EZ/OZ: 325/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 17.02.2020, 13:40:04
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Frist: 17.04.2020
Betreff:
Entwicklung der finanziellen Lage der steirischen Gemeinden
Bürgermeister/innen müssen die Voranschläge und Rechnungsabschlüsse dem Rechnungshof und gleichzeitig der Landesregierung übermitteln. Diese Informationen dienen der Gemeindeaufsicht zur Prüfung des Voranschlages und des Rechnungsabschlusses sowie zur Ausübung ihres Monitoringsystems. Es wurde in der Abteilung 7 ein Bonitätssystem entwickelt, um "wirtschaftlich riskante Entwicklungen in den Gemeinden früher als bisher zu identifizieren und in der Folge rechtzeitig Maßnahmen zur Konsolidierung von Gemeinden anstoßen zu können", so eine Anfragebeantwortung von Landeshauptmann Schützenhöfer auf eine Anfrage der Grünen im Jahr 2019 (Transparenz bei der Bonitätsbewertung steirischer Gemeinden, 3186/1 und 3186/2).
Demnach werden seit 2013 die Gemeinden nach folgendem Schema eingeteilt:
Typ
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Beurteilungskriterien
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Maßnahmen
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Typ 1
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Der VA ist nachvollziehbar.
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-
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Typ 2
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Der Ordentliche Haushalt (OH) ist negativ und zu vorsichtig geplant bzw. der Außerordentliche Haushalt (AOH) weist unbedeckte Vorhaben auf.
Der VA weist bestimmte Fehler auf. Die Gemeinde ist in der Lage, Rechtsgeschäfte und Maßnahmen umzusetzen, ohne dass damit die Gefahr einer dauernden Schmälerung des Gemeindevermögens oder einer übermäßigen Verschuldung der Gemeinde verbunden wäre.
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Die Gemeinde hat die Fehler mittels Nachtragsvoranschlag (NVA) zu korrigieren.
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Typ 3
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Der OH ist laut VA nicht ausgeglichen. Auch ausgehend von der mittelfristigen Finanzplanung gelingt es der Gemeinde nicht mehr, den OH ausgeglichen zu erstellen. Die Stabilität des Haushaltes ist gefährdet.
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Ein Konsolidierungs-konzept ist zu erarbeiten und einzuhalten.
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Typ 4
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wie Typ 3 aber: Die finanzielle Lage der Gemeinde kann nur durch strukturelle Maßnahmen reduziert bzw. beseitigt werden.
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Für einen Ausgleich des OH sind strukturelle Maßnahmen erforderlich.
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Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
1. Wieviele Typ 1, Typ 2, Typ 3 und Typ 4 Gemeinden gibt es nach dem letzten zur Verfügung stehenden Prüfungsjahr?
2. Wie hat sich die Anzahl von Typ 3 und Typ 4 Gemeinden in den letzten fünf Jahren entwickelt?
3. Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen sind erforderlich, um die Anzahl der Typ 3 und Typ 4 Gemeinden zu reduzieren?
4. Wie viele der Gemeinden sind selbst verschuldet in eine Typ 3 oder Typ 4 Lage gekommen?
5. Wie viele Gemeinden sind dauerhaft nicht in der Lage, einen ausgeglichenen Haushalt zu erstellen? Wie ist die Entwicklung der letzten fünf Jahre?
6. Bei welchen Gemeinden sehen Sie eine besonders kritische Entwicklung in Richtung Typ 4?
7. Wie bewerten Sie die Entwicklungen in Gratkorn und Judenburg?
Unterschrift(en):
LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne)