EZ/OZ: 1646/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 10.09.2021, 09:41:05
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Frist: 10.11.2021
Betreff:
Kosten und Inanspruchnahme der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) im Jahr 2020
Im Dezember 2010 wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP im Landtag die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) beschlossen. Hauptziel dieses arbeitsfreien Einkommens in der Höhe von damals 837 Euro – im Jahr 2020 stieg der Betrag auf rund 917 Euro netto an – waren die rasche Integration arbeitsloser Menschen in den Arbeitsmarkt sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes und des Unterkunftsbedarfs. Schnell zeigte sich die totale Fehlkonstruktion dieses sozialromantischen Konzepts, denn anstatt als Überbrückung für Personen in schwierigen Situationen verstanden zu werden, wird es teilweise als bedingungsloses Grundeinkommen oder als Anreizsystem für die Zuwanderung von nichtösterreichischen Staatsbürgern in den Sozialstaat gesehen.
Schon im Jahr 2011 waren in der Steiermark 15.242 Personen als Bezieher ausgewiesen. Anhand einer Anfragebeantwortung von Landesrätin Doris Kampus ließ sich der rasante Anstieg der Begünstigten deutlich erkennen, denn im Jahr 2017 lag deren Anzahl bereits bei unglaublichen 27.784 Personen, 2018 waren es 25.455, 2019 immer noch 22.899 Bezieher. Parallel dazu explodierten die Kosten in einem völlig unverantwortlichen Ausmaß. Fielen für die Steiermark im Jahr 2013 noch Gesamtkosten in der Höhe von 53,6 Millionen Euro an, stiegen diese innerhalb von nur zwei Jahren auf 75,6 Millionen Euro, lagen 2017 bei 69,1 Millionen Euro, sanken 2018 nur leicht auf rund 68 Millionen Euro und lagen 2019 bei immerhin 60,3 Millionen Euro. Besonders alarmierend war die Entwicklung in Graz. Der Anteil an den steirischen Gesamtkosten entsprach bereits rund 56 Prozent. Zudem schlug sich hier der Ausländeranteil an den Gesamtbeziehern mit rund 56,5 Prozent zu Buche, während er im Steiermark-Durchschnitt bei etwa 46,74 Prozent lag. (Quelle: Landtag Steiermark, Schriftliche Anfragebeantwortung vom 11. April 2020, EZ/OZ: 306/2)
Im Jahr 2019 befanden sich 7.275 Asylberechtigte unter den Beziehern, dies ergab einen Gesamtanteil von 31,77 Prozent. Erschreckend ist, dass von den 7.275 Asylberechtigten 3.376, also 46,41 Prozent, minderjährige Asylberechtigte waren. Somit hängen Massen von Jugendlichen, die eigentlich im arbeitsfähigen Alter wären, am Tropf des heimischen Steuerzahlers, anstatt einer Ausbildung nachzugehen.
Die Gesamtausgaben für die Mindestsicherung für Asylberechtigte seitens des Landes im Jahr 2019 betrugen 12,03 Millionen Euro. Dazu kam der 40-Prozentanteil der Gemeinden, was eine Gesamtsumme von rund 20,05 Millionen Euro für Asylanten aus aller Herren Länder ergab.
Der finanzielle Mehraufwand für den Landeshaushalt ist enorm, da nicht nur österreichische Staatsbürger, sondern auch EU-Bürger, Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Drittstaatsangehörige inklusive deren Familienmitglieder in den Genuss dieser Sozialleistung kommen. Durch das aktuelle System wird Armut nicht bekämpft, sondern verwaltet und verfestigt, da es für die Betroffenen weder einen Anreiz noch eine Notwendigkeit vorsieht, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die Mindestsicherung untergräbt das Leistungsprinzip, propagiert indirekt ein System der „sozialen Hängematte“ und gibt Beziehern oftmals die Möglichkeit, in Untätigkeit zu verharren.
Es ist nicht hinzunehmen, dass Asylberechtigte die gleichen Unterstützungsleistungen wie Steirer bekommen, die oftmals jahrzehntelang gearbeitet und damit das Sozialsystem gestützt haben. Die Mindestsicherung in dieser Form ist abzulehnen, da in vielen Fällen die Differenz zwischen einem wirklich erarbeiteten Gehalt und der für das Nichtstun zugeschobenen finanziellen Mittel viel zu gering ist.
