EZ/OZ: 1457/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 10.06.2021, 14:49:44
Geschäftszahl(en): LAD-156019/2020-40
Zuständiger Ausschuss: Verfassung
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Betreff:
Beschluss des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend Information des Landtages über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz am 20.05.2021 in Bad Aussee
Der Landtag Steiermark hat am 19.11.2002 folgenden Beschluss gefasst:
Die Steiermärkische Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz zu berichten.
Aufgrund dieses Beschlusses berichtet die Steiermärkische Landesregierung über die bei der Landeshauptleutekonferenz am 20. Mai 2021 gefassten Beschlüsse und erzielten Ergebnisse wie folgt:
Covid-19-Pandemie; aktueller Meinungsaustausch
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz fordert die Bundesregierung auf, die Bestimmungen der Covid-19-Einreise VO dahingehend zu ändern, dass die einseitige Registrierungspflicht für Personen, die nach Österreich auf dem Landweg einreisen, entfällt (§ 2a).
Covid-19-Pandemie; Kostentragung und finanzielle Auswirkungen; Beschlüsse der Landesfinanzreferentenkonferenz
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt und unterstützt die Beschlüsse der Landesfinanzreferentenkonferenz zur Kostentragung und zu den finanziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, VSt-265/89 vom 7.5.2021 und VSt-264/2415 vom 7.5.2021.
EU-Kohäsionspolitik 2021-2027; IBW/JTF; Aufteilung der Mittel auf die Bundesländer
Beschluss:
1. Die Landeshauptleutekonferenz legt die Verteilung der Mittel zwischen EFRE und ESF+ für die Periode 2021 – 2027 wie folgt fest:
Verteilung EFRE:ESF+ im Ziel IBW 2021-2027
Fonds im IBW
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€
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Anteile
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EFRE
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521.395.768.-
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56,00%
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ESF +
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409.668.103.-
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44,00%
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Summe IBW
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931.063.871.-
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100,00%
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2. Die Landeshauptleutekonferenz legt die Aufteilung der EFRE-Mittel im Ziel IBW auf die Länder wie folgt fest:
Aufteilung der EFRE-Mittel auf die Bundesländer im Ziel IBW 2021-2027
Bundesländer
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€
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Anteile**
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Kärnten
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56.021.298.-
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10,74%
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Niederösterreich
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122.062.116.-
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23,41%
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Oberösterreich
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79.133.157.-
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15,18%
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Salzburg
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23.648.749.-
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4,54%
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Steiermark
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129.304.832.-
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24,80%
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Tirol
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36.537.209.-
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7,01%
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Vorarlberg
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19.924.451.-
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3,82%
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Wien
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26.873.579.-
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5,15%
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Summe
more developed regions
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493.505.391.-
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94,65%
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Burgenland*
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27.890.377.-
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5,35%
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Summe IBW/EFRE
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521.395.768.-
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100,00%
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* Die Dotierung des Burgenlandes ergibt sich in Folge eines Transfers aus der Regionskategorie „more developed regions“ hin zu „transition regions“ in Höhe von 1.882.466.- €.
** Gerundet auf zwei Nachkommastellen.
3. Die Landeshauptleutekonferenz legt die Verteilung der JTF-EFRE-Mittel auf die Länder wie folgt fest:
Verteilung der JTF/EFRE-Mittel auf die Bundesländer in € unter der Annahme einer Teilung der JTF Mittel auf EFRE und ESF+ entsprechend dem Ziel IBW
Bundesland
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€*
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Anteile
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Kärnten
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13.685.542.-
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18,00%
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Niederösterreich
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13.685.542.-
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18,00%
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Oberösterreich
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24.329.853.-
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32,00%
|
Steiermark
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24.329.853.-
|
32,00%
|
Summe
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76.030.790.-
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100,00%
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* Beiträge kaufmännisch gerundet.
Europäischer Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des Ländlichen Raumes; Soziale Angelegenheiten
Beschluss:
Die Vorhabensart „Soziale Angelegenheiten“ ist in hohem Maß von Bedeutung für die ländliche Entwicklung in allen Bundesländern.
