EZ/OZ: 1091/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 25.03.2021, 14:56:30
Zu:
1091/1 Inklusive Kindergärten
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Robert Reif (NEOS), LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS)
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Beilagen: Anfragebeantwortung
Betreff:
Inklusive Kindergärten
Die Anfrage vom 25.01.2021, Einl.Zahl 1091/1 der Abgeordneten LTAbg. Robert Reif und LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc betreffend "Inklusive Kindergärten" beantworte ich wie folgt:
Im Jahre 2008 hat Österreich die UN – Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich somit verpflichtet, die in der Konvention verankerten Regelungen umzusetzen und in innerstaatliches Recht zu transformieren. Maßgeblich für den Schul- und Bildungsbereich ist Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, welcher das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung anerkennt und sowohl vorschulische als auch schulische Angebote erfasst. Demnach ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden, vielmehr soll Menschen mit Behinderung ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung ebenso wie Menschen ohne Behinderung gewährleistet werden, um die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Gesellschaft zu verwirklichen.
Die Betreuung und zielgerichtete Förderung von Kindern mit Beeinträchtigung bzw. Behinderung muss daher möglichst früh einsetzen, um wichtige Entwicklungsschritte ehest möglich erreichen zu können. Die Steiermärkische Behindertenhilfe stellt hierzu zahlreiche Hilfeleistungen wie zum Beispiel die mobile Leistung „Frühförderung“ zur Verfügung. Doch auch im institutionellen Rahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen werden entsprechende Betreuungsleistungen für Kinder mit Behinderung erbracht, sei es beim Besuch eines Heilpädagogischen Kindergartens oder eines Regelkindergartens. Die Errichtung sowie die Aufsicht über Kindergärten obliegt der Abteilung 6 - Bildung und Gesellschaft gemäß dem Steiermärkisches Kinderbildungs- und - betreuungsgesetz (StKBBG), der behinderungsbedingte Mehraufwand hinsichtlich Betreuung und Pflege für die Teilnahme an der Betreuung in (heilpädagogischen) Kindergärten wird gemäß § 7 Abs. 1 Z. 2 Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG) aus Mitteln der Behindertenhilfe getragen.
Der Fokus der Steiermärkischen Behindertenhilfe liegt dabei auf einem sich aus einer Behinderung ergebenden zusätzlichen Betreuungsaufwand, den Kinder ohne Behinderung im gleichen Betreuungssystem bzw. – setting nicht aufweisen, um Inklusion von Kindern mit Behinderung in vorschulischen wie auch schulischen Einrichtungen entsprechend zu unterstützen.
1. Wie viele Kindergärten gibt es in der Steiermark? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Kindergärten, welche von öffentlichen Trägern und privaten Trägern geführt werden sowie um Aufschlüsselung nach allgemeinen Kindergärten, Kindergärten mit Integrationsgruppen, Kindergärten mit kooperativen Gruppen und heilpädagogischen Sonderkindergärten)
Die Bewilligung von Kindergärten erfolgt durch die Abteilung 6 - Bildung und Gesellschaft gemäß dem Steiermärkisches Kinderbildungs- und - betreuungsgesetz (StKBBG). Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
2. Wie viele Kinder mit Behinderung werden in allgemeinen Kindergärten betreut? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Bezirk)
Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
3. Wie viele Kinder können in einer Kindergartengruppe eines allgemeinen Kindergartens mit und ohne Beeinträchtigung bereut werden?
Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
4. Wie viele Kinder mit Behinderung werden in Kindergärten mit Integrationsgruppen betreut? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Bezirk)
Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
5. Wie viele Kinder können in einer Integrationsgruppe betreut werden und wie viele Kinder davon mit Behinderung?
Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
6. Wie viele Kinder mit Behinderung werden in Kindergärten mit kooperativen Gruppen betreut? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Bezirk)
Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
7. Wie viele Kinder können in einer kooperativen Gruppe betreut werden und wie viele Kinder davon mit Behinderung?
Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
8. Wie viele Kinder mit Behinderung werden in heilpädagogischen Sonderkindergärten betreut? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Bezirk)
Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
9. Wie viele Kinder mit Behinderung und wie viele Kinder ohne Behinderung können in einer Gruppe eines heilpädagogischen Sonderkindergartens betreut werden?
Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
10. Wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark sind nicht barrierefrei zugänglich? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Bezirk sowie um Aufschlüsselung nach Kindergärten, welche von öffentlichen Trägern und privaten Trägern geführt werden)
Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
11. Wie viele Kinder besuchen eine Kinderbetreuungseinrichtung in Begleitung einer Kindergartenassistenz? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Schulassistenz gem § 7 StBHG und gem § 35a StPEG)
295 Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, verfügten über einen entsprechenden Bescheid gem. § 7 StBHG (Abfragezeitraum Oktober-November 2020).
12. Wie viele IZB-Teams (Integrativen Zusatzbetreuung) gibt es in der Steiermark? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Bezirk und VZÄ je Team)
Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
13. Wie viele Kindergärten bekommen Unterstützung von IZB-Teams? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Bezirk)
Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
14. Wie viele Kinder besuchen eine Pflichtschule in Begleitung einer Schulassistenz? (Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Schulassistenz gem § 7 StBHG und gem § 35a StPEG)
1.968 Kinder, die das 6. jedoch nicht das 15. Lebensjahr bereits vollendet hatten, verfügten über einen entsprechenden Bescheid gem. § 7 StBHG (Abfragezeitraum Oktober-November 2020).
15. Wie viele Kinder haben gleichzeitig einen gültigen Bescheid für eine Schulassistenz gem § 7 StBHG und gem § 35a StPEG?
Da Daten zu § 35a StPEG seitens der Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration nicht erhoben bzw. geführt werden, können hierzu keine Angaben gemacht werden.
16. Können Schulassisten_innen gem § 7 StBHG während der teilweisen Schulschließungen für die Bewältigung des Fernunterrichts zu den Kindern nach Hause kommen?
1. Wenn nein, warum nicht?
Schulassistenz im Sinne des §7 StBHG kann während der vom Bund verordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung der Coronapandemie flexibel erbracht werden. Dies gilt auch für den Ort der Leistungserbringung.
17. Können Schulassistent_innen gem § 35 a StPEG während der teilweisen Schulschließungen für die Bewältigung des Fernunterrichts zu den Kindern nach Hause kommen?
1. Wenn nein, warum nicht?
Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
18. Wie hoch ist die Inklusionsquote in der Steiermark? (Wir ersuchen um Darstellung ab 2017)
Die Frage kann mangels Zuständigkeit des Ressorts für Soziales, Arbeit und Integration nicht beantwortet werden.
19. Wie stehen Sie zu einem Rechtsanspruch für Eltern von Kindern mit Behinderung auf eine inklusive Form der Kinderbetreuung im vorschulischen Alter?
Bezüglich des § 7 StBHG darf festgehalten werden, dass die AdressatInnen des Gesetzes immer Menschen mit Behinderung sind. Ein entsprechender Rechtanspruch auf eine Leistung aus dem StBHG ist für Kinder mit Behinderung, auch im vorschulischen Alter, bereits gegeben.