LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1620/2

Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)

eingebracht am 27.10.2021, 15:29:25


Zu:
1620/1 Notärztliche Versorgung in der Steiermark (LH Schützenhöfer)
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))

Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Beilagen: 27.10.2021_Notärztliche Versorgung in der Steiermark (LH Schützenhöfer).pdf, 27.10.2021_Notärztliche Versorgung in der Steiermark (LH Schützenhöfer)_Beilage_1.pdf, 27.10.2021_Notärztliche Versorgung in der Steiermark (LH Schützenhöfer)_Beilage_2.pdf

Betreff:
Notärztliche Versorgung in der Steiermark (LH Schützenhöfer)

Die Anfrage vom 26.08.2021, Einl.Zahl 1620/1 der Abgeordneten LTAbg. Marco Triller, BA MSc und LTAbg. Herbert Kober betreffend "Notärztliche Versorgung in der Steiermark (LH Schützenhöfer)" beantworte ich in Abstimmung mit Landesrätin Dr.in Juliane Bogner-Strauß wie folgt:

 

 

1. Wie viele Ärzte waren in den Jahren 2018, 2019, 2020 und bis zum 30. Juni im Jahr 2021 in der Steiermark Teil des notärztlichen Versorgungssystems (Aufgliederung nach den jeweiligen Jahren)?

Die Personalverwaltung der Koordinationsstelle für Notfall- und Katastrophenmedizin (KNK) kann keine historische Datenauswertung hinsichtlich der Zahl der aktiven Notärztinnen und Notärzte vornehmen. Die vorhandenen Datenquellen sind so angelegt, dass immer nur die aktuelle Ist-Situation abgerufen werden kann. Für den 16.09.2021 galt beispielsweise, dass 433 aktiv tätige Notärztinnen und Notärzte registriert waren. Derzeit läuft der Prozess für die Digitalisierung der Notarztprotokolle. Im Zuge der Umsetzung dieses Prozesses werden Bemühungen unternommen, um in Zukunft auch derartige/historische Abfragen vornehmen zu können.

 

 

2. An welchen boden- und luftgebundenen Notarztstützpunkten bzw. Krankenhausstandorten kamen diese Ärzte zum Einsatz (Aufgliederung nach den jeweiligen Jahren und Stützpunkten)?

Sämtliche in den Jahren 2018 bis 2021 tätigen Notärztinnen und Notärzte verrichteten ihre Dienste in den 20 bodengebundenen Notarzt-Stützpunkten sowie in den beiden Hubschrauberstützpunkten Niederöblarn und Graz-Thalerhof. Seit 20.05.2020 wird zudem ein dritter Hubschrauberstützpunkt in St. Michael/O. betrieben, der für einen 24-Stunden-Einsatz sieben Tage in der Woche zur Verfügung steht. Hinsichtlich der Hubschrauberstützpunkte ist festzuhalten, dass der mit dem Christophorus-Flugrettungsverein abgeschlossene Dienstleistungsvertrag sicherstellt, dass die Verwaltung und Beistellung des ärztlichen und sanitätsdienstlichen Personals durch den Auftragnehmer erfolgt.

 

 

3. Wie viele dieser Ärzte wurden von der KAGes zur Verfügung gestellt (Aufgliederung nach den jeweiligen Jahren und Stützpunkten bzw. Krankenhausstandorten)?

Von den 20 bodengebundenen Notarzt-Stützpunkten in der Steiermark werden 17 von der KAGes betrieben. Bei drei der 17 KAGes-Stützpunkten (Graz-West, Graz-Ost und Leoben) gibt es eine vertraglich geregelte personelle Unterstützung durch Ärztinnen und Ärzten der Unfallversicherungsanstalt im Ausmaß von umgerechnet 18 bzw. 12 Diensten pro Monat. Der Stützpunkt in Mariazell wird seit 2018 von Notärztinnen und Notärzten auf Honorarbasis betrieben. In Summe bedeutet dies, dass die KAGes an 17 Stützpunkten für 10.049 Dienste jährlich verantwortlich ist. Tatsächlich wurden im Jahr 2020 7.540 Dienste von KAGes-Ärztinnen und KAGes-Ärzten wahrgenommen. Der verbleibende Rest von 2.509 Diensten wurde durch externe Ärztinnen und Ärzten über Vermittlung der KNK besetzt.

