LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1098/2

Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)

eingebracht am 25.03.2021, 17:52:52


Zu:
1098/1 Wildnisgebiet Lassingtal
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))

Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne)
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Wildnisgebiet Lassingtal

Die Anfrage vom 26.01.2021, Einl.Zahl 1098/1 der Abgeordneten LTAbg. Lambert Schönleitner, LTAbg. Sandra Krautwaschl, LTAbg. Mag. Alexander Pinter, LTAbg. Georg Schwarzl und LTAbg. Veronika Nitsche, MBA betreffend "Wildnisgebiet Lassingtal" beantworte ich wie folgt:

Ad 1:

Die grundlegenden Verhandlungen mit der Österreichischen Bundesforste AG sind abgeschlossen. Die Steiermärkische Landesregierung hat am 25.03.2021 auf Basis der Verhandlungsergebnisse einen Grundsatzbeschluss gefasst. Mit diesem Grundsatzbeschluss erfolgt neben der Erstinformation der Bevölkerung mittels Postwurfsendung, die weitere Einbindung der Bevölkerung in Form einer virtuellen BürgerInnenversammlung sowie die Vorbereitung der für ein Wildnisgebiet notwendigen Verordnung im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens. Mit dem Beschluss dieser Verordnung wird ein entsprechender Bericht und die Verträge dem Landtag Steiermark noch vor dem Sommer 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Ad 2:

Das Verhandlungsergebnis beinhaltet gegenüber den Bundesforsten für den Ersatz der Ertragsminderungen in den ersten 10 Jahren der Laufzeit dieses Vertrages pauschal eine Entschädigungssumme in der Höhe von € 150.000 im Kalenderjahr. Ab dem 11. Jahr reduziert sich diese Summe einvernehmlich um € 31.000, sodass dann insgesamt pauschal ein Betrag in der Höhe von € 119.000 im Kalenderjahr ersetzt wird. Die endgültigen Beträge werden erst nach dem Beschluss im Landtag Steiermark, nach erfolgter Unterzeichnung der entsprechenden Verträge, rechtswirksam. 

Ad 3:

Insgesamt sind für die Umsetzung des Wildnisgebietes neben dem oben unter 2. angeführten Betrag für den Ersatz der Ertragsminderungen, der aus dem Ressortbudget zu tragen ist, auch Mittel für das sogenannte Kooperationsbudget zur Finanzierung der öffentlich-öffentlichen Kooperation zwischen Land Steiermark, der Österreichischen Bundesforste AG und der Schutzgebietsverwaltung Wildnisgebiet Dürrenstein aufzubringen. Dieses Kooperationsbudget beträgt im ersten Jahr EUR 100.000,-- exkl. USt. und in den Folgejahren jährlich EUR 75.000,-- exkl. USt. Im ersten Jahr ist ein höheres Budget vereinbart, da auch ein Managementplan erstellt werden muss. Dieses Kooperationsbudget soll, soweit als möglich über Sponsoring von Privaten erzielt werden. Für die Akquise dieser Sponsorenleistungen wird die Schutzgebietsverwaltung Dürrenstein verantwortlich sein.

Für die ersten 10 Jahre gibt es bereits eine Zusage seitens privater Sponsoren für die Übernahme der jährlichen EUR 75.000,--.

Die endgültigen Vereinbarungen und Beträge werden nach der erfolgten Beschlussfassung durch die Steirische Landesregierung und den Landtag Steiermark und der nachfolgenden Unterzeichnung der entsprechenden Verträge rechtswirksam.

Ad 4:

Vorausgesetzt, dass eine Beschlussfassung des Landtags Steiermark vor dem Sommer erfolgt, werden die Verträge mit 01.08.2021 rechtswirksam.

Ad 5:

Das Schutzgebietsmanagement wird über eine öffentlich-öffentliche Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Steiermark, der Österreichischen Bundesforste AG und der Schutzgebietsverwaltung Dürrenstein – in Folge Schutzgebietsverwaltung Dürrenstein-Lassingtal – erfolgen. Ein entsprechender Managementplan wird im ersten Jahr nach Unterzeichnung der Verträge erarbeitet. Die endgültigen Vereinbarungen werden nach der erfolgten Beschlussfassung durch die Steirische Landesregierung und den Landtag Steiermark und der nachfolgenden Unterzeichnung der entsprechenden Verträge rechtswirksam.

Ad 6:

Die entsprechenden Datengrundlagen wurden im WWF Waldbericht für Österreich 2020 aus der Studie „Hemerobie Österreichischer Waldökosysteme“ (Grabherr, G. & Koch, G. & Kirchmeir, Hanns & Reiter, Karl. (1998): Hemerobie österreichischer Waldökosysteme. Veröffentlichungen des Österreichischen MaB-Programms. 17.) abgeleitet. Entsprechend dieser Studie sind die Waldflächen der Hemerobiestufe 9 als natürliche (ahemerobe) Waldflächen zu betrachten. Diese machen 1% der steirischen Waldfläche aus. Als sehr naturnah im Sinne von „old growth forests“ sind die Waldflächen der Hemerobiestufe 8 heranzuziehen. Diese machen 6% der steirischen Waldfläche aus. Zu beachten ist, dass es sich bei den Werten um eine Hochrechnung handelt.