sie sich als für Pflichtschulen zuständiges Regierungsmitglied dafür einsetzen, dass künftig vermehrt Kontrollen des islamischen Religionsunterrichts stattfinden?
- Wenn ja, inwiefern?
- Wenn nein, warum nicht?
Unterschrift(en):
LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)