EZ/OZ: 1362/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 05.07.2021, 08:27:26
Zu:
1362/1 Leid der Streunerkatzen reduzieren
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne)
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Beilagen: Beantwortung LHStv Anton Lang.pdf
Betreff:
Leid der Streunerkatzen reduzieren
Die Anfrage vom 05.05.20210, Einl.Zahl 1362/1, der Abgeordneten Georg Schwarzl, Sandra Krautwaschl, Lambert Schönleitner, Dipl.-Ing. (FH) Lara Köck, Veronika Nitsche, MBA und Mag. Alexander Pinter, betreffend „Leid der Streunerkatzen reduzieren“ beantworte ich wie folgt:
1. Welche Zahlen über die Population von in der Steiermark wild lebenden Katzen auch in Zusammenhang bestimmter katzentypischer Infektionskrankheiten liegen vor?
Die Anzahl wild lebender Katzen in der Steiermark kann in Ermangelung eines gezielten Monitorings nicht konkretisiert werden; sie lässt sich möglicherweise anhand der Anzahl der durch die Gemeinden zur Kastration von Streunerkatzen angekauften Gutscheine grob schätzen. Auch liegen keine Zahlen zum Auftreten katzentypischer Infektionskrankheiten bei Streunerkatzen vor; anekdotische Einzelfälle betreffen Streunerkatzen, die zur tierärztlichen Behandlung vorgestellt werden.
2. Wie viele Streunerkatzen können im Durchschnitt pro Jahr aufgrund der Förderaktion des Landes Steiermark kastriert werden? Was sind die Gesamtkosten, wie hoch ist der Anteil des Landes (aufgeschlüsselt 2015 – 2020) bzw. wird die im Begründungstext genannte Summe von € 50.000,--ausschließlich für Kastrationen von Streunerkatzen aufgewendet?
In den Jahren 2015 – 2020 wurden im Jahresdurchschnitt 1.888 Katzen (677 Kater bzw. 1.211 weibliche Katzen) kastriert.
Die Gesamtkosten für den Zeitraum 2015 – 2020 beliefen sich auf rund
€ 582.000,00 (davon Förderanteil des Landes € 291.000,00).
In den oa Gesamtkosten sind die Honorare für die Tierärzt*innen iHv
€ 450.000,00 nicht enthalten; die Tierärzt*innen verzichten im Rahmen des Streunerkatzenkastrationsprojektes des Landes Steiermark auf ihre Honorare!
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel seitens der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Steiermark, ausschließlich für die Kastration von Streunerkatzen aufgewendet werden. Bis dato werden Verwaltungs- und Organisationskosten
(= Kosten für die Erstellung, Weiterentwicklung und den Betrieb der Kastrationsdatenbank; Kosten für die gesamte Projektabwicklung, dh. Erstellung und Versand der Gutscheine, Rechnungslegung, Rechnungsversand, Buchungen, etc., sowie Kontoführungskosten, die Kosten für die Erstellung der Förderanträge und das laufende Reporting gegenüber dem Land Steiermark) von der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Steiermark, getragen und nicht im Rahmen des Projektes über die seitens des Landes Steiermark zur Verfügung gestellten Fördermittel abgerechnet!
3. Wie häufig wenden sich Personen, die eine halbwild oder wildlebende Katze melden wollen, an die Tierschutzombudsfrau oder eine andere Behörde des Landes? Wie ist dann die weitere Vorgangsweise?
An die Tierschutzombudsperson (TSOP) wurden in den Jahren:
2016: 79 Anfragen
2017: 54 Anfragen
2018: 51 Anfragen
2019: 49 Anfragen sowie im
2020: 40 Anfragen
schriftlich herangetragen. Die Anzahl mündlicher (telefonischer) Anfragen werden in der Tierschutzombudsstelle Steiermark (TSO) nicht erfasst. Die anfragenden Personen und Institutionen (Gemeinden) werden seitens der TSO schriftlich über die tierschutzrechtlichen gesetzlichen Grundlagen zur Kastration von Katzen bzw. über die Eckpunkte des Streunerkatzenprojektes des Landes Steiermark informiert. In vielen Fällen erfolgte seitens der TSO auch eine Kontaktaufnahme mit lokalen Tierschutzvereinen, welche Personen beim Einfangen der kastrierenden Streunerkatzen unterstützen können. Auch wurden in der TSO lagernde Lebendfallen an Personen, welche sich um die Kastration von Streunerkatzen kümmern, verliehen.
An die für Tierschutz (Rechtssachen) zuständige Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung wurde seit Zuständigkeit (= August 2012) kein derartiges Anliegen herangetragen. Die in die Beantwortung dieser Frage eingebundene fachlich zuständige Oberbehörde - „Referat Veterinärdirektion/öffentliches Veterinärwesen (Abteilung 8 Gesundheit, Pflege und Wissenschaft; FA Gesundheit und Pflegemanagement)“ – teilte auf Nachfrage mit, dass nicht bekannt sei, wie viele diesbezügliche Anfragen/Meldungen an die Bezirksverwaltungsbehörden herangetragen werden.
4. Welche Voraussetzungen gibt es für eine Teilnahme an der Katzenkastrationsaktion unter finanzieller Beteiligung des Landes?
Voraussetzung ist, dass eine Gemeinde Kastrationsgutscheine zur Lösung eines in ihrem Gemeindegebiet bestehenden Streunerkatzen-Problems bei der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Steiermark, ankauft. Wiederholt wurde die Österreichische Tierärztekammer, Landesstelle Steiermark, ersucht, Kastrationsgutscheine auch an Privatpersonen auszugeben. In Übereinstimmung mit dem Land Steiermark als fördergebende Stelle und der Tierschutzombudschaft des Landes Steiermark wurden diese Ersuchen abgelehnt. Nur durch die Einbindung der Gemeinden kann transparent dargestellt werden, ob vor Ort ein regionales Problem mit Streunerkatzen besteht, welches es zu lösen gilt. Weiters ist die Einbindung der Gemeinden zur Finanzierung des Projektes zwingend erforderlich (Gemeinden erhöhen die für die Kastrationen zur Verfügung stehenden Fördermittel des Landes Steiermark durch Ankauf der Gutscheine). Die Ausgabe von Gutscheinen erfolgt daher ausschließlich im Wege der Gemeinden.
Die Österreichische Tierärztekammer, Landesstelle Steiermark, verwaltet die Gutscheinausgabe und sorgt dafür, dass Gutscheine möglichst flächendeckend in der Steiermark und zeitlich gut über das Kalenderjahr verteilt, ausgegeben werden. Auf Grund des Förderrahmens kann nur eine begrenzte Anzahl von Gutscheinen je Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeinden werden über die begrenzte Gültigkeitsdauer der gelieferten Gutscheine informiert und ersucht, bei der Ausgabe der Gutscheine darauf hinzuweisen, dass die Gutscheine von den Tierärzt*innen, welche die Kastration der Streunerkatze durchführen, rasch gegenüber der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Steiermark, zur Abrechnung gebracht werden. Abgelaufene Gutscheine können von den Gemeinden bei der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Steiermark, jederzeit kostenfrei gegen aktuell gültige getauscht werden. Die Gemeinden werden weiters ersucht, nur Gutscheine in einer Zahl zu bestellen, die zur Deckung des jeweils aktuell bestehenden Bedarfs zur Streunerkatzenkastration benötigt werden.
5. Wie viele Tierärzt*innen nehmen an dieser Katzenkastrationsaktion teil? Gibt es gelistete Tierärzt*innen pro Bezirk und Bundesland?
Im Zeitraum 2015 bis 2020 haben 180 Tierärzt*innen zumindest eine Kastration einer Streunerkatze im Rahmen des Projektes abgerechnet. Da an vielen Praxisstandorten mehr als nur ein*e Tierärzt*in tätig ist und einige Tierärzt*innen mit Berufssitz in der Steiermark keine eigene Praxis (= Ordination) betreiben, kann davon ausgegangen werden, dass nahezu jede Tierarztpraxis in der Steiermark - unabhängig von ihrer Spezialisierung - an diesem Erfolgsprojekt teilnimmt.
6. Wie viele und welche Gemeinden nehmen an dieser Aktion teil?
Im Zeitraum 2015 bis 2020 haben sich 227 Gemeinden am Streunerkatzenkastrationsprojekt des Landes Steiermark beteiligt. Eine Liste der Gemeinden, die Gutscheine bestellen, wird in der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Steiermark, evident gehalten.
7. Gibt es eine Kontrollinstanz, die überprüft, ob es sich tatsächlich um Streunerkatzen handelt?
Nein. Um eine missbräuchliche Verwendung weitgehend auszuschließen, werden die Gutscheine, wie bereits o.a., ausschließlich an Gemeinden ausgegeben. Weiters wird überprüft, ob die Gutscheine tatsächlich bei einer*m Tierärzt*in in der näheren Umgebung der bestellenden Gemeinde eingelöst werden. Explizit wird darauf hingewiesen, dass Tierärzt*innen bei der Vorstellung eines Tieres zur Kastration erkennen, ob es sich um eine Streunerkatze handelt oder nicht, denn Streunerkatzen sind halbwild- oder wildlebende Tiere. Da Tierärzt*innen im Rahmen der Streunerkatzen-Kastrationsaktion auf einen wesentlichen Teil ihres Honorars verzichten, besteht kein Interesse, Katzen, von denen auf Grund ihres Verhaltens bzw. ihres Pflege- und Ernährungszustandes anzunehmen ist, dass sie keine Streunerkatzen sind und daher eine*n Halter*in haben, im Rahmen des Projektes und damit zu einem sehr niedrigen Honorar zu kastrieren.
8. Halten Sie eine übergeordnete Koordinationsstelle für eine bessere Vernetzung mit Gemeinden, Tierschutzorganisationen, Tierärzt*innen und Helfenden für sinnvoll?
Nein. Das Streunerkatzenkastrationsprojekt des Landes Steiermark ist ein österreichweit beispielgebendes, transparentes und effizientes Erfolgsprojekt, um das Leid der Streunerkatzen zu reduzieren. Es bedarf keiner übergeordneten Koordinationsstelle für eine bessere Vernetzung von Gemeinden, Tierschutzorganisationen, Tierärzt*innen und im Tierschutz ehrenamtlich tätigen Personen. Dieses Projekt wurde im Jahr 2006 erstmals umgesetzt und im Laufe der Jahre sukzessive verfeinert, verbessert und nachjustiert, um eine absolut transparente sowie nachvollziehbare und damit kontrollierbare Verwendung der aufgewendeten Fördermittel zu gewährleisten. Durch dieses Projekt wird sichergestellt, dass das Tierleid bei Streunerkatzen in unserem Bundesland maßgeblich reduziert wird.