EZ/OZ: 2446/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 17.08.2022, 10:15:31
Geschäftszahl(en): ABT12-31510/2021-158
Zuständiger Ausschuss: Wirtschaft und Wissenschaft
Regierungsmitglied(er): Landesrätin MMag. Barbara Eibinger-Miedl
Beilagen: Beilage
Betreff:
EU-Programmplanungsperiode 2021-2027; Genehmigung des von der Europäischen Kommission am 03.08.2022 (C(2022) 5735 final) genehmigten Operationellen Programms "Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027 EFRE & JTF"
Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027 EFRE & JTF
Für die Steiermark beginnt mit dem Zeitraum 2021 bis 2027 die nunmehr fünfte EU-Strukturfondsperiode seit dem Beitritt Österreichs im Jahr 1995. Mit Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 17. Mai 2013 (VSt-7/1140) wurde festgelegt, dass an die Stelle der bisherigen neun Länderprogramme ein gemeinsames österreichweites EFRE-Programm tritt.
Mit einem Beschluss der ÖROK-Stellvertreterkommission im November 2018 wurde die ÖROK-Geschäftsstelle mit der Programmierung des österreichischen EFRE-Programms 2021-2027 betraut. Unterstützt durch Experten wurde seit 2019 nach dem Partnerschaftsprinzip mit den Programmverantwortlichen Stellen des Bundes und der Länder – für die Steiermark ist dies die Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung – sowie unter Einbeziehung von Interessensgruppen und NGOs an einem österreichweiten EFRE-Förderprogramm mit dem Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027" gearbeitet.
Information und Abstimmung der Programmierungsarbeiten fanden in verschiedenen Stadien der Programmierung im Rahmen der ÖROK-Gremien, insbesondere im Unterausschuss Regionalwirtschaft und Stellvertreterkommission statt. Innerhalb der Steiermark erfolgte die Abstimmung mit den relevanten Förderungsstellen des Landes im Programm – über den Standortdialog zur Wirtschaftsstrategie – sowie mit den dort vertretenen Wirtschafts- und Sozialpartnern. Insbesondere im Rahmen der Programmierung des aus einem neuen Fonds zu finanzierenden Teils für den gerechten Übergang wurden in der Steiermark zahlreiche Landesstellen sowie Stakeholder aus Wirtschaft und Wissenschaft in den Prozess eingebunden. Im Sommer 2021 fand die öffentliche Beteiligung an der Erstellung des neuen Programms statt, von Mitte Juli bis Ende August konnte das Programm begutachtet und Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer 65. Regierungssitzung am 30.09.2021 mit einstimmigem Beschluss die erste Einreichfassung des Operationellen Programms „Investitionen in Beschäftigung, Wachstum und den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft in Österreich 2021-2027“ IBW/EFRE & JTF 2021-2027 angenommen und die weitere Vorgehensweise genehmigt.
Vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung durch Bund und Länder erfolgte die Einreichung der ersten Einreichfassung durch die Österreichische Raumordnungskonferenz ÖROK elektronisch am 21.10.2021. Diese bildete die Grundlage für die in der Folge durchzuführenden Verhandlungen mit der Europäischen Kommission (EK).
Nach Durchführung der Verhandlungen mit der EK wurde die innerösterreichisch abgestimmte zweite Einreichfassung des operationellen Programms „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021- 2027 EFRE & JTF“ am 24.06.2022 bei der EK elektronisch eingereicht – die Genehmigung durch die EK erfolgte am 03.08.2022 (C(2022) 5735). Die Einreichung erfolgte vorbehaltlich der politischen Beschlussfassung der Länder und des Bundes. Im Vergleich zur ersten Einreichfassung ergeben sich für den von der Steiermark angesprochenen Teil des Programms lediglich marginale Anpassungen, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die durch die Steiermark angestrebte Programmumsetzung aufweisen.
Strategische Ausrichtung
Der 2019 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene neue Fonds für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft "Just Transition Fund" (JTF), wird in Österreich auf die Programme IBW/EFRE und ESF+ aufgeteilt (Multi-Fonds-Ansatz). Im EFRE-Programm wurde eine zusätzliche Prioritätsachse für den JTF in die Programmstruktur des EFRE & JTF-Programms aufgenommen. Das bedeutet einen Multifondsansatz für das vorliegende Programm.
