EZ/OZ: 1185/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 03.03.2021, 08:58:26
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Robert Reif (NEOS), LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS)
Fraktion(en): NEOS
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Frist: 03.05.2021
Betreff:
Transparenz bei Verkehrskontrollen
Wer versucht das System der Einhebung und Verhängung von Verkehrsstrafen zu verstehen, ist derzeit fast zum Scheitern verurteilt. Gewiss ist, dass Verkehrssünder_innen die Kassen von öffentlichen Gebietskörperschaften füllen. Was mit diesem Geld tatsächlich passiert und wohin es fließt, ist aber aufgrund der föderalistischen Zuständigkeiten sehr undurchsichtig. Da die Vollziehung der Straßenpolizei in die Zuständigkeit der Länder fällt, gibt es auch keine gesammelten Daten auf Bundesebene dazu, wie hoch die Summe der eingenommen Strafgelder österreichweit ist. Da die Festsetzung des Strafrahmens ebenso Ländersache ist, sind die Strafhöhen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch. Die Uneinheitlichkeit der Höhe von Verkehrsstrafen innerhalb von Österreich kritisierte der Rechnungshof bereits 2019 in seinem Bericht zu den Verkehrsstrafen (Reihe BUND 2019/29) und gab die Empfehlung ab, dass bundesweit einheitliche Strafgeldhöhen bzw. Strafrahmen bei den abgekürzten Verfahren festgelegt werden sollen.
Ein weiterer Missstand in Zusammenhang mit überschießenden Kontrollen geht aus einem Bericht der EU-Kommission hervor (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52018DC0698&from=EN). In der EU-Kontrollrichtlinie 2006/22/EG (igF) sind die Mindestbedingungen für die Kontrollen auf der Straße bzw. bei Betriebskontrollen geregelt: Artikel 2 (3) besagt: "Jeder Mitgliedstaat führt die Kontrollen so durch, dass ab dem 1. Mai 2006 1 % der Tage überprüft werden, an denen Fahrer von in den Geltungsbereich der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 fallenden Fahrzeugen arbeiten. Dieser Prozentsatz wurde ab dem 1. Januar 2008 auf mindestens 2 % und ab dem 1. Januar 2010 auf mindestens 3 % erhöht.
Im Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung dieser Richtlinie wird jedoch ersichtlich, dass Österreich diesen Wert um insgesamt 7 % überschreitet und somit statt an 3 % gleich an 10 % der Arbeitstage kontrolliert hat. Warum diese Grenze derart überschritten wurde, ist unklar. Klar ist aber, je mehr Kontrollen stattfinden, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit Verstöße festzustellen und Strafgelder einzunehmen. Letzten Endes bleibt jedoch ungewiss, wohin das eingenommene Geld aus den Verkehrsstrafen fließt.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Wie hoch waren die in der Steiermark jeweils in den letzten fünf Jahren eingenommenen Strafgelder nach dem KFG? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
- Wie hoch waren die in der Steiermark jeweils in den letzten fünf Jahren eingenommen Strafgelder nach der StVO? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
- Wie hoch waren die in der Steiermark jeweils in den letzten fünf Jahren eingenommenen Strafgelder nach dem FSG? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
- Wie hoch waren die in der Steiermark jeweils in den letzten fünf Jahren eingenommenen Strafgelder nach dem GütbefG? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
- Wie wurden diese Gelder vom Land Steiermark konkret verwendet?
- Wie erfolgt die Aufteilung dieser Gelder zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden), der ASFINAG und der Exekutive?
- An wie vielen Tagen wurde nach der EU-Kontrollrichtlinie 2006/22/EG in der Steiermark jeweils in den letzten fünf Jahren kontrolliert? (Bitte um Aufschlüsselung in Tagen und Prozent)
- Um wie viel Prozent wurde damit die in der EU-Kontrollrichtlinie vorgesehene 3 %-Grenze jeweils in den letzten fünf Jahren überschritten und warum?
- Wie viele Kontrolltage sind in den Jahren 2021 und 2022 geplant? (Bitte um Aufschlüsselung in Tagen und Prozent)
- Wie hoch waren die in der Steiermark jeweils in den letzten fünf Jahren eingenommenen Strafgelder nach der EU-Kontrollrichtlinie 2006/22/EG? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)
- Wie wurden diese Gelder vom Land Steiermark konkret verwendet?
- Wie erfolgt die Aufteilung dieser Gelder zwischen den verschiedenen Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden), der ASFINAG und der Exekutive?
- Wie war das Kontrollverhältnis zwischen in- und ausländischen Pkws jeweils in den letzten fünf Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Prozent)
- Wie war das Kontrollverhältnis zwischen in- und ausländischen Lkws jeweils in den letzten fünf Jahren? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Prozent)
Unterschrift(en):
LTAbg. Robert Reif (NEOS), LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS)