EZ/OZ: 2534/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 23.09.2022, 09:31:43
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)
Fraktion(en): NEOS
Zuständiger Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrat Werner Amon, MBA
Betreff:
Übschreitung der Kinderhöchstzahl beenden
In steirischen Kindergärten ist eine Pädagogin bzw. ein Pädagoge regulär für die Entfaltung von 25 Kindern verantwortlich. Damit ist unser Bundesland meilenweit vom OECD Schnitt (14 Kinder) und Musterschülern wie Schweden (7 Kinder) entfernt. Aber selbst diese Zahl kann noch überschritten werden - mit der Zustimmung der Landesregierung. Durch die hohe Anzahl der Kinder in Gruppen wird die Bildungsqualität massiv gefährdet. "Kinder brauchen Profis" haben 2021 eine Petition mit über 10.000 Unterstützer:innen an die damalige Bildungslandesrätin Juliana Bogner-Strauß übergeben, in der sie unter anderem kleinere Gruppen und ein Ende der Überschreitungen der Kinderhöchstzahl forderten.
Nach Protesten von Elemantarpädagog:innen unter dem Motto „2 plus 25 ist zu viel“ am 24 Jänner 2022, kündigte Landesrätin Bogner-Strauß an, "...dass Überschreitungen so nicht mehr stattfinden werden. Das werden wir bereits jetzt machen, das wird ab Herbst umgesetzt." (https://steiermark.orf.at/stories/3139799/). Doch schon Ende Juni wurde diese Entscheidung wieder revidiert. (https://www.kleinezeitung.at/steiermark/landespolitik/6159402/Kindergaerten_Land-zieht-25KinderLimit-pro-Gruppe-doch-zurueck).
Auch der neue Bildungslandesrat Werner Amon möchte an der Überschreitungspraxis nichts ändern. Das ist deswegen besonders unverständlich, da Amon mittelfristig eine Reduzierung der Gruppengrößen angekündigt hat (https://steiermark.orf.at/stories/3169685/). Jedoch bleibt die "offizielle" Reduzierung der Gruppengröße zahnlos, wenn man mittels Überschreitungsansuchen weiterhin mehr Kinder in einer Gruppe unterbringen kann. Wenn die Landesregierung ihre eigenen Ankündigungen gegenüber den Pädadog:innen und Betreuer:innen erst nimmt, darf es keine Überschreitung der Gruppengrößen mehr geben.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, keine Überschreitung der Gruppengröße gem. § 14 Abs. 8 StKBBG 2019 in Kindergärten und Kinderkrippen mehr zu genehmigen sowie dem Landtag eine Gesetzesvorlage zum Beschluss vorzulegen, mit der die Möglichkeit von Überschreitungen gestrichen wird.
Unterschrift(en):
LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)