LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1137/2

Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)

eingebracht am 08.04.2021, 08:40:49


Zu:
1137/1 Vollziehung des Steiermärkischen Prostitutionsgesetzes im Jahr 2020
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))

Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Beilagen: 08.04.2021_Schriftliche Anfragebeantwortung_Vollziehung des Steiermärkischen Prostitutionsgesetzes im Jahr 2020.pdf

Betreff:
Vollziehung des Steiermärkischen Prostitutionsgesetzes im Jahr 2020

Die Anfrage vom 08.02.2021, Einl.Zahl 1137/1 der Abgeordneten LTAbg. Patrick Derler, LTAbg. Helga Kügerl, LTAbg. Albert Royer und LTAbg. Ewald Schalk betreffend "Vollziehung des Steiermärkischen Prostitutionsgesetzes im Jahr 2020" beantworte ich wie folgt:

 

Zuständige Behörde gemäß dem Stmk. Prostitutionsgesetz ist die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich. Die Erteilung von Bordellgenehmigungen, Entziehungen sowie Untersagungen der Prostitution fallen somit in erster Instanz in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters. Verwaltungsstrafbehörden sind die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. in jenen Gemeinden, in denen die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde ist, die Landespolizeidirektion (Graz und Leoben). Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind im Rahmen der Einleitung und Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren sowie bei der Durchsetzung von Zutrittsrechten oder Schließungen zur Mitwirkung verpflichtet.

Im Zuge der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage wurden seitens der Abteilung 3 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung der Magistrat Graz, die Bezirkshauptmannschaften, die Landespolizeidirektion Steiermark (Bereich Menschenhandel sowie das Strafamt), das Stadtpolizeikommando Graz und das Polizeikommissariat Leoben als Verwaltungsstrafbehörde für den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Leoben eingebunden. Die Daten der zuständigen Gemeinden wurden, mit Ausnahme der Stadt Graz, über die Bezirkshauptmannschaften erhoben.

1. Wie viele genehmigte Bordelle bzw. bordellähnliche Betriebe befanden sich im Jahr 2020 per Stichtag 31. Dezember in der Steiermark (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Bezirke

2020

Graz

29

Bruck-Mürzzschlag

6

Deutschlandsberg

4

Graz-Umgebung

0

Hartberg-Fürstenfeld

5

Leibnitz

5

Leoben

3

Liezen

1

Murau

2

Murtal

4

Südoststeiermark

5

Voitsberg

2

Weiz

3

 

2. Wie oft wurden im Jahr 2020 Bordelle bzw. bordellähnliche Betriebe genehmigt (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Bezirke

2020

Graz

4

Bruck-Mürzzschlag

0

Deutschlandsberg

3

Graz-Umgebung

0

Hartberg-Fürstenfeld

0

Leibnitz

0

Leoben

0

Liezen

0

Murau

0

Murtal

0

Südoststeiermark

0

Voitsberg

0

Weiz

0

 

3. Wie oft wurde im Jahr 2020 Bordellen bzw. bordellähnlichen Betrieben die Bewilligung entzogen (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Im Jahr 2020 wurden seitens der zuständigen Behörden (Gemeinden) keine aufrechten Bewilligungen entzogen.

 

4. Aus welchen Gründen wurde die Bewilligung in den einzelnen Fällen entzogen?

Es wird auf Frage 3 verwiesen.

 

5. Wie oft wurde im Jahr 2020 Bordellen bzw. bordellähnlichen Betrieben die Bewilligung entzogen, da gegen Corona-Schutzmaßnahmen verstoßen wurde (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Es wird auf Frage 3 verwiesen. Die Vollziehung der Corona-Schutzmaßnahmen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

6. Wie stellten sich diese Fälle konkret dar?

Es wird auf Frage 5 verwiesen.

 

7. Wie oft wurden im Jahr 2020 Bordelle bzw. bordellähnliche Betriebe von den Behörden geschlossen (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Im Jahr 2020 erfolgten keine behördlichen Schließungen von betriebenen Bordellen. Sämtliche Bordelle mussten jedoch aufgrund der Covid-19-Maßnahmen vom 16. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 und ab dem 3. November 2020 geschlossen bleiben.