Das Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027 EFRE & JTF", wird hierbei durch seinen strategischen Zugang einen Beitrag zur Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch in der Wirtschaft leisten. Zudem wird die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und seiner Regionen nachhaltig gestärkt und Beschäftigung generiert.
Die der nachstehenden Abbildung zu entnehmende Programmstruktur für den IBW/EFRE-Teil basiert dabei auf den folgenden - für Österreich in diesem Bereich anwendbaren - politischen Zielen der EU-Kohäsionspolitik:
- Politisches Ziel 1: ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen.
P1 Innovation.
- Politisches Ziel 2: ein grüneres, CO2-freies Europa, das das Übereinkommen von Paris umsetzt und in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in den Kampf gegen den Klimawandel investiert. P2 Nachhaltigkeit.
- Politisches Ziel 5: ein bürgernäheres Europa durch Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien und nachhaltiger Stadtentwicklung in der gesamten EU.
P3 Territoriale Entwicklung.
- Hinzu kommt P4 Übergang, Just Transition Fund (JTF), oder auf Deutsch „Fonds für einen gerechten Übergang“. Dieser ist Teil des sogenannten „Just Transition Mechanisme“ der Europäischen Kommission, in dessen Rahmen 2021-2027 europaweit jene Regionen unterstützt werden, die in einem besonderen Ausmaß vom Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sein werden. Dieser Fonds umfasst Teile der Bundesländer Steiermark, Oberösterreich, Niederösterreich und Kärnten. Für die Steiermark sind dies die NUTS3-Regionen Östliche Obersteiermark, Westliche Obersteiermark sowie die Bezirke Deutschlandsberg und Liezen.
Abbildung 1: Programm- und Maßnahmenstruktur
Inhaltliche Schwerpunkte und finanzielle Dotierung
Insgesamt stehen für das Programm „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027 EFRE & JTF“ österreichweit 597.426.558 € EU-Mittel zur Verfügung, davon entfallen auf den EFRE 521.395.768 € und den JTF 76.030.790 €. Die Steiermark erhält aus dem EFRE 129.304.832 € (24,80 %) und aus dem JTF 24.329.853 € (32,00 %). In Summe also 153.634.685 € (25,72 %). Damit hält die Steiermark mit Abstand den größten Programmteil.
Hiervon sind für den Bereich der Technischen Hilfe, dieser steht den Programmbehörden zu Deckungen der Kosten der Umsetzung zur Verfügung, im IBW/EFRE 6% und im JTF 4% in Abzug zu bringen, so dass insgesamt für operative Maßnahmen 145.379.781 € zur Verfügung stehen, welche in Summe rd. 438 Mio. € Investitionen auslösen werden.
Der nachfolgenden Abbildung 2 ist die detaillierte Finanzplanung für den steirischen Programmteil nach Maßnahmen zu entnehmen und wie folgt zu erläutern:
P1 Innovation
Der Bereich Innovation umfasst in Summe rd. 74,15 Mio. € EFRE und damit rd. 60,80 % der EFRE-Mittel im IBW/EFRE-Teil.
Der Ausbau der FTI-Infrastrukturen (M 1.1) soll dazu beitragen, dass Forschungseinrichtungen und Unternehmen ihr Know-how in zukunftsorientierten Forschungsthemen, die an steirische regionale Stärkefelder andocken und im Einklang mit der Wirtschaftsstrategie stehen, stärken. Damit wird die Profilbildung von Forschungseinrichtungen unterstützt. Sie werden an weitere nationale und internationale Förderungsprogramme herangeführt und die Exzellenz des Wissenschaftssystems wird gestärkt. Dabei sollen auch Inhalte zu Material-und Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie, Dekarbonisierung, Digitalisierung sowie Life Science angesprochen werden.
Vorgesehen sind hier Investitionen in Ankauf und Inbetriebnahme sowie damit verbundener Entwicklung von Laborinfrastrukturen durch Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen (FFG); Investitionen in Gebäuden und Laborinfrastrukturen in Forschungs- und Technologiezentren für Forschungseinrichtungen und Unternehmen (FFG&SFG); Errichtung, Ausbau und Modernisierung von Forschungs- und Technologiezentren einschließlich IKT-Infrastrukturen. Neben der bedarfsorientierten Errichtung neuer Zentren liegt ein weiterer Fokus auf dem Ausbau und der Modernisierung bestehender Forschungs- und Technologiezentren (SFG).
Im Rahmen des Ausbaus und der Gestaltung regionaler Innovationsökosysteme (M 1.3) wird, in engem Kontext zu den dargestellten Infrastruktur- und Kompetenzmaßnahmen, u.a. das Management von Themen der intelligenten Spezialisierung (S3) und Innovationsökosystemen unterstützt, um die Synchronisierung der Wissenschafts- und Wirtschaftssysteme entlang der S3-Themen und Schwerpunkte in den Regionen weiter zu intensivieren. Dazu werden aktivierende Managementressourcen gefördert, die Unternehmen für die Involvierung in Forschungs- und Innovationsprojekte befähigen sollen. Mit dem aktiven Management soll auch der dynamischen (Weiter-)Entwicklung der jeweiligen S3-Themen auf nationaler und regionaler Ebene Rechnung getragen werden. Es werden vor allem auf Vernetzung- und Kooperation ausgerichtete Instrumente wie Cluster- oder Themenmanagements, Plattformen und Technopolmanagements eingesetzt. Neben den regionalen Bedarfen werden die Unterstützungsstrukturen auch auf übergreifende Programmthemen wie Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, Ökoinnovationen, Klimabilanzierung und umweltfreundliche Technologien und die Entwicklung von regionalen Strategien zur Stärkung der Humankapitalbasis für Technologie und Innovation in regionalen Ökosystemen ausgerichtet. Die Umsetzung liegt für diesen Bereich bei der SFG.
Das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer KMU soll durch die Förderung innovativer und produktiver Investitionen in den Unternehmen (M 2) sichergestellt werden. Im industriell-gewerblichen Bereich werden innovative Gesamtvorhaben mit entsprechendem technologischen Anspruch durch Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter unterstützt. Investitionen stehen im Zusammenhang mit Produkt-, Prozess- oder Designinnovationen und greifen neue technologische Entwicklungen auf, die über den bisherigen Stand der Technologien im Unternehmen bzw. der Branche hinausgehen. Mittels der unterstützten Investitionen sollen KMU besser in die Lage versetzt werden, neue Technologien zu entwickeln bzw. zu übernehmen und somit ihre Innovationskraft zu stärken. Die Umsetzung liegt für diesen Bereich bei der SFG. Im Tourismus erfolgt die Unterstützung strategischer Investitionen von kleinen und mittleren Tourismusbetrieben. Durch neue Angebote oder wesentliche Verbesserungen bestehender Produkte und Dienstleistungen soll der Kundennutzen erhöht und die Gesamtpositionierung des Unternehmens weiterentwickelt werden. Die Vorhaben ermöglichen Innovationen, die neu für die Tourismusdestination oder zumindest neu für das Unternehmen sind. Junge, gut ausgebildete Tourismusunternehmer:innen sind potentielle Innovationsträger:innen, weshalb Betriebsübernehmer:innen Bonuspunkte in der Projektauswahl erhalten. Ebenso werden die Schaffung bzw. der Erhalt eines ansprechenden Arbeitsumfeldes der Tourismusbeschäftigten in der Unternehmensentwicklung und regionale Partnerschaften als Zusatzaspekte in die Bewertung aufgenommen. Der strategische Schwerpunkt des Programms auf klimarelevante Investitionen zeigt sich auch in den zu fördernden Unternehmensinvestitionen. Demgemäß soll in dieser Maßnahme Projekten, die Investitionsanteile in Kreislaufwirtschaft und Dekarbonisierung umfassen, ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Nachhaltigkeit als Grundprinzip gemäß der österreichischen Tourismusstrategie (BMNT, 2019) soll dabei in jedem Fall eine entsprechende Rolle spielen. Die Umsetzung liegt für diesen Bereich bei der ÖHT.
P2 Nachhaltigkeit
Dieser Programmteil fokussiert sich auf Maßnahmen mit dem Ziel Energieeffizienz und CO2- Reduktion und umfasst dabei rd. 32,9 Mio. € EFRE-Mittel, was rd. 27 % der Mittel des IBW/EFRE-Teils entspricht.
Das spezifische Ziel der Förderung von Energieeffizienz und THG-Reduktion (Treibhausgas-Reduktion) soll durch eine stärkere Förderung der Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen (M 3.1) erreicht werden. Dies wird dadurch untermauert, dass die Reduktion des Energieverbrauchs in Österreich noch nicht weitreichend genug ist, um die ambitionierten nationalen und europäischen Ziele zu erreichen. Der Industriesektor zeigt sich als einer der großen Verursacher, weshalb investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im betrieblichen Bereich den Schwerpunkt bilden werden. Damit stellen Unternehmen die Hauptzielgruppe der Maßnahme dar. Aufgrund der vielerorts veralteten, aber noch in Verwendung befindlichen Anlagen und Technologien zeigt sich auch im öffentlichen Bereich ein erhebliches Einsparungspotenzial. Im Sinne dieser Herausforderungen und der Sichtbarkeit der europäischen Politik in der Bevölkerung sind kommunale Einrichtungen eine weitere Zielgruppe des Programms. Es handelt sich hier um eine diffusionsorientierte Maßnahme, die die Übernahme und Integration von State-of-the-art-Technologien fördert. Die Maßnahme wird in Fortführung der bewährten Struktur vergangener Perioden sowohl durch die Förderungsstelle des Bundes KPC, als auch durch die SFG umgesetzt.
Die M 3.2 – Unterstützung angewandter Forschungs- und Demoprojekte sowie von „Ökoinnovationen“ für mehr Energieeffizienz: In dieser Maßnahme werden FEI-Vorhaben gefördert, die zu einer verbesserten Energieeffizienz und THG-Reduktion bei den Nutzer:innen (Vorleistungen bei B2B-Kunden, Endkund:innen) beitragen (z.B. energieeffiziente Lösungen, Energietechnologien). Durch Technologieentwicklung, Testung, Markteinführung u. -expansion wird die Durchsetzung und Verbreitung von klimaschonenden Technologien ermöglicht. Durch angewandte F&E-, Demo- und Pilotprojekte sollen innovative Technologien und Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz weiterentwickelt werden. Technologien sollen dabei in Prototypen oder Pilot- und Demonstrationsprojekte übergeführt werden, um diese neuen klimarelevanten Prozesse und Technologien zu testen und zu evaluieren. Des Weiteren werden Ökoinnovationen für Energieeffizienz unterstützt, diese Unterstützung der Vorhaben ermöglicht es, Produkt- und Dienstleistungsinnovationen durchzuführen oder aufzugreifen, in den Markt einzuführen bzw. als Unternehmen zu expandieren. Damit wird ein Beitrag zur Verbreitung klimaschonender Technologien geleistet. Insbesondere über den Ansatz von „Seal of Excellence“ (Art 73(4) CPR), z.B. im Rahmen des EIC SME accelerators, soll die Skalierung von radikaleren Innovationen in effizienzverbesserten, CO2-relevanten Bereichen, Technologien und Geschäftsmodellen, ermöglicht werden. Im Bereich der Förderung unter Seal of Excellence und Ökoinnovationen für Energieeffizienz sind Unternehmen (KMU) die Begünstigten. Die Umsetzung liegt für diesen Bereich bei der SFG.