 

 

4. Wie viele dieser Ärzte wurden von weiteren Rechtsträgern zur Verfügung gestellt (Aufgliederung nach den jeweiligen Jahren, nach Stützpunkten bzw. Krankenhausstandorten und nach den Rechtsträgern)?

Im Jahr 2020 war vorgesehen, dass umgerechnet 1.826 Dienste an den Standorten Graz-West, Vorau, Schladming und Leoben durch Ärztinnen und Ärzten der MedUni Graz, des Marien-Krankenhauses Vorau und der Diakonissenklinik Schladming sowie der AUVA erbracht werden. Tatsächlich wurden 1.270 Dienste erbracht, der Rest von 556 Diensten wurde durch externe Ärztinnen und Ärzte über Vermittlung der KNK besetzt.

 

 

5. Wie viele dieser Ärzte übten die notärztliche Tätigkeiten nebenberuflich auf Honorarbasis aus (Aufgliederung nach den jeweiligen Jahren und Stützpunkten bzw. Krankenhausstandorten)?

Im Jahr 2020 wurden in Summe 3.065 Notarztdienste durch Ärztinnen und Ärzte auf Honorarbasis absolviert. Diese Anzahl von Diensten wurde in unterschiedlicher Häufigkeit von insgesamt 148 Notärztinnen und Notärzten auf Honorarbasis erbracht.

 

 

6. Wie viele notärztliche Einsätze gab es in den Jahren 2018, 2019, 2020 und bis zum 30. Juni im Jahr 2021 in der Steiermark (Aufgliederung nach den jeweiligen Jahren und nach Bezirken)?

Siehe beiliegende Tabelle (Beilage 1).

 

 

7. Wie teilten sich diese Einsätze auf die boden- und luftgebundenen Notarztstützpunkte bzw. Krankenhausstandorte auf (Aufgliederung nach den jeweiligen Jahren und nach Bezirken)?

Siehe beiliegende Tabelle (Beilage 1).

 

 

8. Bei wie vielen dieser Einsätze handelte es sich um Fehleinsätze, Leerfahrten bzw. um Stornierungen (Aufgliederung nach den jeweiligen Jahren und nach Bezirken)?

Siehe beiliegende Tabelle (Beilage 1).

 

 

9. Wie viele Notarztdienste wären in den Jahren 2018, 2019, 2020 und bis zum 30. Juni im Jahr 2021 in der Steiermark an den jeweiligen boden- und luftgebundenen Notarztstützpunkten bzw. Krankenhausstandorten plangemäß zu besetzen gewesen (Aufgliederung nach den jeweiligen Jahren und Stützpunkten bzw. Krankenhausstandorten)?

Jährlich sind im bodengebundenen Notarztdienst auf den 20 Stützpunkten insgesamt 12.500 Dienste zu besetzen. Seit der Inbetriebnahme des dritten Stützpunktes sind im Flugrettungswesen jährlich 1.460 Dienste zu besetzen.

 

 

10. Wie viele dieser Notarztdienste konnten tatsächlich besetzt werden (Aufgliederung nach den jeweiligen Jahren und Stützpunkten bzw. Krankenhausstandorten)?

Im Jahr 2020 gab es in der Steiermark keinen einzigen unbesetzten Dienst im bodengebundenen Notarztrettungswesen. Dasselbe gilt für das Flugrettungswesen.

 

 

11. Wie stellte sich die durchschnittliche Besetzung der Notarztdienste in den Jahren 2018, 2019, 2020 und bis zum 30. Juni 2021 in der Steiermark an den jeweiligen boden- und luftgebundenen Notarztstützpunkten bzw. Krankenhausstandorten an Werktagen dar (Aufgliederung nach Jahren und den jeweiligen Stützpunkten bzw. Krankenhausstandorten)?

Siehe Antwort zu Frage 10.

 

 

12. Wie stellte sich die durchschnittliche Besetzung der Notarztdienste in den Jahren 2018, 2019, 2020 und bis zum 30. Juni im Jahr 2021 in der Steiermark an den jeweiligen boden- und luftgebundenen Notarztstützpunkten bzw. Krankenhausstandorten an Wochenenden und Feiertagen dar (Aufgliederung nach Jahren und den jeweiligen Stützpunkten bzw. Krankenhausstandorten)?

Siehe Antwort zu Frage 10.

 

 

13. Welche Maßnahmen wurden und werden gesetzt, um den Besetzungsgrad der Notarztdienste an den jeweiligen boden- und luftgebundenen Notarztstützpunkten bzw. Krankenhausstandorten zu verbessern?