 

8. Aus welchen Gründen wurden diese Schließungen seitens der Behörden verfügt?

Es wird auf Frage 7 verwiesen.

 

9. Wie oft wurden im Jahr 2020 Bordelle bzw. bordellähnliche Betriebe von den Behörden geschlossen, da sie trotz behördlicher Untersagung von Prostitution aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen geöffnet hatten (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Es sind keine Fälle bekannt. Die Vollziehung der Corona-Schutzmaßnahmen fällt jedoch nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

10. Wie oft wurden im Jahr 2020 Bordelle bzw. bordellähnliche Betriebe von den Behörden geschlossen, weil es sich um Einrichtungen handelte, die zu keinem Zeitpunkt eine Genehmigung hatten, sprich „illegale Bordelle“ waren (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Derartige Schließungen waren im Jahr 2020 nicht erforderlich.

 

11. Wie oft wurden die steirischen Bordelle bzw. bordellähnlichen Betriebe im Jahr 2020 seitens der Behörden kontrolliert (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Grundlegend ist zwischen administrativen Kontrollen, die von den zuständigen Gemeinden als Bewilligungs- und Überwachungsbehörden durchgeführt werden und auch allfällige bau- oder feuerpolizeiliche Aspekte berücksichtigen, und den rein polizeilichen Kontrollen, im Zuge derer neben der Einhaltung der prostitutions- und gesundheitsrechtlichen Vorschriften auch andere Bereiche, vor allem fremdenrechtliche und allfällige kriminalpolizeiliche, im Fokus stehen, zu unterscheiden.

Betreffend die polizeilichen Kontrollen hat sich seit den Anfragebeantwortungen aus den Jahren 2018 (EZ/OZ: 2172/2) und 2020 (EZ/OZ: 256/2) nichts geändert.

Sämtliche Bordelle oder bordellähnlichen Einrichtungen werden seitens der Exekutive weiterhin mindestens einmal pro Monat einer eingehenden Kontrolle unterzogen, im Zuge derer, während dem laufenden Betrieb die Einrichtung kontrolliert und ausnahmslos jede/r anwesende SexdienstleisterIn überprüft wird.

Seitens der Gemeinden als Bewilligungsbehörden nach dem Steiermärkischen Prostitutionsgesetz erfolgten Kontrollen im Jahr 2020 wie folgt:

Bezirke

2020

Graz

6

Bruck-Mürzzschlag

3

Deutschlandsberg

-

Graz-Umgebung

-

Hartberg-Fürstenfeld

1

Leibnitz

1

Leoben

-

Liezen

-

Murau

-

Murtal

-

Südoststeiermark

-

Voitsberg

-

Weiz

-

 

12. Aus welchen Gründen erfolgten diese Kontrollen?

Die Kontrollen erfolgten aufgrund des gesetzlichen Auftrages zur Überprüfung der Einhaltung von Auflagen.

 

13. Wie viele Kontrollen wurden aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung durchgeführt (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Auf Hinweise aus der Bevölkerung ist keine der durchgeführten Kontrollen zurückzuführen.

 

14. Wie oft wurden dabei Missstände festgestellt und um welche Art von Missständen handelte es sich (Aufgliederung nach den verschiedenen Missstands-Kategorien in den jeweiligen Bezirken)?

Bezirke

2020

Graz

2

(Fehlfunktion Alarmierung, Notbeleuchtung)

Bruck-Mürzzschlag

-

Deutschlandsberg

-

Graz-Umgebung

-

Hartberg-Fürstenfeld

-

Leibnitz

-

Leoben

-

Liezen

-

Murau

-

Murtal

-

Südoststeiermark

-

Voitsberg

-

Weiz

-

 

15. Wie viele Kontrollen wurden aufgrund von Hinweisen von anderen öffentlichen Behörden durchgeführt und um welche Behörden handelte es sich dabei (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Bezirke

2020

Graz

-

Bruck-Mürzzschlag

-

Deutschlandsberg

-

Graz-Umgebung

-

Hartberg-Fürstenfeld

-

Leibnitz

-

Leoben

-

Liezen

-

Murau

-

Murtal

-

Südoststeiermark

-

Voitsberg

-

Weiz

-

 

16. Wie oft wurden dabei Missstände festgestellt und um welche Art von Missständen handelte es sich (Aufgliederung nach den verschiedenen Missstands-Kategorien in den jeweiligen Bezirken)?

Bezirke

2020

Graz

-

Bruck-Mürzzschlag

-

Deutschlandsberg

-

Graz-Umgebung

-

Hartberg-Fürstenfeld

-

Leibnitz

-

Leoben

-

Liezen

-

Murau

-

Murtal

-

Südoststeiermark

-

Voitsberg

-

Weiz

-

 

17. Inwiefern hat sich im Corona-Jahr 2020 die Häufigkeit bzw. das Prozedere der Kontrollen von Personen, die in den steirischen Bordellen bzw. bordellähnlichen Betrieben im Jahr 2020 tätig waren, geändert und wie stellten sich diese Veränderungen bei den Kontrollen in der Praxis dar?

Die Polizei ist nach wie vor angewiesen jedes Bordell bzw. die dort tätigen Personen mindestens einmal pro Monat zu überprüfen. Aufgrund der unter Frage 7 erwähnten gesetzlichen Schließung von 16. März bis 30. Juni und ab 3. November 2020, waren die Kontrollen dieser Einrichtungen während dieser Zeiten naturgemäß nicht erforderlich.

 

18. Welche Art von Verstößen wurde bei den kontrollierten Personen in den jeweiligen Fällen – unter Berücksichtigung des Datenschutzes – konkret festgestellt?

Verstöße betrafen das Fehlen bzw. Vergessen eines gültigen Ausweises betreffend die Pflichtuntersuchung nach dem Geschlechtskrankheitengesetz.

 

19. Bei wie vielen Verstößen handelte es sich um Verstöße gegen Corona-Schutzmaßnahmen und wie stellten sich diese Verstöße konkret dar (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Die Vollziehung der Corona-Schutzmaßnahmen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

20. In wie vielen Fällen wurde in weiterer Folge aufgrund der festgestellten Verstöße die Ausübung von Prostitution verboten (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Es wird auf Frage 19 verwiesen.

 

21. Wie oft wurde im Zuge der im Jahr 2020 erfolgten Kontrollen festgestellt, dass die kontrollierte Person über keinen rechtmäßigen Aufenthaltstitel in Österreich verfügt (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Wird eine fremdenrechtliche Übertretung festgestellt erfolgt eine Verwaltungsstrafanzeige nach dem Fremdenpolizeigesetz. Die Vollziehung des Fremdenpolizeigesetzes fällt jedoch nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

22. Liegen Ihnen Informationen darüber vor, wie oft im Zuge der im Jahr 2020 erfolgten Kontrollen Delikte abseits des Prostitutionsgesetzes zur Anzeige gebracht wurden, wie beispielsweise Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, gegen das Suchtmittelgesetz, wegen körperlicher Übergriffe, wegen Verstößen gegen Hygienevorschriften etc. und falls ja, wie stellen sich diese Informationen dar (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Die Vollziehung der zitierten Gesetze fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

23. Ist Ihrer fachlichen Einschätzung nach zur Bekämpfung von illegaler bzw. nicht ordnungsgemäßer Prostitution die Installierung von eigenen Erhebungsdiensten, wie sie etwa die Städte Graz oder Linz haben, weiterhin nicht erforderlich?

Gemäß § 12 Abs. 1 des Steiermärkischen Prostitutionsgesetzes fällt die Vollziehung des Gesetzes in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde. Abgesehen davon, dass die Schaffung eines Landes-Erhebungsdienstes aufgrund der regelmäßigen polizeilichen Kontrollen und der überschaubaren Anzahl an Einrichtungen als nicht erforderlich betrachtet wird, müsste eine Mitwirkung durch Landesorgane bei Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden gesetzlich explizit verankert werden.

Der Magistrat Graz verfügt über einen Erhebungsdienst, welcher jedoch laut Auskunft dieser Behörde in einem anderen Bereich eingesetzt wird, da die polizeilichen Kontrollen als ausreichend erachtet werden.

