LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1382/1

Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)

eingebracht am 10.05.2021, 09:13:47


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)
Fraktion(en): NEOS
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Frist: 12.07.2021

Betreff:
Tageseltern in der Steiermark

Die Kinderbetreuungsquote in der Steiermark ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Im Bundesvergleich ist die Steiermark trotzdem immer noch Schlusslicht, was die Betreuungsquote der 0- bis Unter-3-Jährigen betrifft. Immer wieder sorgt das Thema für Aufsehen, gibt es doch nicht genügend Plätze für alle Kinder, deren Eltern auf Kinderbetreuung angewiesen sind. Für Kinder im Alter unter drei Jahren liegt die Betreuungsquote derzeit in der Steiermark bei 16,9 %, für die 3- bis 5-Jährigen bei 88,1 % – und damit weit unter dem österreichweiten Schnitt (vgl. Kindertagesheimstatistik Steiermark 2019/20). Nicht einberechnet in die Betreuungsquote werden Plätze bei Tageseltern. 

Genau diese sind aber wesentlicher Bestandteil des steirischen Kinderbetreuungsnetzes: In keinem anderen Bundesland gibt es mehr Tageseltern als in der Steiermark und das obwohl die Zahl der Tageseltern seit 2011 rückläufig ist. Laut einem Bericht der Kronen Zeitung (21.4.2021, https://www.krone.at/2394867) äußerte sich die zuständige Landerätin Juliane Bogner-Strauß hinsichtlich der Betreuungsquote und dem Ausbau der Kinderbetreuung folgendermaßen: 

Man überprüfe „jeden Vorschlag auf seine Vor- und Nachteile“, heißt es von der Bildungslandesrätin dazu gegenüber der „Steirerkrone“. Den Befund der Kindertagesheim-Statistik will Bogner-Strauß indes nicht ganz teilen – und stützt sich darauf, dass Tagesmütter hier nicht mit eingerechnet sind. Wäre dem so, würde man für die Drei- bis Fünfjährigen ein „Überangebot“ verzeichnen. Demnach stehen mehr Betreuungsplätze als Kinder zur Verfügung. Auch das Krippenproblem will man lösen: „In der Steiermark entstehen zwischen 2020 und 2022 knapp 2000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren“, erklärt die Politikerin. „Für diese Ausbauoffensive “sind rund 17 Millionen Euro reserviert.“

Obwohl alle Schritte, die hin zu einem besseren Betreuungsangebot führen, begrüßenswert sind, stellen sich angesichts der kolportierten Investitionen und Zahlen bezüglich Tageselternbetreuung einige Fragen. Denn während man beispielsweise Elternbeiträge im Jahr 2020 für Eltern übernahm, die ihre Kinder aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht in Betreuungseinrichtungen schicken konnten, hörte man nichts von Hilfen für jene Eltern und Trägerorganisationen bzw. Tageseltern, die ebenso aufgrund von Covid-19 keine Betreuungsleistung erbringen oder in Anspruch nehmen konnten. Auch was Rahmen- und Arbeitsbedingungen von Tageseltern angeht, herrscht Aufholbedarf. Schließlich bekommen selbst angestellte Tageseltern häufig kein Fixgehalt bezahlt, sondern werden nach betreuten Kindern und tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden entlohnt. Fallen Kinder aus, tragen sie ein hohes finanzielles Risiko, das (trotz Anstellung) einem unternehmerischen Risiko gleichkommt. Auch die von der Steiermark ins Leben gerufene Überbrückungshilfe, die dazu gedacht ist, solche Härtefälle abzufedern, scheint angesichts der tatsächlichen Arbeits- und Rahmenbedingungen zu wenig zu sein, um den Beruf als Tagesmutter oder -vater attraktiv zu machen. 


Es wird daher folgende

Schriftliche Anfrage

gestellt:

  1. Bitte um Auflistung nach Bezirken: Wie viele Tageseltern gab es in der Steiermark im Jahr 2020 und im Jahr 2021 zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung? (Bitte um Darstellung getrennt nach angebotener Vormittags-, Nachmittags- und Ganztagesbetreuung)
    1. Wie viele davon wurden neu zugelassen?
      1. Wie viele davon freiberuflich?
      2. Wie viele davon angestellt?
  2. Bitte um Auflistung nach Bezirken: Wie viele Kinder wurden zwischen 2020 und 2021 von Tageseltern betreut?
    1. Wie viele davon waren jünger als 3 Jahre?
    2. Wie viele davon waren 3-5 Jahre alt?
    3. Wie viele davon waren 6-9 Jahre alt?
    4. Wie viele davon waren 10 Jahre alt und älter?
  3. Unter Einbezug der betreuten Kinder bei Tageseltern: 
    1. Wie hoch ist die Kinderbetreuungsquote je Bezirk der Unter-3-Jährigen im Jahr 2020 und 2021?
    2. Wie hoch ist die Kinderbetreuungsquote je Bezirk der 3- bis 5-Jährigen im Jahr 2020 und 2021? 
  4. Unter Einbezug der betreuten Kinder und freien Plätze bei Tageseltern:
    1. Wie viele freie Plätze für Kinder unter drei Jahren gab es im Jahr 2020 und 2021 je Bezirk?
    2. Wie viele freie Plätze für Kinder im Alter zwischen 3 und 5 Jahren gab es im Jahr 2020 und 2021 je Bezirk? 
    3. Wie viele freie Plätze für Kinder im Alter zwischen 6 und 9 Jahren gab es im Jahr 2020 und 2021 je Bezirk?
    4. Wie viele freie Plätze für Kinder im Alter von 10 Jahren und älter gab es im Jahr 2020 und 2021 je Bezirk?
  5. Die Zahl der Tageseltern in der Steiermark nahm in der Steiermark lt. Landesstatistik ab dem Jahr 2013 sukzessive ab. Welche Maßnahmen setzen Sie als zuständige Landesrätin, um den Beruf der Tageseltern zu attraktivieren?
  6. Wurden für jene Kinder, die sich zwischen 2019 und 2021 in der Betreuung von Tageseltern befanden nach Wegfall der Tagesmutter/des Tagesvaters alternative Plätze in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen? 
    1. Wenn nein, warum nicht?
  7. Im Jahr 2015 wurde in der Steiermark eine Überbrückungshilfe für Tageseltern geschaffen. Diese Überbrückungshilfe wird jährlich erneut beschlossen und ist nicht gesetzlich geregelt.
    1. Wie viele Anträge auf Überbrückungshilfe wurden im Jahr 2020 gestellt?
    2. An wie viele Personen wurde eine Überbrückungshilfe ausbezahlt und wie hoch war diese im Durchschnitt?
    3. Aus welchem Grund wird die Überbrückungshilfe nicht gesetzlich verankert?
    4. Wie hoch sind die für 2021 vorgesehenen Mittel für die Überbrückungshilfe?
    5. Wann ist mit einem Beschluss hinsichtlich der Überbrückungshilfe im Jahr 2021 zu rechnen?
  8. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Tageseltern und Trägerorganisationen zu unterstützen, die viele Ausfälle von Betreuungsstunden aufgrund der Covid-19-Pandemie verzeichneten?
    1. Wurden hierfür extra finanzielle Mittel bereitgestellt, so wie dies beispielsweise für die Übernahme von Elternbeiträgen in Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2020 geschah?
    2. Wenn nein, warum nicht und welche anderen Maßnahmen wurden gesetzt?
  9. Ist es geplant, die Überbrückungshilfe im Jahr 2021 aufzustocken, um die vermehrten Ausfälle aufgrund von Covid-19 abzufedern?
    1. Wenn ja, wie viele Mittel werden zur Verfügung stehen?
    2. Wenn ja, wird der mögliche Höchstzeitraum verlängert und um wie viel?
    3. Wenn nein, warum nicht?
  10. Wie hoch war die ausbezahlte Personalförderung für Tageseltern im Jahr 2020 und 2021? (Bitte wenn möglich um Auflistung nach Trägern, Anzahl der geförderten Tageseltern und Betreuungsstunden)
  11. Wofür genau sind die kolportierten 17 Mio. Euro für die Kinderbetreuungs-Ausbauoffensive vorgesehen?
    1. Werden damit ausschließlich institutionelle Kinderbetreuungsangebote ausgebaut, oder auch Plätze bei Tageseltern geschaffen und falls ja, wie viele?

Unterschrift(en):
LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)