Die 100%ige Besetzung der Dienste im Jahr 2020 lässt sich auf Maßnahmen zurückführen, die schon im Jahr 2014 mit der Einführung des Drei-Säulen-Modells (KAGes, Non-KAGes-Häuser, Ärztinnen/Ärzten auf Honorarbasis) vorgenommen wurden.

 

 

14. Welche Voraussetzungen müssen Ärzte erfüllen, um in der Steiermark am notärztlichen Versorgungssystem teilnehmen zu können?

Die Voraussetzungen sind das “Notarztdiplom“, welches die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) nach dem Durchlaufen eines entsprechenden Ausbildungsprozesses und dem Vorliegen des sog. „jus practicandi“ als Facharzt oder Allgemeinmediziner ausstellt. Zusätzlich finden gesetzeskonforme Einschulungen an Geräten und Ausstattung an den Stützpunkten vor Ort statt.

 

 

15. Inwiefern sind Ihres Wissens nach bzw. gemäß den Informationen Ihres Ressorts Änderungen dieser Voraussetzungen auf Bundes- und Landesebene geplant?

Die notärztliche Ausbildung wurde in der Ausbildungsordnung 2015 vom Bund neu geregelt. Etwaige Änderungsabsichten sind nicht bekannt.

 

 

16. Welche Kosten sind dem Land Steiermark in den Jahren 2018, 2019, 2020 und bis zum 30. Juni im Jahr 2021 durch das notärztliche Versorgungssystem erwachsen (Aufgliederung nach den jeweiligen Jahren)?

Siehe beiliegende Tabelle (Beilage 2).

 

 

17. Wie teilen sich diese Kosten auf, untergliedert nach Ausgaben aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit der KAGes, den weiteren Rechtsträgern sowie mit den nebenberuflich tätigen Notärzten (Aufgliederung nach den jeweiligen Jahren)?

Siehe beiliegende Tabelle (Beilage 2).

 

 

18. Welche Kosten sind für das Jahr 2021 insgesamt budgetiert und wie teilen sich diese nach der obigen Untergliederung auf?

Siehe beiliegende Tabelle (Beilage 2).

 

 

19. Welche Kritikpunkte bzw. Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des aktuellen notärztlichen Versorgungssystems wurden seitens der Ärzteschaft vorgebracht?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass innerhalb der Ärzteschaft unterschiedliche Interessenslagen vorliegen und kein einheitliches Meinungsbild existiert. Am Häufigsten wird Kritik an der als zu niedrig empfundenen Honorierung geübt.

 

 

20. Welche Kritikpunkte bzw. Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des aktuellen notärztlichen Versorgungssystems wurden seitens der beteiligten Rechtsträger vorgebracht?

Für die beteiligten Rechtsträger ist die Einrechnung der Notarztdienste in das KA-AZG (Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz) die größte Herausforderung, die sich durch den zunehmenden Ärztemangel und die deutlich verlängerte Ausbildungszeit noch verschärft.

 

 

21. Welche Maßnahmen werden aktuell bzw. in dieser Legislaturperiode gesetzt bzw. sind in Planung, um das notärztliche Versorgungssystem in den kommenden Jahren auf das bevorstehende Ende der „Opting-Out“-Regelung vorzubereiten (bspw. Einsetzung einer Reformkommission, gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung des Ärztemangels, Änderung der Infrastruktur, Anpassung der Entlohnung etc.)?

Aufgrund laufender Evaluierungen, welche auch auf regionale Anforderungen Rücksicht nehmen, soll 2022 in einem ersten Schritt eine Anpassung der Honorierung erfolgen. Zusätzlich gibt es Bestrebungen die Kompetenz der Notärztinnen und Notärzte zu erweitern (z.B. ELGA-Einsicht), um die Einsatzabläufe zu optimieren. Ebenso werden die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungen für Notärztinnen und Notärzte seitens des Landes seit 01.01.2020 finanziell gefördert, um die Aufrechterhaltung der persönlichen Qualifikation sicherzustellen.

Drüber hinaus wird die medizinisch-technische Ausstattung der Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) ständig angepasst, sodass dies ebenfalls einen großen Motivationsfaktor für die aktiven Notärztinnen und Notärzte darstellt. So sind alle Notarztfahrzeuge telemedizinisch im Rahmen der kardiologischen Notfallversorgung mit den kardiologischen Abteilungen online im Einsatz vernetzt. Weiters steht seit heuer eine erweiterte Untersuchungsmöglichkeit durch Ausstattung aller Notarztfahrzeuge mit Ultraschallgeräten zur Verfügung. Damit ist die Steiermark österreichweit Vorreiter bei der flächendeckenden medizinisch-technischen Ausstattung und der telemedizinischen Vernetzung der Notarztfahrzeuge.

Mittelfristig wird vor dem Hintergrund des Ärztemangels eine Entlastung der Spitalsträger bei der Erbringung der Notarztdienste zwingend erforderlich sein. Diesbezügliche Konzepte sind bereits in Planung und werden zeitnah mit den Trägern verhandelt.

 

 

22. Soll in bzw. rund um die Gemeinde Eisenerz ein zusätzlicher Notarztstützpunkt etabliert werden?

Nein, die Errichtung eines weiteren Stützpunktes ist aufgrund der sehr geringen Anzahl von Notfällen im Raum Eisenerz, aufgrund der Etablierung eines dritten Notarzt-Rettungshubschraubers, der nur 7 Flugminuten entfernt stationiert ist, und wegen der Einrichtung des Gesundheitszentrums in Eisenerz nicht angedacht.

 

 

23. Falls ja, wie stellen sich die diesbezüglichen Pläne konkret dar?

Siehe Antwort zu Frage 22.

 

 

24. Falls nein, warum halten Sie dies, insbesondere in Hinsicht auf eine umfassende Notfallversorgung auch bei extremen Wetterbedingungen, bei welchen eine Notfallversorgung per Hubschrauber in der Region Eisenerz nicht mehr möglich ist, für nicht erforderlich?

Seit Inbetriebnahme des Notarzthubschraubers (NAH) am Standort St. Michael/O. im Mai 2020 betrugen die Ausfallzeiten dieses Notarzthubschraubers in Summe rund 800 Stunden (200 am Tag und 600 in der Nacht). Das bedeutet, dass der Notarzthubschrauber in 93,33% des gesamten Zeitraums für Einsätze zur Verfügung stand. Um die wenigen Ausfallzeiten des NAH zu kompensieren, wird gerade zusätzlich ein Sondereinsatzfahrzeug in St. Michael/O. etabliert, welches im Anlassfall die Crew des NAH bodengebunden zum Einsatzort bringt. Weiters ist das Rote Kreuz mit einem Stützpunkt in Eisenerz vertreten. Darüber hinaus wurden im Gesundheitszentrum Eisenerz auch Vorkehrungen dafür getroffen, dass alle in Eisenerz ansässigen Ärztinnen und Ärzte und das qualifizierte Personal des Rettungsdienstes die im Gesundheitszentrum zur Verfügung stehende medizinisch-technische Ausstattungen (einschließlich modernster telemedizinischer Möglichkeiten) rund um die Uhr nutzen können.

Damit wurde die Möglichkeit geschaffen, dass ein Notfallpatient kurzzeitig vor Ort stabilisiert und behandelt werden kann, bis ein entsprechender Transport in ein geeignetes Krankenhaus erfolgt.

Dieses Konzept wurde im Rahmen des „Schneechaos 2019“ erfolgreich umgesetzt und in letzter Zeit weiter optimiert.

 

 

25. Sollen an weiteren Standorten zusätzliche Notarztstützpunkte etabliert werden?

Nein, das bestehende, engmaschige Netz wird als ausreichend angesehen. Dies wird durch die in der Beilage ersichtlichen Einsatzzahlen bestätigt.

 

 

26. Falls ja, wie stellen sich die diesbezüglichen Überlegungen bzw. Pläne konkret dar?

Siehe Antwort zu Frage 25.

 

 

27. Gibt es Pläne bzw. Überlegungen hinsichtlich der Auflassung von derzeitigen Notarztstützpunkten?

Nein.

 

 

28. Falls ja, wie stellen sich die diesbezüglichen Pläne bzw. Überlegungen konkret dar und warum gibt es derartige Überlegungen?

Siehe Antwort zu Frage 27.

 

 

29. Falls es keine Überlegungen hinsichtlich der Auflassung von derzeitigen Notarztstützpunkten gibt, können Sie dies für die gesamte Legislaturperiode garantieren?

Es gibt keine Überlegungen, Notarztstützpunkte aufzulassen.

 

 

30. Falls nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu Frage 29.