Es darf weiters darauf hingewiesen werden, dass in Linz der Erhebungsdienst der Stadt Linz tätig ist und nicht jener des Landes; das Land Oberösterreich verfügt ebenfalls über keinen eigenen Erhebungsdienst.

 

24 Falls ja, warum halten Sie derartige Einrichtungen zur gezielteren Bekämpfung von illegaler bzw. nicht ordnungsgemäßer Prostitution weiterhin nicht für erforderlich?

Es wird auf Frage 23 verwiesen.

 

25. Wie oft mussten die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Jahr 2020 bei der Vollziehung des Steiermärkischen Prostitutionsgesetzes (iSd § 14) mitwirken (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Bezirke

2020

Graz

Im Zuge des Anhörungsrechtes bei Genehmigungsverfahren

Bruck-Mürzzschlag

-

Deutschlandsberg

-

Graz-Umgebung

-

Hartberg-Fürstenfeld

-

Leibnitz

-

Leoben

In einem Fall wurde anonym Wohnungsprostitution angezeigt

(s. auch Fragen 38 und 39)

Liezen

-

Murau

-

Murtal

-

Südoststeiermark

-

Voitsberg

-

Weiz

-

 

Zu den Fragen 26 und 27:

26. Kam es bei der Vollziehung des Steiermärkischen Prostitutionsgesetzes im Jahr 2020 zu verbalen Übergriffen auf die vollziehenden Behörden?

27. Falls ja, wie stellten sich diese Fälle – unter Berücksichtigung des Datenschutzes – konkret dar?

Nein.

 

28. Kam es bei der Vollziehung des Steiermärkischen Prostitutionsgesetzes im Jahr 2020 zu körperlichen Übergriffen auf die vollziehenden Behörden?

Nein.

 

29. Falls ja, wie stellten sich diese Fälle – unter Berücksichtigung des Datenschutzes – konkret dar und welche Verletzungen erlitten die an der Vollziehung beteiligten Personen?

Es wird auf Frage 28 verwiesen.

 

30. Wie viele Verwaltungsübertretungen im Sinne des § 15 Steiermärkisches Prostitutionsgesetz wurden im Jahr 2020 festgestellt (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Bezirke

2020

Graz

146

Bruck-Mürzzschlag

-

Deutschlandsberg

-

Graz-Umgebung

-

Hartberg-Fürstenfeld

-

Leibnitz

-

Leoben

1

Liezen

-

Murau

-

Murtal

-

Südoststeiermark

-

Voitsberg

-

Weiz

-

 

31. Um welche konkreten Verwaltungsübertretungen handelte es sich in den einzelnen Fällen (Aufgliederung nach den einzelnen Delikten und Bezirken)?

§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 15 Abs. 1 Z. 1 lit. B Stmk. Prostitutionsgesetz

82 Anzeigen

§ 3 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Z. 1 lit. a Stmk. Prostitutionsgesetz

63 Anzeigen

§ 10 Abs. 1 Z. 2 Stmk. ProstG i.V.m. § 15 Abs. 1 Z. 2 lit. B Stmk. ProstG

2 Anzeigen

 

32. Welche Strafzahlungen, gegliedert nach den unterschiedlichen Delikten, wurden seitens der Behörden in diesen Fällen verhängt?

§ 3 Abs. 3 i.V.m. §15 Abs. 1 Z. 1 lit. B Stmk. Prostitutionsgesetz

€ 363,--

§ 3 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Z. 1 lit. a Stmk. Prostitutionsgesetz

€ 363,--

§ 10 Abs. 1 Z. 2 Stmk. ProstG i.V.m. § 15 Abs. 1 Z. 2 lit. b Stmk. ProstG

€ 550,--, € 218,--

 

33. Wie hoch waren die infolge von Verstößen gegen das Steiermärkische Prostitutionsgesetz im Jahr 2020 ausgesprochenen Strafzahlungen insgesamt (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 15 Abs. 1 Z. 1 lit. b Stmk. Prostitutionsgesetz

€ 29.766,--

§ 3 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 Z. 1 lit. a Stmk. Prostitutionsgesetz

€ 22.869,--

§ 10 Abs. 1 Z. 2 Stmk. ProstG i.V.m. § 15 Abs. 1 Z. 2 lit. b Stmk. ProstG

€ 550,--

GESAMT

€ 53.185,--

 

34. Welches Geschlecht hatten die im Jahr 2020 in steirischen Bordellen bzw. bordellähnlichen Betrieben tätigen Personen (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Bezirke

2020

Graz

weiblich und männlich

Bruck-Mürzzschlag

weiblich

Deutschlandsberg

weiblich

Graz-Umgebung

-

Hartberg-Fürstenfeld

weiblich

Leibnitz

weiblich und männlich

Leoben

vorwiegend weiblich – vereinzelt auch männlich

Liezen

58 weiblich und 2 männlich

Murau

weiblich

Murtal

weiblich und männlich

Südoststeiermark

weiblich und männlich

Voitsberg

weiblich

Weiz

weiblich und männlich

Die in steirischen Bordellen tätigen Personen waren vorwiegend weiblichen Geschlechtes. Diesbezüglich kann auf die Beantwortung der Anfrage aus dem Jahr 2020 (EZ/OZ: 256/2) verwiesen werden, gemäß welcher eine genaue Auswertung aufgrund der hohen Fluktuation nicht möglich ist. Laut Einschätzung des Stadtpolizeikommandos Graz waren in ca. einem Drittel der Bordelle transsexuelle Männer in Bordellen tätig.

 

35. Über welche Staatsbürgerschaft verfügten die im Jahr 2020 in steirischen Bordellen bzw. bordellähnlichen Betrieben tätigen Personen (Aufgliederung nach Anzahl der jeweiligen Staatsbürgerschaften bzw. nach den einzelnen Bezirken)?

Bezirke

2020

Graz

Bulgarien, China, Deutschland, Dom.Republik, Frankreich, Italien, Kolumbien, Kroatien, Nigeria, Österreich, Rumänien, Russland, Slowenien, Slowakei, Spanien, Thailand, Tschechien, Ungarn, Venezuela

Bruck-Mürzzschlag

Rumänien, Ungarn, Dom. Republik

Deutschlandsberg

Rumänien, Tschechien, Ungarn

Graz-Umgebung

-

Hartberg-Fürstenfeld

Rumänien, Ungarn, Bulgarien

Leibnitz

Ungarn, Rumänien

Leoben

Bulgarien, China, Deutschland, Dom. Republik, Italien, Nigeria, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn

Liezen

Rumänien (46), Italien (1), Moldawien (1), Spanien (5), Slowakei (1), Ungarn (8)

Murau

Rumänien, Slowakei

Murtal

Österreich (9), Rumänien (152), Ungarn (32), Slowakei (10), Bosnien-Herzegowina (1), Spanien (20), Dom. Republik (13), China (7), Ukraine (7), Tschechische Rep. (4), Thailand (2), Tunesien (2), Kroatien (2), Slowenien (1)

Südoststeiermark

Rumänien (5), Ungarn (2), Österreich (1)

Voitsberg

Rumänien

Weiz

Spanien (22), Bulgarien (6), Rumänien (74), Ungarn (22), China (9), Tschechische Rep. (5), Dom. Republik (7), Italien (6), Deutschland (1), Slowakei (4), Iran (1), Österreich (3), Brasilien (2), Schweden (2), Kroatien (1), Polen (1)

 

36. Wie viele Fälle von Straßenprostitution wurden im Jahr 2020 verzeichnet bzw. wurde Ihrer Kenntnis nach seitens der Sicherheitsbehörden im Corona-Jahr 2020 ein signifikanter Anstieg festgestellt (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Die Straßenprostitution ist gemäß den Informationen der Landespolizeidirektion sowie des Stadtpolizeikommandos Graz seit mehreren Jahren kein Thema mehr und wurden im Jahr 2020, so wie auch in den Vorjahren, keine Übertretungen festgestellt bzw. zur Anzeige gebracht. Auch die COVID-19 Situation hat daran nichts geändert.

 

37. Wie stellten sich diese Fälle – unter Berücksichtigung des Datenschutzes – Ihrer Kenntnis nach im Konkreten dar?

Es wird auf Frage 36 verwiesen.

 

38. Wie viele Fälle von „Wohnungsprostitution“ wurden im Jahr 2020 verzeichnet bzw. wurde Ihrer Kenntnis nach seitens der Sicherheitsbehörden im Corona-Jahr 2020 ein signifikanter Anstieg festgestellt (Aufgliederung nach den einzelnen Bezirken)?

Bezirke

2020

Graz

82

Bruck-Mürzzschlag

-

Deutschlandsberg

-

Graz-Umgebung

-

Hartberg-Fürstenfeld

-

Leibnitz

-

Leoben

Es wurde in einem Fall wegen Wohnungs-prostitution ermittelt. Der Vorwurf konnte nicht bestätigt werden.

Liezen

-

Murau

-

Murtal

-

Südoststeiermark

-

Voitsberg

-

Weiz

-

 

39. Wie stellten sich diese Fälle – unter Berücksichtigung des Datenschutzes – Ihrer Kenntnis nach im Konkreten dar?

Im von der COVID-19 Situation geprägten Jahr 2020 wurden, laut Polizei vor allem während dem 2. Lockdown, Wohnungen immer öfter über Buchungsplattformen wie airbnb oder booking.com angemietet und zur Prostitution genutzt. Die Recherchen erfolgen über Inserate, verstärkt jedoch über die einschlägigen Internetseiten. Wie bisher wird dann Kontakt aufgenommen und die Person, welche die sexuellen Dienste anbietet, in der üblicherweise angemieteten Wohnung mit der Tatsache, dass es sich um einen polizeilichen Einsatz handelt, konfrontiert.

Darauf folgen die Verwaltungsstrafanzeigen nach den einschlägigen Materiengesetzen und Strafbestimmungen.

 

40. Welche sonstigen Besonderheiten bzw. Herausforderungen im Bereich des steirischen Prostitutionswesens bescherte das Jahr 2020 den steirischen Verwaltungsbehörden?

Wie bereits ausgeführt waren Bordelle von 16. März bis zum 30. Juni und ab 3. November 2020 geschlossen. D.h. verwaltungsbehördliche Überprüfungen waren ausgesetzt, Neubewilligungen gab es außer in Graz keine. Erkennbar war definitiv ein Ansteigen der Wohnungsprostitution in der Landeshauptstadt Graz.

 

41. Inwiefern stellten sich diese Besonderheiten bzw. Herausforderungen in den jeweiligen Bezirken unterschiedlich dar?

Wohnungsprostitution ist ein vorwiegend städtisches Problem und betrifft, wie unter Frage 40. ausgeführt, hauptsächlich die Landeshauptstadt Graz.

 

42. Inwiefern wurden aufgrund dieser Besonderheiten bzw. Herausforderungen Veränderungen innerhalb der steirischen Verwaltungsbehörden vorgenommen (bspw. andere Schwerpunktsetzungen, Veränderungen beim Personaleinsatz, verstärkte Kontrollen im Internet etc.)?

Die Polizei legt verstärktes Augenmerk auf das Ansteigen der Wohnungsprostitution und begegnet dieser, wie schon in den Jahren zuvor, mit verstärkter Internetrecherche.

 

43. Inwiefern sind im Jahr 2021 Änderungen im Bereich des steirischen Prostitutionswesens aus verwaltungsbehördlicher Sicht geplant?

Im Jahr 2021 sind keine Änderungen aus verwaltungsbehördlicher Sicht geplant. Aufgrund der Covid-19 Schutzmaßnahmen sind Bordelle nach wie vor geschlossen, wann eine Öffnung erfolgen wird ist derzeit nicht absehbar. Die Auswirkungen auf die Branche der Sexdienstleistungen sind nicht abschätzbar, mit einem Ansteigen der Zahl an Bordellen ist nicht zu rechnen. Die Polizei verstärkt bereits jetzt ihr Augenmerk auf Kontrollen im Bereich der rechtswidrigen Wohnungsprostitution.