EZ/OZ: 1322/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 14.04.2021, 15:59:55
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Frist: 14.06.2021
Betreff:
COVID-19-Impfung für Asylwerber und Gefängnisinsassen in der Steiermark
In unserem Nachbarbundesland Niederösterreich irritierten zuletzt Berichte, dass Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften wie etwa Asylwerber bei der Vergabe von Impfstoffen zur Vorbeugung von COVID-19 bevorzugt behandelt werden. Konkret hieß es in einem entsprechenden „ORF“-Bericht vom 2. April 2021, dass laut dem nationalen Impfplan „Bewohner sowie Tätige in Gemeinschaftsunterkünften, und in engen/prekären Lebens- und/oder Arbeitsverhältnissen“ derzeit unter Priorität 3 fallen. Davon sind etwa Asylwerber in Unterkünften des Landes bzw. des Bundes umfasst, genauso wie Gefängnisinsassen und Obdachlose. Sofern Menschen, die in diese Kategorie fallen, dies wollen, werden sie bei der Impfung gegen das Coronavirus bevorzugt. (vgl. https://noe.orf.at/stories/3097600/)
Auch das Land Steiermark orientiert sich bei der Durchführung der Schutzimpfungen an den Vorgaben des Bundes, wie auf der Internetseite www.impfen.steiermark.at ausgeführt wird. Die Version 4.0 des Impfplans unter dem Titel „COVID-19-Impfungen: Priorisierung des Nationalen Impfgremiums“ (Stand: 31. März 2021) hält jedenfalls nach wie vor fest, dass „Bewohnerinnen und Bewohner sowie regelmäßig Tätige in Gemeinschaftsunterkünften, und in engen/prekären Lebens- und/oder Arbeitsverhältnissen (z.B. Obdachlosenheime)“ unter die Prioritätsstufe 3 fallen und damit etwa noch vor Personen im Alter von 65-69 Jahren an die Reihe kommen. (Quelle: https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Corona-Schutzimpfung---Fachinformationen.html)
Inwiefern in der Steiermark Asylwerber oder auch Insassen von Gefängnissen unter diese Kategorie fallen und damit noch vor älteren Menschen eine Impfung erlangen können, soll im Zuge der gegenständlichen Anfrage eine Klärung erfahren. Hinsichtlich der Frage, ob dem Gesundheitsressort derartige Informationen vorliegen, gilt es festzuhalten, dass die Landesregierung unabhängig davon, ob ein Asylheim von externen Firmen betreut bzw. betrieben wird oder nicht, jedenfalls über Informationen etwa hinsichtlich der Durchimpfung der Bewohner verfügen muss. Schließlich konnte die Landesregierung bisher auch darüber Auskunft geben, wie viele der oft privat betriebenen Pflegeheime in welchem Umfang bereits durchgeimpft wurden.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
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Inwiefern hielt sich das Land Steiermark bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage stets an die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums hinsichtlich der Priorisierung bei COVID-19-Impfungen?
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In welchen konkreten Fällen wurde von den Empfehlungen abgewichen und aus welchen Gründen geschah dies?
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Fallen nach Ansicht des Landes Steiermark unter die Kategorie „Bewohnerinnen und Bewohner sowie regelmäßig Tätige in Gemeinschaftsunterkünften, und in engen/prekären Lebens- und/oder Arbeitsverhältnissen (z.B. Obdachlosenheime)“ auch Bewohner von Asylheimen bzw. Insassen von Justizanstalten?
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Falls nein, unter welche Kategorie der Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums hinsichtlich der Priorisierung bei COVID-19-Impfungen fallen diese Personen?
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Falls die Bewohner von Asylheimen bzw. Insassen von Justizanstalten unter diese Kategorie fallen, bedeutet dies, dass sie bei der Durchführung des steirischen Impfplans etwa noch vor Personen im Alter von 65-69 Jahren an die Reihe kommen?
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Welche steirischen Justizanstalten wurden bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage mit COVID-19-Impfstoffen versorgt?
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Mit wie vielen Dosen wurden diese Einrichtungen in welchem konkreten Zeitraum versorgt?
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Inwiefern wurden diese Impfdosen zwischen Angestellten in den Justizanstalten und Insassen aufgeteilt (bitte um Bekanntgabe der jeweiligen prozentuellen Aufschlüsselung)?
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Wer war mit der Durchführung der Impfungen in Justizanstalten betraut (Gefängnisärzte, niedergelassene Ärzte etc.)?
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Welche steirischen Heime, in denen (auch) Asylwerber betreut werden, bzw. welche Betreiber von steirischen Heimen, in denen (auch) Asylwerber betreut werden, wurden bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage mit COVID-19-Impfstoffen versorgt?
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Mit wie vielen Dosen wurden diese Einrichtungen bzw. Betreiber in welchem konkreten Zeitraum versorgt?
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Inwiefern wurden diese Impfdosen zwischen Angestellten in den Heimen und Bewohnern aufgeteilt (bitte um Bekanntgabe der jeweiligen prozentuellen Aufschlüsselung)?
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Wer war mit der Durchführung der Impfungen in derartigen Heimen betraut (Ärzte in Impfstraßen, niedergelassene Ärzte etc.)?
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Wie viele Bewohner von Asylheimen bzw. Insassen von Justizanstalten wurden bis zum Zeitpunkt der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage bereits gegen COVID-19 geimpft?
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Falls Ihnen dazu keine Zahlen vorliegen, wieso nicht (angesichts der Tatsache, dass dem Land Steiermark Zahlen hinsichtlich der in den steirischen Pflegeheimen bereits geimpften Personen vorliegen, auch unabhängig davon, ob diese Personen etwa von niedergelassenen Ärzten geimpft wurden bzw. die Pflegeheime privat betrieben werden)?
Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ)