EZ/OZ: 1577/1
Antrag auf Gebarungskontrolle (Viertel) gemäß Art. 51 Abs. 2 Z 2 L-VG (LRH)
eingebracht am 21.07.2021, 11:26:15
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne)
Fraktion(en): FPÖ, Grüne
Regierungsmitglied(er): -
Betreff:
Prüfung der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit sowie Fördervergaben an den Abwasserverband Leibnitzerfeld-Süd
Bereits im April 2010 wurde im Abwasserverband Leibnitzerfeld-Süd in der Gemeinde Strass - ein als damals innovativ und zukunftsweisend bezeichnetes Projekt gestartet. Durch die Gründung der NGS Naturgas GmbH – ursprünglich zu 70 Prozent im Besitz des Abwasserverbandes und zu 30 Prozent im Besitz der U.M.S Dienstleistungs- und Handels GmbH – sollten die Voraussetzungen für die Errichtung einer Anlage zur Biogasgewinnung aus Klärschlamm geschaffen werden. Die neuartige Technologie der Erzeugung von Biogas durch Fermentierung und thermochemische Verfahrensanwendung von Abfallstoffen sowie der Vertrieb und die energetische Verwertung von Biogas waren die angedachten Geschäftszweige der Gesellschaft. Bereits 2016 sollte die Anlage in Vollbetrieb gehen und Biogas in das Netz der Energie Steiermark einspeisen. Zu diesem Zweck wurde mit dem landeseigenen Energieversorger ein Liefervertrag mit einer 20-jährigen Laufzeit und Pönalzahlungen bei Nichterfüllung vereinbart. Wie sich Anfang Februar 2021 herausstellte, konnten diese Ziele nie realisiert werden. Die Funktionalität der Anlage, war entgegen den Genehmigungen der Anlagenbehörde nie gegeben. Auch die im Businessplan festgelegten wirtschaftlichen Zielsetzungen klaffen mit der Realität offensichtlich weit auseinander und waren weitgehend Fiktion. Über Jahre wurde von den betroffenen Bürgermeistern und den Verantwortlichen im Abwasserverband der Mantel des Schweigens über die offensichtlichen Probleme gehüllt. Die Bevölkerung wurde in keiner Weise angemessen informiert.
Durch personelle Änderungen in den Gremien des Abwasserverbandes nach der Gemeinderatswahl 2020 und daraus resultierender Kontrollaktivitäten wurde aufgedeckt, dass die 17 Millionen Euro teure und weitgehend über Fremdkapital bzw. öffentliche Förderungen finanzierte Anlage funktionsunfähig ist und seit 2019 gänzlich stillsteht. Erste Aufforderungen an die Aufsichtsbehörde erfolgten im Februar 2021. (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/suedsuedwest/5931185/Technische-Probleme_17-Millionen-Euro-teure-Naturgasanlage-steht).
Karl Wratschko, Bürgermeister von Gamlitz und als Obmann des Abwasserverbandes Leibnitzerfeld-Süd auch Eigentümervertreter der NGS – die U.M.S Dienstleistungs- und Handels GmbH trat im April 2011 ihren Geschäftsanteil an den AWV Leibnitzerfeld-Süd ab –, bestätigte entsprechende Medienberichte. Die Anlage sei wegen technischer Probleme nie voll gelaufen. Ebenso werden die kolportierten Projektkosten von rund 17 Millionen Euro von Bgm. Wratschko und seinem Stellvertreter im Abwasserverband Bgm. Reinhold Höflechner aus Strass nicht in Abrede gestellt. Da das Projekt ausschließlich über Bankdarlehen und Förderungen finanziert wurde, hätten die Gemeinden selbst kein Steuergeld zugeschossen. Befürchtungen, wonach die Haftungen für den Wasserverband und letztlich die Gemeinden schlagend werden könnten, haben die beiden Bürgermeister nicht.
Im selben Jahr, indem die Anlage der NGS Naturgas GmbH in Vollbetrieb hätte gehen sollen, ist in Leoben das technisch sehr ähnliche „Projekt-LE-Gas“, wegen technischer Probleme und eines nichtwirtschaftlichen Ergebnisses, eingestellt worden. Dieser Umstand erscheint zunächst nicht von Bedeutung, wird aber insofern interessant, als dass in Leoben bei der LE-Gas, als auch bei der NGS-Naturgas-GmbH der gleiche Geschäftsführer fungierte. Darüber hinaus waren bei beiden Projekten gleiche Akteure bei der Errichtung in Erscheinung getreten. Die Schadensumme beim „Projekt-LE-Gas“ hat 22 Millionen Euro betragen.
Den Unterzeichnenden liegen mehrere Sitzungsprotokolle vor, die die von Bürgermeister Wratschko getätigten Aussagen zweifelhaft erscheinen lassen. So berichtete der Bürgermeister im Rahmen einer Gemeinderatssitzung der Marktgemeinde Gamlitz am 13. März 2014 darüber, dass am selben Tag eine Sitzung des Abwasserverbandes stattgefunden habe und die Naturgasanlage auf einem guten Weg sei sowie die Gemeinden keinerlei Ausfallshaftung übernehmen würden. Im gleichen Zeitraum In krassem Widerspruch dazu steht eine Aussage des stellvertretenden Kassiers des Verbandes im Rahmen einer Vorstandssitzung am 16. Dezember 2020. Kurz vor Bekanntwerden des Desasters hatte man im Vorstand über die möglichen weiteren Vorgehensweisen diskutiert. Kassier-Stellvertreter und Bürgermeister von St. Veit in der Südsteiermark Gerhard Rohrer berichtete in der Sitzung wie folgt: „Es wurde auch über die Konkursmöglichkeit für die NGS in den Sitzungen diskutiert, dies ist nicht möglich, da die Gemeinden hierfür haften.“ Ebenso erklärt Rohrer, dass derzeit noch das aufgenommene Darlehen in der Höhe von 15 Millionen Euro zurückgezahlt werden muss. Die Auswirkungen lesen sich im Protokoll so: „Weiter erklärt Herr Bgm. Rohrer, dass im worst case, bei Umwälzung der Kosten auf die Bürger, eine Erhöhung von ca. € 25,-- bis € 30,--, Erhöhung des EW-Satzes.“ (sic!). Es ist also keinesfalls ausgeschlossen, dass am Ende die Bürger die Leidtragenden einer verfehlten Investitionspolitik des Abwasserverbandes Leibnitzerfeld-Süd sein werden.
Im Bestreben dies abzuwenden, wird derzeit versucht, die Anlage in Betrieb zu bringen. Um die notwendigen technischen Adaptierungen finanziell stemmen zu können, wird nach Investoren gesucht. Wie intransparent diese Suche nach möglichen Finanzgebern ist, lässt sich im Protokoll ebenfalls gut erkennen. So antwortet der Obmann-Stellvertreter des Verbandes Reinhold Höflechner, Bürgermeister von Straß in der Steiermark, auf die Nachfrage zu dem neuen Investor wie folgt: „Herr Bgm. Höflechner antwortet, dass zuerst mit Herrn Landeshauptmann über dieses Thema gesprochen wurde. Er erklärte, dass die Verbindung zu Saubermacher über die Landesregierung erfolgte. Herr KommRat Roth hat selber Kontakt mit Herrn Bgm. Höflechner aufgenommen, um über dieses Projekt zu verhandeln.“ Zwei weitere Firmen aus der Abfallbranche hatten augenscheinlich ebenso Interesse am Projekt bekundet. Weitere Verhandlungen erfolgten jedoch nicht. Darüber hinaus werden die Vorstandsmitglieder auch noch darüber im Dunkeln gelassen, um wen es sich bei den potentiellen Investoren gehandelt hat. Im Protokoll heißt es hierzu: „Damit keine Spekulationen gemacht werden, gibt man diese Firmen nicht bekannt.“ Die offensichtlich hektisch angestrebte Notprivatisierung, kann den finanziellen Schaden freilich nicht ungeschehen machen. Es ist anzunehmen, dass die finanziellen Totalausfälle der Vergangenheit letztendlich von den Mitgliedern des Abwasserverbandes zu tragen sein werden. Auch droht durch eine Privatisierung eine Kapazitätserweiterung der Anlage. Berichten zufolge ist auch eine Anlieferung von Klärschlamm und biogenen Abfällen aus Slowenien angedacht.
Darüber hinaus bleibt bis heute völlig unbeantwortet, warum die Verantwortlichen im Abwasserverband und der 100-Prozent-Tochter NGS-GmbH in keiner Weise zivilrechtliche Anstrengungen unternommen haben, um sich an den Errichtern der Anlage schadlos zu halten und so den Schaden zu minimieren.
Aus einem weiteren vorliegenden Protokoll einer Gemeinderatssitzung der Marktgemeinde Gamlitz vom 2. März 2021 geht hervor, dass die Haftungsfrage rund um den Abwasserverband und die damit in Zusammenhang stehenden Gesellschaften weiterhin nicht geklärt zu sein scheint. Entgegen der oben angeführten Aussagen aus der Vorstandssitzung des Abwasserverbandes Leibnitzerfeld-Süd erklärte Bürgermeister Wratschko im Rahmen der Sitzung abermals, dass es keine Haftungen gebe. Konkret heißt es in der Niederschrift: „Bürgermeister Wratschko gibt bekannt, dass es bis jetzt keine Haftungen für die Naturgas GmbH gegeben hat und es auch in Zukunft keine geben wird.“ Diese Aussage ist abermals ein krasser Widerspruch zu den Diskussionen im Vorstand. Dass sehr wohl Kosten und Haftungsübernahmen für die Gemeinden durch die offenkundig verfehlte Investitionspolitik des Verbandes schlagend werden können, erschließt sich aus dem, mit dem oben angeführten Zitat im Zusammenhang stehenden, Gemeinderatsbeschluss. Die Marktgemeinde Gamlitz musste die Erhöhung der Haftungen für ein Betriebsmittelkonto des Abwasserverbandes von 150.000 auf 350.000 Euro beschließen – auf die Gemeinde selbst entfallen 22,49 Prozent der Haftungen in der Höhe von 78.715 Euro. Notwendig wurde diese Erhöhung durch den Umstand, dass derzeit aufgrund der fehlerhaften Anlage kein Klärschlamm verbrannt werden kann und dieser einer kostenintensiven anderwärtigen Nutzung zugeführt werden muss.
Rechtliche Würdigung:
Der Abwasserverband Leibnitzerfeld-Süd ist ein freiwilliger Verband im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes (WRG) und unterliegt im Sinne der mittelbaren Bundesverwaltung gemäß § 96 WRG der unmittelbaren Aufsicht durch den Landeshauptmann und laut Geschäftseinteilung der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung. Dies hielt die Landesregierung in ihrer Stellungnahme der Abteilung 7 und 13 vom 10. Juni 2021, fußend auf dem Selbständigen Antrag der Grünen betreffend „NGS Naturgas GmbH - Vorzeigeprojekt oder Millionenskandal?“ (EZ/OZ: 1133/1), fest. Darüber hinaus bestehe keine Aufsichtsbefugnis zur Genehmigung von Darlehen.
Der Abwasserverband Leibnitzerfeld-Süd ist zu 100 Prozent Gesellschafter der NGS Naturgas GmbH. Die Gesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit und unterliegt unter anderem den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches, aber nicht den Bestimmungen des öffentlichen Rechts und somit auch nicht der unmittelbaren Aufsichtspflicht der Aufsichtsbehörde gemäß § 96 WRG. Ein Wasserverband sei nicht als Gemeindeverband zu qualifizieren und unterliegt daher nicht der Gemeindeaufsicht im Amt der Landesregierung. Die Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau, würde daher für Aufsichtsangelegenheiten gegenüber Wasserverbänden als zuständiges Kontrollorgan nicht in Frage kommen.
Die Stellungnahme der Abteilung 7 in Zusammenarbeit mit der Abteilung 13 ist insofern irreführend, weil wesentliche Aspekte der rechtlichen Konzeption in der Stellungnahme fehlen. Offenkundig wurden Haftungen von den fünf Verbandsgemeinden übernommen und nicht vom Abwasserverband. Exakt für diese Haftungsübernahmen bedarf es gem. § 90 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 (GemO) einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch das Referat „Gemeindeaufsicht und Wirtschaftliche Angelegenheiten“ in der Abteilung 7. Diese ist für die Genehmigung von Darlehen, Haftungen und Leasing-Geschäfte zuständig. Gem. § 81 GemO dürfen Haftungen von Gemeinden nur dann übernommen werden, wenn ein besonderes Interesse der Gemeinde gegeben ist und der Schuldner nachweist, dass die Leistung des Schuldendienstes gesichert ist. Eine Genehmigungsprüfung der Haftungen muss also durch die Abteilung 7 erfolgt sein. Ob die normierten Bestimmungen und Voraussetzungen auch erfüllt wurden, soll der Landesrechnungshof im Rahmen der gegenständlichen Kontrolle überprüfen.
Auch die Aufnahme von Darlehen unterliegt einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Unklar ist, wer tatsächlich Darlehen für das „Projekt Naturgasanlage“ aufgenommen hat. Sollte der Wasserverband Leibnitzerfeld-Süd das Darlehen aufgenommen haben, bedarf es einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch die Abteilung 13, Referat Abfall-, Energie- und Wasserrecht. Das Referat zeichnet für die Rechtsaufsicht der Wasserverbände verantwortlich und hat die einschlägigen Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes zu vollziehen. Im Hinblick auf den Abwasserverband Leibnitzerfeld-Süd und einer möglichen Darlehensaufnahme durch diesen gilt es auch § 96 Abs. 3 WRG näher zu beleuchten. Dieser lautet:
„Die Aufsichtsbehörde hat Beschlüsse und Verfügungen eines Wasserverbandes, die gesetz- oder satzungswidrig sind oder dem öffentlichen Interesse offenkundig widerstreiten, zu beheben und zu veranlassen, daß Maßnahmen, die auf Grund solcher Beschlüsse und Verfügungen getroffen wurden, rückgängig gemacht werden. Sie kann ferner einen Wasserverband, der seine Aufgaben nicht erfüllt, verhalten, innerhalb angemessener Frist das Erforderliche zu veranlassen. Kommt der Verband diesem Auftrag nicht nach, so ist die Aufsichtsbehörde berechtigt, an Stelle des Verbandes das Erforderliche anzuordnen oder auf seine Kosten und Gefahr durchzuführen.“
Gerade im Hinblick auf ein steuergeldfinanziertes Millionenprojekt, dessen Umsetzbarkeit von Beginn an zweifelhaft erscheinen musste, war es Aufgabe der rechtsaufsichtführenden Abteilung 13, genauestens zu prüfen, ob dieses nicht dem öffentlichen Interesse offenkundig widerstreitet. Die Schadenssumme beläuft sich derzeit auf zumindest 17 Millionen Euro, die aller Wahrscheinlichkeit vom Steuerzahler, etwa durch Gebührenerhöhungen beglichen werden muss. Dies kann keinesfalls im öffentlichen Interesse sein. Insofern gilt es durch den Landesrechnungshof zu prüfen, ob die Rechtsaufsicht der Abteilung 13 ihren Pflichten nachgekommen ist.
Wurden hingegen Darlehen durch die Verbandsgemeinden aufgenommen, bedurfte es einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch die Abteilung 7. In diesem Fall ist der Landesrechnungshof angehalten, die Genehmigung der Darlehen im Lichte des § 81 GemO zu kontrollieren.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Genehmigung für die Aufnahme der Darlehen und Haftungen in die Kompetenz und Pflicht der Abteilung 7 bzw. Abteilung 13 fällt. Es gilt durch den Landesrechnungshof zu prüfen, ob der Schaden durch eine Versagung verhindert hätte werden können.
Als weiteren Prüfungsinhalt sollte sich der Landesrechnungshof den Förderungen des Landes an den Abwasserverband Leibnitzerfeld-Süd widmen. Den Förderungsberichten des Landes Steiermark ist zu entnehmen, dass Subventionen in Millionenhöhe an den Abwasserverband geflossen sind. Es ist davon auszugehen, dass hier auch Gelder für die Errichtung oder die Instandsetzung der Naturgasanlage geflossen sind. Ein eindeutiges Indiz liefert hierbei der Förderungsbericht des Landes Steiermark aus dem Jahr 2015, wonach der Wasserverband Leibnitzerfeld-Süd für „Klärschlammtrocknung und -vergasung“ 100.000 Euro erhalten hat. Karl Wratschko, Obmann des Abwasserverbandes selbst bestätigte, dass die Projektkosten durch Bankdarlehen und Förderungen finanziert wurden. (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/suedsuedwest/5931185/Technische-Probleme_17-Millionen-Euro-teure-Naturgasanlage-steht)
Hinsichtlich der Fördervergaben an den Abwasserverband Leibnitzerfeld-Süd stellt sich die Frage, ob Landesgelder an ein Projekt vergeben wurde, bei dem die Umsetzbarkeit schwer in Zweifel gezogen werden muss. Es gilt, die Entscheidungsgrundlagen der fördervergebenden Stellen – auch im Lichte der Förderrichtlinien des Landes Steiermark – durch den Landesrechnungshof zu prüfen.
Letzten Endes handelt es sich bei der Anlage in Straß mit höchster Wahrscheinlichkeit um ein steuergeldfinanziertes Millionengrab. Eine 17 Millionen Euro teure Anlage, die vermutlich niemals ihren Zweck erfüllen wird können. Es gilt nun für eine lückenlose und transparente Aufklärung zu sorgen und derartige Vorgänge in Zukunft zu verhindern.
Es wird daher gemäß Art. 51 Abs. 2 Z 2 iVm Art. 50 Abs. 1 Z 1 und Z 5 L-VG das
Verlangen
gestellt, der Landesrechnungshof möge eine Prüfung der aufsichtsbehördlichen Genehmigungen der zuständigen Abteilungen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung sowie eine Prüfung der Fördervergaben durch das Land Steiermark in Zusammenhang mit dem Abwasserverband Leibnitzerfeld-Süd, insbesondere dessen Tätigkeiten in der NGS Naturgas GmbH, sowie den verbandsangehörigen Gemeinden durchführen.
Unterschrift(en):
LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne)