EZ/OZ: 1086/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 22.01.2021, 10:51:56
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Landwirtschaft
Regierungsmitglied(er): Landesrat Johann Seitinger
Betreff:
Zweigstelle der neuen Bauern-Ombudsstelle für die Steiermark
Ende 2018 beschloss die damalige türkis-blaue Bundesregierung im Ministerrat die Einrichtung einer Ombudsstelle für den landwirtschaftlichen Sektor. Ziel war es, unlauteren Geschäftspraktiken, wie etwa der einseitigen und rückwirkenden Änderung von Vertragsbedingungen oder dem Fordern von Zahlungen ohne entsprechende Gegenleistung, stärker zu begegnen. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat dazu gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde einen Fairnesskatalog gegen unfaire Geschäftspraktiken ausgearbeitet. Der Lebensmittelhandel bekannte sich im Zuge der Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung freiwillig zu diesem Fairnesskatalog. Die Unternehmen REWE International AG, SPAR AG, HOFER KG, LIDL Österreich GmbH, METRO Österreich GmbH und UNIMARKT Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KG verpflichteten sich damit zur Wahrung unternehmerischen Wohlverhaltens. Auch deren Kooperationsbereitschaft zur Etablierung der weisungsfreien Ombudsstelle wurde zugesichert. (Quelle: https://www.bmlrt.gv.at/service/presse/land/2018/K-stinger--Ombudsstelle-f-r-mehr-Fairness-in-der-gesamten-Lebensmittelkette.html)
Die neue Ombudsstelle soll gesetzlich verankert und staatlich finanziert werden. Sie ist unabhängig sowie nicht weisungsgebunden und bietet anonyme Beratung, rechtliche Aufklärung, Informationsaustausch und Mediation an. Bauern, Erzeugerorganisationen und Unternehmen können hier unlautere Geschäftspraktiken anonym melden. Produzenten sollen keine Angst mehr haben müssen, ausgelistet zu werden. Gesetzwidrige Fälle werden von der Ombudsstelle sodann an die zuständigen Behörden weitergeleitet. (Quelle: https://stmk.lko.at/ombudsstelle-f%C3%BCr-fairness-in-der-lebensmittelkette+2500+2826716)
Im Laufe des heurigen Jahres soll die Ombudsstelle für Fairness zwischen Bauern und Handel nun ihren Betrieb aufnehmen. Um Probleme in der Branche aufzuzeigen, ist vorgesehen, dass die Stelle dann in einem jährlichen Bericht unter anderem die Anzahl und Art der Fälle veröffentlicht. Derzeit ist noch nicht entschieden, wo die Stelle organisatorisch angesiedelt werden soll. ÖVP-Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger verweist hier auf finale Abstimmungen und die Koordination mit dem Wirtschaftsministerium und dem Koalitionspartner. Die Einrichtung der Ombudsstelle ist jedoch Teil der UTP-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelkette, die bis 1. Mai 2021 in nationales Recht umgesetzt werden muss. (Quelle: https://www.diepresse.com/5922436/osterreichs-bauern-sollen-heuer-ombudsstelle-bekommen)
Die Marktmacht der Lebensmittelhändler und niedrige Erzeugerpreise belasten heimische Bauern seit Jahren. Es stellt daher einen wichtigen Meilenstein dar, wenn die Ombudsstelle ihren Betrieb aufnehmen wird. Denn die Corona-Krise und die damit verbundenen Preiseinbrüche sowie der Wegfall von Absatzmärkten infolge der wiederholten Lockdowns verschärften die Situation zusehends. Um die steirischen Bauern bestmöglich zu unterstützen, wenn sie darüber hinaus auch noch Opfer von unlauteren Geschäftspraktiken werden, sollte jedoch auch eine Zweigstelle der Ombudsstelle in der Steiermark angesiedelt werden. In der Behandlung und Einschätzung von Beschwerdefällen ist es von Bedeutung, dass die regionalen Gegebenheiten und die lokale Marktlage entsprechend Berücksichtigung finden. Die Landesregierung ist daher aufgefordert, sich für die Einrichtung einer eigenen nachgelagerten Servicestelle in der Steiermark einzusetzen, die mit fach- und ortskundigen Experten besetzt wird.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Zuge der Einrichtung der Ombudsstelle für Fairness zwischen Bauern und Handel dafür einzusetzen, dass in der Steiermark eine eigene nachgelagerte Servicestelle angesiedelt wird, um den heimischen Landwirten einen Ansprechpartner zu bieten, der mit der lokalen Marktlage und den örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut ist.
Unterschrift(en):
LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)