EZ/OZ: 1162/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 16.04.2021, 12:03:57
Zu:
1162/1 Tunneltrasse Koralmbahn – Projektstand und begleitende Maßnahmen
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Beilagen: 20210416_Anfragebeantwortung LH-Stv.Lang.pdf
Betreff:
Tunneltrasse Koralmbahn – Projektstand und begleitende Maßnahmen
Die Anfrage vom 17.02.2021, Einl.Zahl 1162/1, der Abgeordneten Patrick Derler, Helga Kügerl, Mario Kunasek, Albert Royer, Ewald Schalk und Marco Triller, BA MSc betreffend "Tunneltrasse Koralmbahn – Projektstand und begleitende Maßnahmen" beantworte ich wie folgt:
1. Wann wurde das Land Steiermark über die veränderte Abwicklung der Baustelle zur Koralmbahn-Tunneltrasse in Kenntnis gesetzt?
Im Dezember 2020, zeitgleich mit der Information an die jeweiligen Gemeinden.
2. Welche Straßenzüge sind in welchem Zeitraum konkret von Sperren umfasst?
Betroffen sind die Landesstraße B 67 (Grazer Straße) und einige Gemeindestraßen und -wege. Seitens der ÖBB-Infrastruktur AG wurde dem Land Steiermark, der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH) und den Gemeinden der aktuelle Bauphasenplan zur Verfügung gestellt, der in insgesamt 14 Bauphasen die Sperren bzw. Einschränkungen des betroffenen Straßen- und Wegenetzes graphisch darstellt.
3. Welche Begleitmaßnahmen zur Verkehrsabwicklung wurden von Seiten des Landes ergriffen, um ein drohendes Verkehrschaos im Grazer
Süden zu verhindern?
Seitens des Verkehrsressorts des Landes wurden bereits im Vorfeld massive Ausweitungen im Angebot der S-Bahn und der Buslinien in Kooperation mit den Gemeinden realisiert.
Das Ersuchen der Landesregierung an den Bund zur Mautfreistellung der A9 während der Bautätigkeiten zur Koralmbahn bzw. der Sperre der B 67 für den durchgehenden Verkehr wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - kurz BMK - leider ablehnend beantwortet. Seitens der BH werden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Umleitungen der Straßenverkehre koordiniert.
4. Mussten aufgrund der veränderten Abwicklung der Baustelle zur Koralmbahn-Tunneltrasse Adaptierungen der Begleitmaßnahmen
vorgenommen werden?
5. Wenn ja, welche Adaptierungen wurden vorgenommen?
Im Bereich der betroffenen Landesstraßen haben sich die Zeitpläne zum Teil geändert. Inhaltlich und in Bezug auf die Gesamtumsetzungsdauer haben sich jedoch keine Änderungen ergeben.
6. Welche Kosten entstehen dem Land Steiermark durch diese Begleitmaßnahmen und wie gliedern sich diese konkret?
Die ÖBB-Infrastruktur AG ist verpflichtet, die ursprünglichen Zustände im vom Bau der Koralmbahn betroffenen Straßen- und Wegenetz wiederherzustellen. Dieser Neubau birgt die Chance, die Straßen- und Wegeinfrastruktur in diesem Bereich für die zukünftigen Anforderungen umzugestalten. Aus diesem Grund haben sich das Land Steiermark und die Gemeinden mit der ÖBB-Infrastruktur auf eine Neugestaltung der betroffenen Abschnitte geeinigt und übernehmen das Land Steiermark und die Gemeinden die Kosten dieser mit dem Bau der Koralmbahn in unmittelbaren Kontext stehenden Projekte bzw. Projektteile. Die Mehrkosten für das Land betragen insgesamt rund EUR 8,53 Mio.
7. In welche Projekte genau fließen die medial am 25. Jänner 2021 kolportierten 500.000 Euro der Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz?
8. Gibt es eine finanzielle Beteiligung des Landes an der am 25. Jänner medial kolportierten „Radautobahn“?
9. Wenn ja, wie gestaltet sich diese Beteiligung konkret?
Bei der Förderstelle des Landes wurden dahingehend keine Anträge oder Schreiben übermittelt bzw. liegt von der Gemeinde kein Ansuchen um Kofinanzierung vor.
10. Sind die zuständigen Abteilungen des Landes in die Planungen der GU6-Gemeinden zur Errichtung einer „Radautobahn“ eingebunden?
11. Wenn ja, wie erfolgten bisherige Gespräche bzw. Planungen konkret?
12. Wenn nein, warum nicht?
Mit den GU6-Gemeinden (Planungsgebiet) startet gerade die Ausarbeitung eines Radverkehrskonzeptes gemäß Radverkehrsstrategie des Landes. Dazu wurde mit der „Regionalen Verkehrs- und Wirtschaftsgemeinschaft Grazerfeld (GU 6)“ ein Planungsübereinkommen unterfertigt. In Abstimmung mit dem Land wurde ein Verkehrsplaner von der GU6 beauftragt. Im Zuge dieser Planungen werden der Bestand an Verkehrswegen wie auch alle vorhandenen Projektideen und Planungen dazu gesammelt, begutachtet, bewertet und bei positiver Beurteilung in die Netzplanung einfließen. Auf die optimale Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr wird geachtet.
13. Wurde Ihr Ressort bereits über die geplanten Umbauarbeiten am Bahnhof Feldkirchen/Seiersberg informiert?
14. Wenn ja, wann geschah dies konkret?
Der Umfang der erforderlichen Umbauarbeiten im Bereich der Verkehrsstation Feldkirchen/Seiersberg sind bereits seit jenem Zeitpunkt bekannt, zu dem der nunmehr feststehende Umfang der Bauarbeiten zum Ausbau der Koralmbahn bekannt wurden.
15. Gab es seitens Ihres Ressorts Einwände über den Zeitpunkt der Sanierung?
16. Wenn ja, wie gestalteten sich diese Einwände konkret?
Die Bauarbeiten im Bereich der Verkehrsstation Feldkirchen/Seiersberg umfassen im Großen und Ganzen die Zulegung der beiden Koralmbahngleise. Sofern Sanierungsarbeiten an den bestehenden Anlagen erforderlich sind, werden diese zeitgleich umgesetzt. Seitens des Verkehrsressorts gibt es keine Einwände zu allfälligen Sanierungen der bestehenden Anlagenteile.
17. Beteiligt sich das Land Steiermark an den Kosten für die Umbauarbeiten am Bahnhof Feldkirchen/Seiersberg?
18. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
Ein Finanzierungs- bzw. Förderungsvertrag für den Bereich der Koralmbahn zwischen Graz Hbf. und Weitendorf ist aktuell in Verhandlung mit der ÖBB-Infrastruktur AG. Dieser orientiert sich an den Grundsätzen des 2004 abgeschlossenen Vertrages zur Realisierung des Koralmbahnvertrages, in dem festgelegt wurde, dass für o.a. Abschnitt explizit eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen ist. Der Beitrag des Landes für den Ausbau der Koralmbahn im Abschnitt Graz Hbf. und Weitendorf wird voraussichtlich rund EUR 34 Mio. betragen.
19. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden entlang des Baustellenbereiches?
Zu den einzelnen mit dem Bau der Koralmbahn in unmittelbaren Kontext stehenden Projekten und Projektteilen gibt es regelmäßige Projektabstimmungen mit den betroffenen Gemeinden und der ÖBB-Infrastruktur AG. Darüber hinaus gibt es regelmäßig allgemeine Projektabstimmungen z.B. im Rahmen des Verkehrsausschusses mit der Flughafen Betriebs GmbH.
20. Werden seitens der Gemeinden eigene Begleitmaßnahmen zur Verkehrsabwicklung während der Bauphase gesetzt?
21. Wenn ja, wie gestalten sich diese konkret?
Diesbezüglich wäre bei den Gemeinden nachzufragen.
22. Steht Ihr Ressort in Kontakt zum Gemeindeverbund GU-6 zur Schaffung von Begleitmaßnahmen zur Verkehrsabwicklung während der Bauphase?
23. Wenn ja, wie gestalten sich derlei Überlegungen konkret?
Siehe Pkt. 3 und 19
24. Wie beurteilen Sie persönlich die Zusammenarbeit mit den Planungsteams der ÖBB einerseits und den vom Bauvorhaben betroffenen
Kommunen andererseits?
Die Kooperation zwischen ÖBB-Infrastruktur AG, den Gemeinden und den Projektbearbeitern in der Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau, funktioniert ausgezeichnet.