EZ/OZ: 1573/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 20.07.2021, 11:26:32
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Frist: 20.09.2021
Betreff:
Qualzucht
Unsere Heim- und Haustiere, allen voran Hunde, wurden durch züchterische Auswahl je nach „Verwendungszweck“ im Erscheinungsbild als auch im Verhalten verändert. Kurznasen, Hautfalten, Kulleraugen oder fehlendes Fellkleid – vielen Tieren wurden körperliche Merkmale angezüchtet, die schwerwiegende gesundheitliche Probleme und lebenslanges Leiden der Tiere zur Folge haben, nur damit sie süß oder besonders schön aussehen. Atemnot, Entzündungen, Gelenkserkrankungen – unter diesen und vielen weiteren Krankheitsbildern leiden zahlreiche Tiere infolge dieser extremer Züchtungen. Ein schmerzfreies Leben ist ihnen verwehrt. Zwar sind sogenannte Qualzuchten laut Tierschutzgesetz verboten, doch die Zucht nach bestimmten ästhetischen oder leistungsorientierten Zielen findet kein Ende.
Im aktuellen Tätigkeitsbericht der Tierschutzombudsfrau des Landes Steiermark wird unter anderem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Internationalen Rassehundeschau, die Anfang März 2020 stattfand und tierschutzrechtlich bewilligt war, auf Basis eines risikobasierten Stichprobenplans insgesamt 40 Hunde für eine amtstierärztliche Untersuchung ausgewählt wurden. Dabei wurden bei insgesamt fünf Tieren Qualzuchtmerkmale, wie zum Beispiel Hängelider, Fehlbildungen des Gebisses, Entzündungen der Hornhaut, Atemgeräusche und ein Vorbiss des Unterkiefers im Sinne von § 5 Abs. 2 Z 1 TSchG festgestellt. Da das Ausstellen, aber auch der Import von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen, zusätzlich zum Tierleid für die betreffenden Tiere eine Übertretung tierschutzrechtlicher Bestimmungen darstellt, wurden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet (https://www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at/cms/dokumente/12829094_129845845/bf694c6f/T%C3%A4tigkeitsbericht_2020.pdf S. 12).
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Wie viele Züchter*innen haben bei ihrer Meldung nach § 31 Abs. 4 TSchG die in § 5 der Verordnung betreffend Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zum Zweck der Zucht und des Verkaufs geforderten Angaben darüber gemacht, welche Maßnahmen nach § 44 Abs. 17 TSchG sie ergreifen bzw. ergriffen haben?
- Erfüllen diese Maßnahmendokumentationen die vom BMSGPK vorgegebenen Kriterien Monitoring (vollständige Aufzeichnung aller zuchtrelevanten Fakten, wie Kriterien der Zuchtwahl, abgestorbene Föten und Totgeburten, geschädigt geborene und euthanasierte Nachkommen, Art und Schwere der Schäden), Planung (kurz-, mittel- und langfristige Zuchtziele sowie konkrete zuchtlenkende Maßnahmen zur Eliminierung von Qualzuchtmerkmalen mit Zeitangabe) sowie Evaluierung (laufender Vergleich zwischen Zieldefinition und Stand der Zielerreichung)?
- Welche Tierarten und Rassen betreffen diese Meldungen (bitte Anzahl pro Rasse angeben)?
- Welche zeitlichen Ziele bis zur Eliminierung der Qualzuchtmerkmale werden von den Züchtern angegeben?
- In welchen Intervallen werden diese Zuchtbetriebe kontrolliert?
- Wie viele Zuchtverbote aufgrund von Qualzuchtmerkmalen wurden in den letzten 10 Jahren ausgesprochen?
- Wie erklärt die Landesregierung den Umstand, dass steirische Züchter*innen trotz Verbots im Tierschutzgesetz weiterhin u.a. Hunde mit eklatanten Qualzuchtmerkmalen verpaaren und die Jungen verkaufen?
- Welche konkreten Schritte wird die Landesregierung wann unternehmen, um die Qualzucht in der Steiermark zu unterbinden?
- Welche Probleme stehen einer entschlossenen Durchsetzung des Qualzuchtverbotes im Wege?
- Wird die Landesregierung an die Bundesregierung appellieren, die Rechtslage so zu verbessern, dass der Qualzucht endlich wirksam entgegengewirkt wird?
- Bei der LandestierschutzreferentInnentagung am 8./9. März 2016 wurde beschlossen, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern ehebaldigst Leitlinien für den Vollzug des Qualzuchtverbots erstellen möge. Welche Schritte sind in Bezug auf diesen Beschluss erfolgt?
Unterschrift(en):
LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)