EZ/OZ: 1651/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 16.09.2021, 13:27:40
Geschäftszahl(en): ABT16-140949/2021-3
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Betreff:
B54 Wechsel Straße, km 52,995 - km 53,288, KVA B54/B63 Gewerbegebiet Pinggau, kostenlose Übertragung von zwei Teilflächen von Landesgrundstücken an die Marktgemeinde Pinggau als Gegenleistung für die Errichtung eines 5-armigen Kreisverkehrs
Übertragungsgegenstand:
Teilflächen der beiden Landesstraßengrundstücke Nr. 430/1 und 430/5, KG 64013 Pinggau, EZ 436
Bewertung:
Die Landesstraßenverwaltung stimmt grundsätzlich der Abtretung der beiden Grundstücksteile des Grst. 430/1 und 430/5 der EZ 436, KG 64013 Pinggau im Gesamtausmaß von 14.300 m² zu. Es handelt sich hiebei um zwei Restflächen der Landesstraße B54 und Landesstraße B63, die durch die Errichtung des 5-armigen Kreisverkehres an der B54 und B63 nicht mehr benötigt werden.
Sonstige Bedingungen:
Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Verbücherung des Kaufvertrages entstehen, sind vom Kaufwerber zu tragen.
Begründung für die Grundabtretung:
Die Marktgemeinde Pinggau errichtet auf ihre Kosten im Kreuzungsbereich der Landesstraße B54 und B63 einen 5-armigen Kreisverkehr.
Beim derzeitigen Bestand handelt es sich um eine sogenannte niveaufreie Kreuzung mit einer Brücke, die bisher zur verkehrstechnischen Anbindung der B63 an die B54 erforderlich war.
Durch den Umbau kann einerseits das vorhandenen Brückenbauwerk entfallen und andererseits die Gesamtlänge der Straße deutlich verkürzt werden.
Der Wert der beiden Teilflächen beträgt € 214.500,00. Die Preisfestlegung erfolgte durch den Amtssachverständigen für Liegenschaftsbewertungen der A16 amtsintern, da die Kosten für die Beiziehung eines gerichtlich beeideten Sachverständigen in keinem Verhältnis zum Übertragungswert stehen würde.
Die Gesamtkosten des Bauprojektes „B54 Wechsel Straße, km 52,995 - km 53,288, KVA B54/B63 Gewerbegebiet Pinggau“ betragen € 1,4 Mio und werden bei Übertragung der beiden Teilflächen im Ausmaß von 14.300 m² zur Gänze von der Marktgemeinde Pinggau getragen.
Bei der Veräußerung von Liegenschaften ist auf eine Gleichbehandlung aller potentiellen Interessenten zu achten. Im Regelfall wird dies durch eine öffentliche Bietersuche gewährleistet. Wenn aus sachlichen Gründen nur bestimmte Bieter als Erwerber in Betracht kommen, so kann ausschließlich mit diesen verhandelt und auf eine öffentliche Bietersuche verzichtet werden.
Im gegenständlichen Fall kann auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet werden, da die beiden Teilflächen als Gegenleistung für die, durch die Marktgemeinde Pinggau geplante Errichtung des 5-armigen Kreisverkehr an der B54/B63 übertragen werden kann.
Dieses Vorhaben steht im öffentlichen Interesse. Deshalb wird die kostenfreie Übertragung der beiden Grundstücksteile im Gesamtausmaß von 14.300 m² vorgeschlagen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. September 2021.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die kostenfreie Übertragung der Teilfläche des Grst. Nr. 430/1 und der Teilfläche des Grst. 430/5, EZ 436, KG 64013 Pinggau an die Marktgemeinde Pinggau wird genehmigt.