P3 Territoriale Entwicklung
Inhaltlich baut die Interventionsstrategie auf die Erfahrungen aus der Programmperiode 2014-2020 auf. Die im Rahmen der Evaluierung zusammengefassten Erfahrungen der bisherigen EFRE-Förderung haben den Mehrwert dieser Ansätze, insbesondere hinsichtlich verstärkter Koordination und Abstimmung sowohl innerhalb der Stadtregionen als auch im Mehrebenensystem Gemeinde – Land – Bund aufgezeigt. Der Fokus auf Städte und Stadtumlandregionen umfasst sowohl die bevölkerungsstärksten Stadtregionen als auch die für Österreich wichtige Ebene der Bezirkszentren und der kleinstädtischen Stadtumlandgebiete. Die Schwerpunktthemen dieser Maßnahme sind Ressourcenschonung, Klimaanpassung sowie innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung. Verantwortlich für die Umsetzung in der Steiermark ist, wie bisher, die Abteilung 17. Hinzuweisen ist darauf, dass die Steiermark im Vergleich zu anderen Bundesländern (mit Ausnahme Wiens) hier mit 15 Mio. € EFRE oder 12,3% der Mittel im IBW/EFRE einen deutlichen Beitrag leistet – die Vorgabe der EK liegt bei 8%.
P4 Übergang
Die Umsetzung des JTF erfolgt auf Basis des Territorialen Plans für einen gerechten Übergang (JTP) und über eine jeweils eigene Priorität im Rahmen der beiden Multifondsprogramme IBW/EFRE & JTF sowie ESF+ Beschäftigung & JTF. Die Priorität „Übergang“ im Programm IBW/EFRE & JTF bündelt die im JTP vorgesehenen innovations- und investitionsorientierten Interventionen für Diversifizierung und Beschäftigung in der Region. Der JTP steht im Einklang mit der nationalen Forschungs-, Technologie- und Innovationsstrategie und dem Policy Framework zur Intelligenten Spezialisierung in Österreich, die regionalen Strategien stellen wichtige Bezugspunkte für den JTP dar, um die gezielte wirtschaftliche Weiterentwicklung und Diversifizierung der JTP-Region entsprechend der regionalen Potenziale zu gestalten. Die Interventionen im Rahmen der Priorität „Übergang“ orientieren sich an den im JTP definierten Maßnahmen. Der österreichische JTP wurde, gemeinsam mit dem IBW/EFRE&JTF-Programm eingereicht und genehmigt.
Die Maßnahme 6.1 Förderung von Investitionen für Beschäftigung und Nachhaltigkeit in den JTF-Regionen zielt im ersten Teil (KMU-Investitionen im Einklang mit Green Deal Zielen) darauf ab, langfristig tragfähige „grüne“ Geschäftsfelder zu erschließen oder auszubauen und die Diversifizierung hin zu nachhaltigen und innovationsgeleiteten Wirtschaftsaktivitäten in der JTP-Region voranzutreiben. Die Vorhaben der Maßnahme sind darauf ausgerichtet, Beschäftigung zu schaffen bzw. einen mittelfristig erwartbaren Beschäftigungsabbau zu vermeiden oder abzufedern. Unterstützt werden Investitionen von KMU, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, die im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deals stehen sowie Unternehmen, die in zukunftsfähigen, nicht-energie- bzw. THG-intensiven Bereichen investieren (z.B. Life Science/Medizintechnik, Digitalisierung) und damit zur Beschäftigung und Diversifizierung in nachhaltigen Wirtschaftsbereichen in der JTP-Region und zur Erreichung der Ziele des Green Deals beitragen. Dazu werden Investitionen unterstützt, die Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen aufgreifen ebenso wie Neuansiedlungs- und Erweiterungsprojekte. Begleitend werden Beratungskompetenzen im Hinblick auf Diversifizierung in grüne Geschäftsfelder sowie der proaktiven Begleitung von Unternehmen im Übergang eingesetzt. Ausschließlich auf industrielle Transformationen C02-intensiver Branchen in klimaneutrale Produktionstechnologien ausgerichtete Projekte werden primär über den Recovery and Resilient Funds umgesetzt.
Im zweiten Teil der Maßnahme sollen durch die Stärkung der regionalen „Start-up-Ökosysteme“ neue Geschäftsmodelle etabliert werden und durch die Unterstützung von Gründungen und Start-ups neue Arbeitsplätze geschaffen und Beratungsleistungen für Start-ups (Inkubation und Acceleration und damit verbundene Infrastrukturinvestitionen) und lokale Start-up-Ökosysteme aufgebaut werden. Dies umfasst sowohl die Stärkung bereits etablierter Inkubatoren, als auch die Errichtung neuer Inkubationskapazitäten mit der Schwerpunktsetzung auf „transformative“, also „grüne“ Geschäftsmodelle, die im Einklang mit den Green Deal Zielen stehen. Allgemein ist der Zugang zu Inkubationskapazitäten zu verbessern, die Zusammenarbeit mit tertiären Bildungs- und Forschungseinrichtungen wird gesucht. Zudem unterstützen Innovations-Hubs die Kooperation der Start-ups und bestehender Unternehmen. Die Umsetzung der Maßnahme 6.1 liegt bei der SFG.
M 6.2 Unterstützung von F&E-, Demo- und Innovationsprojekten, um einen Übergang in emissionsarme/- freie Technologien und Lösungen zu bewältigen: Als komplementäre Stoßrichtung ist es wichtig, durch F&E-und Innovations-Aktivitäten und Demonstrationsprojekte einen Kompetenzaufbau und neue Optionen für tragfähige technologische und wirtschaftliche Lösungen in der JTP-Region im Hinblick auf die Green Deal Ziele und auf den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu ermöglichen. Inhaltlich wird es sich insbesondere um (i) F&E-, Demo- und Innovationsvorhaben, die eine nächste Generation von emissionsarmen/-freien Technologien und Lösungen vorbereiten, um Stärken in Zukunftsfeldern zu entwickeln/auszubauen, die in Einklang mit dem Green Deal stehen, z.B. um Technologien und Produkte und Prozesse zu entwickeln/anzupassen, mit Wirkung auf Transformation, CO2-Einsparung, Verbesserung der Ressourcen- und Materialeffizienz, Substitution von fossilen Rohstoffen (NAWAROS) und Kreislaufwirtschaft handeln. Durch den Know-how-Aufbau werden neue Anwendungspotenziale für Unternehmen in der JTP-Region eröffnet. Förderfähig sind sowohl F&E&I-Aktivitäten als auch in der JTP-Region Investitionen für notwendige Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen (F&E&I-Infrastrukturen), (ii) Unterstützung von Innovations- Werkstätten und Services in der JTP-Region, um insbesondere den KMU in der JTP-Region den Zugang zu F&E- und Innovations-Kompetenzen zu schaffen und um neue Anwendungen und Geschäftsmodelle zu entwickeln und zu erproben, die die Green Deal Ziele unterstützen. Dies umfasst Ausstattungsinvestitionen und Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers. Wesentliche Partner in der Maßnahme 6.2 sind neben den Unternehmen, die in den Regionen angesiedelten tertiären Bildungs- und Forschungseinrichtungen (z.B. Fachhochschulen, Universitäten) sowie die als PPP-Modell organisierten Kompetenzzentren. Im Bereich F&E&I-Vorhaben können auch Unternehmen Begünstigte sein. Die Umsetzung der Maßnahme 6.2 liegt bei der SFG.
Finanzplan
Abbildung 2: Finanzplanung nach Maßnahmen
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass von den insgesamt rd. 145,4 Mio. € zur Verfügung stehenden Mitteln aus EFRE und JTF rd. 116,4 Mio. € durch die SFG und die A17 umgesetzt werden, dies sind rd. 80 % der Programmittel. Damit verbunden ist auch ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf an nationaler Kofinanzierung auf Landesseite von rd. 18,6 Mio. € über die Programmlaufzeit. Die finanzielle Bedeckung der zur Kofinanzierung notwendigen Landesmittel erfolgt über das verantwortliche Ressort und wird in den jeweiligen Globalbudgets dargestellt. Weitere 29 Mio. € EFRE-Mittel werden durch Bundesförderungsstellen für Projekte in der Steiermark umgesetzt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. August 2022
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend EU-Programmplanungsperiode 2021-2027; Genehmigung des von der Europäischen Kommission am 03.08.2022 (C(2022) 5735 final) genehmigten Operationellen Programms „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027 EFRE & JTF“ wird zur Kenntnis genommen.