Es ist unbestreitbar, dass das „System Kampus“ eine soziale Hängematte für Asylberechtigte darstellt. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich die vollunterstützten Bezieher ansieht. Dies sind Personen, die keinerlei weitere Einnahmequellen hatten und somit pro Monat satte 917 Euro erhielten. Im Dezember 2019 waren dies 3.847 Personen. Davon waren 1.677 Personen Österreicher (43,59 Prozent), der Rest, also 2.170 Personen, Ausländer (56,41 Prozent). Der Anteil an Asylberechtigten, die 917 Euro netto abkassierten, betrug bereits unfassbare 49,49 Prozent – sprich 1.904 Asylanten von 3.847 Personen.
Obwohl die Anzahl von Einwohnern mit ausländischer Herkunft in der Steiermark im Jahr 2019 „nur“ 11,5 Prozent betrug, lag deren Anteil bei den vollunterstützten Mindestsicherungsbeziehern bei 56,41 Prozent.
Die steirischen Zahlen – das vernichtende Urteil des Landesrechnungshofs über den Vollzug der Mindestsicherung muss an dieser Stelle nicht noch einmal ausgeführt werden – haben die Notwendigkeit einer Neuordnung dieser Sozialleistung aufgezeigt, um sie langfristig finanzierbar zu machen. Mit der Einführung der „Sozialunterstützung“ haben ÖVP und SPÖ jedoch verdeutlicht, den völlig fehlgeleiteten Weg im Rahmen der Sozialhilfe fortsetzen zu wollen. Der stetige Anstieg bei den Ausgaben für Sozialleistungen und die strikten Sparvorgaben der Steiermärkischen Landesregierung geben daher Anlass, eine Anfrage bezüglich der genauen Kosten und eventueller Missbrauchsfälle zu stellen.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Wie viele Personen in der Steiermark erhielten im Verwaltungsjahr 2020 Leistungen aus dem StMSG, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten und dem Gesamtjahr, nach Bezirken und der gesamten Steiermark sowie unterteilt in die Kategorien: Österreicher; EU/EWR-Bürger; Drittstaatsangehörige; Asylberechtigte; Gesamtsumme der Bezirke über das Jahr sowie Gesamtsumme im Verwaltungsjahr?
- Wie viele teilunterstützte Mindestsicherungsbezieher erhielten im Verwaltungsjahr 2020 Leistungen aus dem StMSG, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten und dem Gesamtjahr, nach Bezirken und der gesamten Steiermark sowie unterteilt in die Kategorien: Österreicher; EU/EWR-Bürger; Drittstaatsangehörige; Asylberechtigte; Gesamtsumme der Bezirke über das Jahr sowie Gesamtsumme im Verwaltungsjahr?
- Wie viele vollunterstützte Mindestsicherungsbezieher erhielten im Verwaltungsjahr 2020 Leistungen aus dem StMSG, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten und dem Gesamtjahr, nach Bezirken und der gesamten Steiermark sowie unterteilt in die Kategorien: Österreicher; EU/EWR-Bürger; Drittstaatsangehörige; Asylberechtigte; Gesamtsumme der Bezirke über das Jahr sowie Gesamtsumme im Verwaltungsjahr?
- Wie viele Bezieher der Mindestsicherung waren im Verwaltungsjahr 2020 minderjährige Asylberechtigte, aufgeschlüsselt nach Geschlecht?
- Wie viele davon stammten aus Syrien, Afghanistan, Iran, Russland und Irak, wie viele aus Afrika und wie hoch waren jeweils die Ausgaben für sie?
- Wie hoch waren die Gesamtkosten für Mindestsicherungsbezieher im Verwaltungsjahr 2020, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Monaten und dem Gesamtjahr, nach Bezirken und der gesamten Steiermark sowie unterteilt in die Kategorien: Österreicher; EU/EWR-Bürger; Drittstaatsangehörige; Asylberechtigte; finanzielle Gesamtsumme der Bezirke über das Jahr sowie finanzielle Gesamtsumme der Steiermark im Verwaltungsjahr?
- Wie hoch waren die Gesamtkosten für Mindestsicherungsbezieher im Verwaltungsjahr 2020 in der Steiermark, welche die österreichische Staatbürgerschaft besaßen, aufgegliedert nach Bezirken und der gesamten Steiermark?
- Wie hoch waren die Krankenversicherungskosten im Jahr 2020 für Mindestsicherungsbezieher, unterteilt in die Kategorien Österreicher; EU/EWR-Bürger; Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte? (Bitte um gesonderte Auswertung abseits der Gesamtkosten)
- Wie viele Personen ab 60 Jahren, die eine Pensionsleistung erhielten, bezogen im Verwaltungsjahr 2020 Leistungen aus dem StMSG, aufgeschlüsselt nach Personen mit österreichischer und nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft?