Mit den EU-Mitteln können wichtige Investitionen in Infrastrukturen sozialer Einrichtungen getätigt werden, durch die bedarfsorientierte Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche, Ältere sowie Menschen mit Beeinträchtigungen oder in besonderen Notlagen ermöglicht werden.
Es besteht in allen Bundesländern weiterhin ein hoher Bedarf an Investitionen in Kinderbetreuung, in Behindertenhilfe, Pflege, Kinder- und Jugendhilfe, durch die wesentliche Verbesserungen in der Versorgungslage im psychosozialen Bereich in den ländlichen Regionen erreicht werden können.
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht deshalb die Bundesregierung, dass im Rahmen der Programmierung der neuen Periode 2023-2027 im nationalen GAP-Strategieplan die Vorhabensart „Soziale Angelegenheiten“ weitergeführt wird.
EU; Aufbau- und Resilienzfazilität; Einbeziehung der Länder
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz betont erneut, dass die Aufbau- und Resilienzfazilität insbesondere für die europäischen Regionen von herausragender Bedeutung ist.
Die Landeshauptleutekonferenz ersucht die Bundesregierung, im Hinblick auf den ARP Österreichs, der am 14. April 2021 der EU-Kommission übermittelt wurde, die Länder zeitnah über die weiteren Schritte zu informieren sowie die Länder bei der Umsetzung des nationalen ARP umfassend einzubinden und zusätzliche über die Länder abzuwickelnde Investitionsanreize zu den im ARP verfolgten Zielen zu schaffen.
Die Landeshauptleutekonferenz bekräftigt, dass den Ländern für eigene eingebrachte Projekte jedenfalls 17% (das ist der Anteil der Länder am EU-Beitrag) der Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, mindestens jedoch 500 Mio. €, zustehen.
Negative Auswirkungen im Zusammenhang mit der Neuordnung des Glücksspiels
Beschluss:
Die Landeshauptleutekonferenz begrüßt grundsätzlich den Vorstoß des Bundes, den Spielerschutz, insbesondere für Kinder und Jugendliche, zu verstärken.
Dabei soll aber auch im Hinblick auf Besteuerung und weitere Werbeeinschränkungen die Bedeutung von direkt und indirekt betroffenen Arbeitsplätzen und die Aufrechterhaltung von Standorten mitbedacht und gesichert werden.
Kommunalinvestitionsgesetz; Fristverlängerung
Beschluss:
Damit die Gemeinden bei der Realisierung ihrer Projekte durch die derzeitigen Gegebenheiten in der Bauwirtschaft (Rohstoffknappheit, Preissteigerungen) keine Nachteile erleiden und um Gemeindeinvestitionen zu fördern sowie die Wirtschaft weiter anzukurbeln, ersucht die Landeshauptleutekonferenz die Bundesregierung, in den Nationalrat eine Novelle des KIG 2020 einzubringen, mit der die Frist für die Einreichung und den Beginn von Projekten nach diesem Gesetz bis zum 31. Dezember 2022 sowie die Frist für den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Zweckzuschusses zumindest bis Jänner 2025 verlängert wird.
Informationsfreiheitsgesetz
Ergebnis:
Das BKA-VD wird um eine intensive Erörterung der noch offenen Fragen und Forderungen der Länder zum Informationsfreiheitsgesetz mit den LandesamtsdirektorInnen ersucht. Die danach noch offenen Punkte sollen von den Landeshauptleuten direkt mit Herrn Bundeskanzler und Herrn Vizekanzler einer Lösung zugeführt werden.
Ein Dach für Kroatien
Ergebnis:
Für das Projekt „Ein Dach für Kroatien“ werden von allen Ländern gemeinsam € 500.000, aufgeteilt im Verhältnis der Volkszahl, zur Verfügung gestellt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juni 2021.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Beschluss Nr. 822 des Landtages Steiermark vom 19.11.2002 betreffend die Information über die Ergebnisse der Landeshauptleutekonferenz vom 20. Mai 2021 wird zur Kenntnis genommen.