EZ/OZ: 1270/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 31.05.2021, 08:52:59
Zu:
1270/1 Prüfungen von Gemeindeverbänden durch die zuständige Gemeindeaufsicht
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Beilagen: 31.05.2021_Schriftliche Anfragebeantwortungen_Prüfungen von Gemeindeverbänden durch die zuständige Gemeindeaufsicht.pdf
Betreff:
Prüfungen von Gemeindeverbänden durch die zuständige Gemeindeaufsicht
Die Anfrage vom 30.03.2021, Einl.Zahl 1270/1 der Abgeordneten LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL, LTAbg. Patrick Derler, LTAbg. Helga Kügerl, LTAbg. Mario Kunasek, LTAbg. Albert Royer, LTAbg. Ewald Schalk und LTAbg. Marco Triller, BA MSc betreffend "Prüfungen von Gemeindeverbänden durch die zuständige Gemeindeaufsicht" beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
1. Wie oft kam es in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 zu Überprüfungen von Gemeindeverbänden durch die Gemeindeaufsicht (aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl der Überprüfungen)?
2. Um welche Verbände handelte es sich dabei konkret (aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl der Überprüfungen)?
Soweit es meine Zuständigkeit bei Verbänden betrifft, wurden sämtliche Sozialhilfeverbände des Landes Steiermark von der Abteilung 7 im Jahr 2018 sowie im Jahr 2020 mittels Querschnittsprüfungen geprüft.
3. Nach welchen Kriterien wurden Gemeindeverbände zur Überprüfung ausgewählt?
Die Sozialhilfeverbände wurden aufgrund ihrer Relevanz bei der finanziellen Abwicklung der Sozialhilfe in der Steiermark ausgewählt.
4. Welche Erkenntnisse wurden aus diesen Überprüfungen gewonnen?
Die Ergebnisse aus den Überprüfungen (Gebarungsprüfungsberichte) wurden den geprüften Gemeindeverbänden nach dem Steiermärkischen Gemeindeverbandsorganisationsgesetz gemäß § 87 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 übermittelt.
Die Aufsichtsbehörde hat aus den Überprüfungen vor allem den Schluss gezogen, die Geschäftsstellen der Sozialhilfeverbände im Bereich der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, insbesondere des für die Gemeindeverbände geltenden Gemeindehaushaltsrechtes, verstärkt zu schulen.
5. Kam es im Rahmen der Überprüfungen zu Anzeigen gegen handelnde Personen in den Gemeindeverbänden?
Nein.
Zu den Fragen 6 bis 8:
6. Gibt es Überlegungen, die Kontrollen von Gemeindeverbänden durch die Gemeindeaufsicht zu intensivieren?
7. Wenn ja, wie gestalten sich diese konkret?
8. Wenn nein, warum nicht?
Nein.
Für maßgebliche Rechtsgeschäfte von Verbänden ist wie bei Gemeinden ein Genehmigungsvorbehalt vorgesehen (zB. Genehmigung von Darlehensaufnahmen oder Veräußerungen von unbeweglichem Vermögen). Weiters ist der Aufsichtsbehörde der Voranschlag und der Rechnungsabschluss eines Verbandes vorzulegen.
Zu den Fragen 9 bis 12:
9. Wie viele Aufsichtsbeschwerden in Bezug auf Gemeindeverbände sind in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 bei der Gemeindeaufsicht eingelangt (aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl der Beschwerden)?
10. Welche konkreten Vorwürfe hatten diese Beschwerden zum Inhalt?
11. Wie viele Überprüfungen wurden aufgrund von eingelangten Aufsichtsbeschwerden in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Jahr und Anzahl der Überprüfungen)?
12. Welche Erkenntnisse wurden aus diesen Überprüfungen gewonnen?
Im Jahr 2017 wurde eine anonyme Aufsichtsbeschwerde betreffend einen Sozialhilfeverband eingebracht. Diese anonyme Aufsichtsbeschwerde zu den Rücklagen wurde bei der Gebarungsprüfung aller Sozialhilfeverbände im Jahr 2018 beim betreffenden Verband berücksichtigt. Weitere Beschwerden wurden im Zeitraum 2017 bis 2020 nicht eingebracht.
Hinsichtlich der Erkenntnisse aus der Gebarungsprüfung wird auf die Antwort zur Frage 4 verwiesen.