- Wie hoch waren die Kosten für Personen ab 60 Jahren, die eine Pensionsleistung erhielten und im Verwaltungsjahr 2020 Leistungen aus dem StMSG bezogen, aufgeschlüsselt nach Personen mit österreichischer und nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft? (Bitte um gesonderte Auswertung abseits der Gesamtkosten; sollte aufgrund einer unterschiedlichen Zusammensetzung von Bedarfsgemeinschaften keine Ausweisung der Kosten möglich sein, so wird um eine Aufschlüsselung der Kosten der pensionsbeziehenden Einpersonenhaushalte gebeten)
- Wie viele Fälle von Arbeitsunwilligkeit oder anderweitigem sanktionswürdigen Verhalten gab es im Verwaltungsjahr 2020 und welche Sanktionen (Aufschlüsselung nach Mahnverfahren bzw. Leistungskürzungen) wurden jeweils ausgesprochen, unterteilt in die Kategorien Österreicher; EU/EWR-Bürger; Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte?
- Gibt es Anweisungen (schriftliche Mitteilungen, Dienstanweisungen, Richtlinien usw.) Ihres Ressorts, wie ein allfälliger Ermessensspielraum bei der Sanktionierung von Mindestsicherungsbeziehern handzuhaben ist?
- Wenn ja, wann wurden diese ausgegeben und wie lauten sie konkret?
- Bei wie vielen Personen wurde in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 von der Berücksichtigung von Einkommen und verwertbarem Vermögen („Einsatz der eigenen Mittel“: § 6 Abs. 4 und Abs. 5 StMSG) Abstand genommen, unterteilt in die Kategorien Österreicher; EU/EWR-Bürger; Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte?
- Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die dadurch dem Land verloren gingen, aufgeschlüsselt auf die Kategorien Österreicher; EU/EWR-Bürger; Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte?
- Sollte die Auswertung noch immer nicht möglich sein, wann wird die angekündigte Weiterentwicklung des IT-Systems endlich vorgenommen werden?
- Wie lange dauerte durchschnittlich ein sogenanntes Rückersatzverfahren im Jahr 2020, wie viele davon gab es im Jahr 2020 und wie viele Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten und unter Angabe der Arbeitsstunden) waren in den Bezirksverwaltungsbehörden beziehungsweise in Ihrem Ressort mit Rückersatzforderungen beschäftigt?
- Welche Kosten entstanden durch Rückersatzverfahren im Jahr 2020?
- Welche Vermögenswerte konnten im Zuge grundbücherlicher Sicherstellungen in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 seitens der Bezirksverwaltungsbehörden sichergestellt werden, aufgeschlüsselt auf Österreicher, EU/EWR-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte?
- Welchen finanziellen Wert haben derzeit die grundbücherlichen Sicherstellungen seitens aller Bezirksverwaltungsbehörden, aufgeschlüsselt auf Österreicher, EU/EWR-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte?
- Sollte die Auswertung noch immer nicht möglich sein, wann wird die angekündigte Weiterentwicklung des IT-Systems endlich vorgenommen werden?
- Wie oft wurde insgesamt auf die Durchführung eines Rückersatzverfahrens in den Jahren 2019 und 2020 verzichtet, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Bezirksverwaltungsbehörden sowie auf Österreicher, EU/EWR-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte?
- Welche finanziellen Mittel gingen dadurch verloren, aufgeschlüsselt auf Österreicher, EU/EWR-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte?
- Sollte die Auswertung noch immer nicht möglich sein, wann wird die angekündigte Weiterentwicklung des IT-Systems endlich vorgenommen werden?
- Wie viele Gutachten zur Erwerbsunfähigkeit wurden im Jahr 2020 in Auftrag gegeben?
- Wie viele Personen wurden dabei als arbeitsunfähig eingestuft, aufgeschlüsselt auf Österreicher, EU/EWR-Bürger, Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte?
- Wie hoch ist der Budgetansatz (Landesmittel und Gemeindemittel) für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sowie für die Sozialunterstützung im Jahr 2021 und liegen die Ausgaben zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung im Plan?
- Wie viele Personen in der Steiermark erhalten zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung Leistungen aus dem StMSG und aus der Sozialunterstützung (getrennte Aufschlüsselung), unterteilt in die Kategorien: Österreicher; EU/EWR-Bürger; Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte?
- Wie viele vollunterstützte Mindestsicherungsbezieher beziehungsweise vollunterstützte Bezieher der Sozialunterstützung (getrennte Aufschlüsselung) gibt es zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in der Steiermark, unterteilt in die Kategorien: Österreicher; EU/EWR-Bürger; Drittstaatsangehörige und Asylberechtigte?
Unterschrift(en):
LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ)