EZ/OZ: 1218/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 08.03.2021, 08:43:26
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)
Fraktion(en): NEOS
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Frist: 10.05.2021
Betreff:
Rechtzeitige Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie
Es ist Aufgabe der steirischen Politik dafür zu sorgen, dass das Bewusstsein für die Richtigkeit und die Nützlichkeit des Aufdeckens von Missständen und Fehlverhalten gestärkt wird. Essentiell ist dabei allerdings auch die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für Whistleblower. Leider gibt es in Österreich bis jetzt keine umfassenden Whistleblowing-Gesetze.
Mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde Ende 2019 eine einheitliche Grundlage beim Melden von Verstößen gegen bestimmtes EU-Recht vonseiten der Europäischen Union festgelegt. Die Umsetzung und Ausgestaltung obliegt den nationalen Gesetzgeber_innen. Neben gesetzlichen Änderungen auf Bundesebene werden wohl auch die österreichischen Bundesländer ihre Regelungen anpassen, bzw. zumindest einer Prüfung unterziehen müssen. Auch wenn die EU-Whistleblower-Richtlinie nur Vorgaben für Verstöße gegen EU-Recht regeln kann, sollten dafür geschaffene Strukturen auch Verstöße gegen nationales Recht ahnden können. Die Steiermärkische Landesregierung sollte die wohl bevorstehende Gesetzesänderung daher nützen, um auch im Sinne der Sparsamkeit sowie Wirtschaftlichkeit Synergien zu nutzen und Whistleblowing-Meldesysteme auf Landesebene einzurichten sowie die steirischen Gemeinden bei der Umsetzung derselben Richtlinie zu unterstützen.
Auch wenn in Österreich die Whistleblower-Kultur erst verspätet und bedauernswerterweise zaghaft Fuß gefasst hat, waren die Erfahrungen von Behörden mit Whistleblower-Systemen von Anfang an positiv. In einer ersten Evaluierung stufte die WKSta zum Beispiel nur 6 % aller gemeldeten Hinweise als offensichtlich "substratlos" ein (ORF, 14.2.2014). Wie viel Österreich allerdings bei dieser Thematik aufzuholen hat, zeigen die Vorwürfe eines Whistleblowers, der bereits 2015 auf Malversationen bei der Commerzialbank Mattersburg aufmerksam machte und von der Österreichischen Nationalbank damals als "unplausibel" und "schier denkunmöglich" abgetan wurde (Der Standard, 24.8.2020). Schaden nach Bekanntwerden des Skandals fünf Jahre später: 690 Millionen Euro (Die Presse, 3.8.2020).
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- Welche Schritte hat die Landesregierung zur Korruptionsprävention und -bekämpfung vorgenommen?
- Welche Maßnahmen der Landesregierung zur Korruptionsprävention und -bekämpfung sind geplant?
- Welche Möglichkeiten haben Whistleblower im Landesdienst bis jetzt, um mögliche rechtliche Verstöße oder Schädigungen des öffentlichen Interesses zu melden?
- Welchen Schutz haben Whistleblower im Landesdienst bis jetzt, um nach Hinweisgabe nicht mit Nachteilen rechnen zu müssen?
- In seinem Prüfbericht zum Beschwerdemanagement im Amt der Landesregierung von 2017 empfahl der Landesrechnungshof (LRH) unter anderem eine Evaluierung des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes (VRG). In Ihrer damaligen Stellungnahme kündigten Sie die Prüfung einer Evaluierung des VRG durch die Abteilung 7 an. Zu welchen Ergebnissen kam diese Prüfung und weshalb wurde das Gesetz bis jetzt noch nicht überarbeitet?
- Das Steiermärkische Volksrechtegesetz sieht nach § 114 Abs 2 keine Behandlung anonym vorgebrachter Beschwerden vor. Wie der LRH feststellte, entspricht dies nicht der gelebten Praxis. Inwiefern gibt es von Ihrer Seite Pläne dafür, einen überarbeiteten Gesetzesentwurf dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen?
- Wie ist der aktuelle Stand der Vorbereitungen zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU-Whistleblower-Richtlinie)? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)
- Wann wurde mit den Vorbereitungen zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie begonnen?
- Wie lautet gegebenenfalls der Zeitplan, dem die Vorbereitungen zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie folgen?
- Wurde bereits mit den legistischen Arbeiten für die Umsetzung begonnen? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)
- Wenn ja, wann und welche Stellen Ihres oder anderer Ressorts sind Ihres Wissens nach in die Erarbeitung eingebunden? (Um detaillierte Erläuterungen wird ersucht.)
- Welches Ressort ist hier federführend?
- Welche Ressorts sind in der Umsetzung sonst noch beteiligt und inwiefern?
- Sind externe Expert_innen in die Erarbeitung einbezogen?
- Wenn ja, welche?
- Existieren bereits ein oder mehrere Textentwürfe für eine Regierungsvorlage auf steirischer Ebene?
- Wenn ja, welche Änderungen und Neuerungen umfassen diese?
- Welche steirischen Gesetze werden von der Umsetzung konkret und inwiefern betroffen sein?
- Welcher Harmonisierungsgrad der EU-Whistleblower-Richtlinie wird derzeit avisiert?
- In welchen Punkten der EU-Whistleblower-Richtlinie ist eine Mindestharmonisierung avisiert?
- In welchen Punkten der EU-Whistleblower-Richtlinie ist ein höherer Standard avisiert?
- Die EU-Whistleblower-Richtlinie gibt den nationalen Gesetzgeber_innen unter anderem gewissen Gestaltungsspielraum in Bezug auf kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner_innen), kleinere staatliche Einrichtungen (unter 50 Arbeitnehmer_innen) und kleine Privatunternehmen (unter 50 Arbeitnehmer_innen). Wie soll die Richtlinie Ihrer Meinung nach in Hinblick darauf umgesetzt werden?
- Sollen kleinere Gemeinden von der Pflicht zur Einrichtung interner Meldesysteme ausgenommen werden? (Bitte um kurze Begründung.)
- Sollen kleinere staatliche Einrichtungen von der Pflicht zur Einrichtung interner Meldesysteme ausgenommen werden? (Bitte um kurze Begründung.)
- Wie viele und welche Einrichtungen des Landes Steiermark wären von dieser Ausnahme betroffen?
- Soll die Pflicht zur Einrichtung interner Meldesysteme auf kleinere Privatunternehmen ausgedehnt werden? (Bitte um kurze Begründung.)
- Wie werden Sie sich auf Bundesebene für die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie einsetzen und welche Ziele werden Sie dabei verfolgen?
- Wann soll der Entwurf zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie auf steirischer Ebene in Begutachtung geschickt werden?
- Wann soll dieses Gesetz nach erfolgter Begutachtung dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden?
- Die Fortschrittskoalition in Wien hat unlängst das "Wiener Hinweisgeberinnen und Hinweisgebersystem" (Whistleblower-Plattform) in Betrieb genommen. Aufbauend auf demselben technischen System, wie es auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verwendet, können damit anonyme Hinweise über mögliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen oder interne Richtlinien sowie Korruptionsverdachtsfälle gemeldet werden. Zielgruppe sind Mitarbeiter_innen der Stadt Wien sowie deren Kund_innen und Vertragspartner_innen. Wie beurteilt die steirische Landesregierung die Einrichtung dieser Plattform?
- Gibt es Überlegungen der Landesregierung, so ein System nach Wiener Vorbild auch in der Steiermark umzusetzen?
- Welche Gründe sprechen Ihrer Meinung nach gegen die Einrichtung einer Whistleblower-Plattform im Land Steiermark?
Unterschrift(en):
LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)