EZ/OZ: 317/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 17.02.2020, 10:48:54
Zu:
242/10 Selbstständiger Ausschussantrag gemäß § 22 GeoLT betreffend Stmk. Gemeindeordnung
(Bericht (§ 36 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Gerhard Hirschmann (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Gemeinden und Regionen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Betreff:
Verpflichtende Abhaltung von Bürgerversammlungen bei Großprojekten
Die rechtliche Ausgestaltung von Instrumenten der direkten Demokratie gibt Aufschluss über die Stärke der staatspolitischen Macht des Volkes im demokratischen Mitwirkungsprozess. Dem beigestellt gibt es partizipatorische Demokratieelemente, die in Form von Bürgerbeteiligungsrechten sowie Informationspflichten des Staates gegenüber seinen Bürgern vorgesehen sind. Auf der Ebene politischer Entscheidungsprozesse sind die Möglichkeiten zur direkten Mitwirkung in Österreich eher schwach ausgestaltet. In unserem stark von Parteien geprägten politischen System muss direkte Demokratie in Zukunft eine größere Rolle spielen und politische Entscheidungsprozesse müssen näher an die Wähler herangeführt werden. Politische Partizipation kann nicht einseitig verordnet werden, sondern muss von selbst wachsen, um eine neue Kultur des öffentlichen Diskurses zu gewährleisten. Daher hat sich die türkis-blaue Bundesregierung im Regierungsprogramm Schritt für Schritt und gemeinsam mit den Bürgern dem Ausbau direktdemokratischer Elemente verschrieben.
Das Steiermärkische Volksrechtegesetz sieht unter anderem die jährliche Abhaltung von sogenannten „Gemeindeversammlungen“ vor. Auch andere Bundesländer wie Tirol, Oberösterreich, das Burgenland und Kärnten sehen solcherart Regelungen vor. Gemeindeversammlungen dienen primär der Information sowie der Kommunikation zwischen der Gemeindeverwaltung und den Bürgern und sind mindestens einmal im Jahr abzuhalten oder, wenn fünf Prozent der Wahlberechtigten dies verlangen (vgl. § 177 Stmk. Volksrechtegesetz). Bedauerlicherweise zeigt die Realität, dass diese verpflichtend abzuhaltenden Bürgerversammlungen steiermarkweit nur spärlich bis gar nicht durchgeführt werden. Initiativen zur Einführung einer diesbezüglichen Berichtspflicht durch die Gemeindeaufsichtsbehörde werden in Unterausschüssen geparkt und verenden (vgl. XVII. GP, EZ: 1981/1).
Die oberösterreichische Gemeindeordnung normiert im § 38a die Informationspflicht der Gemeinde gegenüber ihren Bürgern, wenn im eigenen Wirkungsbereich Vorhaben geplant oder durchzuführen sind, die aufgrund des Umfanges, der Art, des dafür notwendigen finanziellen Aufwandes oder aus anderen Gründen die Interessen der Gemeindebürger berühren. Dieser muss ausreichend und zeitgerecht nachgekommen werden. Zudem steht den an der Informationsveranstaltung teilnehmenden Gemeindemitgliedern das Recht der Stellungnahme zu.
Gerade Entscheidungen zu finanzintensiven Großprojekten müssen im Sinne größtmöglicher Transparenz unter Einbindung der Gemeindemitglieder gefällt werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Gesetzesnovelle zur Steiermärkischen Gemeindeordnung sicherzustellen, dass die Landesbürger bei Großprojekten in Form einer verpflichtend abzuhaltenden Bürgerversammlung über das Vorhaben zu informieren sind sowie der Bürgerwille in die Entscheidungsfindung miteinzubinden ist und diese dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.
Unterschrift(en):
LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Gerhard Hirschmann (FPÖ), Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)