EZ/OZ: 1718/1
Zurückgezogen
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
Landtagsabgeordnete(r): Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Zuständiger Ausschuss: Europa
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler
Betreff:
Reform der Grazer-Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) – Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 (GAEG 2008) novellieren
Bei der Grazer-Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) handelt es sich um ein Kollegialorgan, das aus acht Mitgliedern, acht Ersatzmitgliedern und zwei beratenden Juristen besteht, die von der Steiermärkischen Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden. Dieses Gutachtergremium muss im Bauverfahren innerhalb der Schutzzonen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 (GAEG 2008) gehört werden. Dabei kann die ASVK über zwei Varianten befasst werden. Im Zuge des Bauverfahrens werden die Unterlagen an die ASVK zur Beurteilung weitergeleitet, die binnen acht Wochen ab Einlangen der vollständigen Unterlagen bei der Geschäftsstelle ein Gutachten für die Baubehörde erstellt, ob sich das Bauvorhaben in das äußere Erscheinungsbild einfügt und bei schutzwürdigen Gebäuden die Charakteristik beeinträchtigt wird. Im Rahmen der sogenannten Voranfrage gibt die ASVK gemäß § 12 GAEG 2008 zu Anfragen, die vor der Einbringung eines Bewilligungsansuchens oder einer schriftlichen Anzeige zu einem geplanten Vorhaben an sie gerichtet werden, eine Stellungnahme ab. Eine solche entbindet zwar nicht von der Verpflichtung der Einholung eines Gutachtens, sie ist jedoch darin zu berücksichtigen. Auf der Website des Landes Steiermark wird dazu ausgeführt, dass bereits in einer Voranfrage positiv beurteilte Einreichungen zu einer raschen Begutachtung führen. (Quelle: https://www.kultur.steiermark.at/cms/beitrag/12465797/129388155)
Um zu klären, wie es um die Verfahrensabläufe bei der ASVK tatsächlich bestellt ist und inwieweit Effizienzsteigerungen möglich sind, brachte die FPÖ eine Schriftliche Anfrage (EZ/OZ: 1580/1) an das zuständige Regierungsmitglied, Kulturlandesrat Christopher Drexler, ein. Die Beantwortung vom 21. September 2021 bestätigte nun, worauf die Freiheitlichen bereits in Form von Bürgeranliegen aufmerksam gemacht wurden. Die ASVK kann im Hinblick auf die qualitative und quantitative Aufgabenerfüllung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. So liegen etwa die am längsten anhängigen Geschäftsfälle bereits seit Mai 2021 zur Gutachtenerstellung auf. Eine Voranfrage ist gar seit April 2021 anhängig. In zahlreichen Fällen wurde in den letzten Jahren die gesetzlich vorgesehene Frist für die Gutachtenserstellung überschritten. Als Ursache werden unterschiedliche Faktoren genannt, beispielsweise Berichtsverschiebungen aufgrund einzelner entschuldigter Abwesenheiten von ASVK-Mitgliedern, terminlich verzögerte Ausschussvorbereitungen oder qualitätssichernde Ausfertigungsschritte in der rechtlichen und inhaltlichen Prüfung von Gutachtensausarbeitungen.
Die FPÖ Graz hat die Problematik zuletzt in der Gemeinderatssitzung vom 8. Juli 2021 aufgegriffen und einen Antrag gestellt, mit dem die Landesregierung auf dem Petitionswege ersucht werden soll, einen Runden Tisch einzuberufen, um über die Verfahrensabläufe der ASVK zu beraten. Ziel sollte sein, eine Optimierung und Effizienzsteigerung dieser Behörde zu erreichen. Auf die Frage hin, wie Landesrat (LR) Drexler zu dieser Forderung stehe, erklärte er in der oben genannten Beantwortung seine Bereitschaft, für Gespräche mit Vertretern der Landeshauptstadt Graz zur Optimierung des Grazer Altstadtschutzes zur Verfügung zu stehen. Der Landesrat gestand den Optimierungsbedarf bei der ASVK ein und führte wie folgt aus: „Die ASVK ist ein weisungsfreies Gutachtergremium. Die Aufsicht über die Bestimmung des § 13 Abs. 5 und 6 GAEG obliegt der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport. Die in diesen Bestimmungen angesprochenen Fehlzeiten werden protokolliert und das Vorliegen wichtiger Gründe wird in Analogie zu § 15 Abs. 3a GAEG vollzogen. Der Gesetzgeber hat allein den Altstadtanwalt an eine Auskunfts- und Berichtspflicht (§ 15 Abs. 3 GAEG) gebunden. Eine allfällige Weiterentwicklung obliegt dem Gesetzgeber.“
Der Verfahrensablauf wurde in der Anfragebeantwortung wie folgt dargestellt: „Geschäftsfälle, die bis Mittwoch vor einer der zweiwöchentlich stattfindenden Montagssitzungen (unterbrochen jeweils zum Jahreswechsel und im August) eintreffen, werden auf die Tagesordnung genommen und je nach Größe des Geschäftsfalls auf einzelne Bearbeiterinnen und Bearbeiter bzw. Ausschüsse aus mehreren ASVK-Mitgliedern per Beschluss zugeteilt. Schriftliche Bearbeitungen sind demnach 14 Tage nach der Erstlesung bzw. Zweitlesung abzuliefern. Darauf folgt innerhalb der nächsten 14 Tage die inhaltliche und rechtliche Prüfung, die mit der Freigabe zum Versand durch den Vorsitzenden endet.“ Landesrat Drexler zeigte auf, „dass eine aus vielen Neumitgliedern zusammengesetzte ASVK ihre Effizienz erst im Laufe ihrer Funktionsperiode steigern kann“. Außerdem sei „die Tiefe der gutachtlichen Bearbeitungen durch die Tätigkeit des Altstadtanwaltes und die Befassung des Landesverwaltungsgerichtes notwendigerweise gestiegen“.
Ein Handlungsbedarf im Hinblick auf die Entscheidungsfindung und die Zusammensetzung der ASVK wurde nicht zuletzt dadurch offenkundig, dass am 4. Oktober 2021 bekannt wurde, dass vier Mitglieder der ASVK zurückgetreten sind. Laut „Kleiner Zeitung“ sei dies offenbar die Folge eines Streites um die Ausrichtung der Kommission und um deren Beschlüsse im Hinblick auf die Grazer Altstadt. (Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/6042607/Vier-Ruecktritte_Knalleffekt_Vier-Mitglieder-der-Grazer) In einer an den Landtag Steiermark sowie an LR Christopher Drexler gerichteten Stellungnahme führte Karl Stingl, einer der zurückgetretenen Mitglieder, ergänzend unter anderem ins Treffen, dass die derzeitige Zusammensetzung der ASVK nicht den Vorgaben des GAEG entspreche. Für ihn seien außerdem keine korrekte Protokollführung sowie transparente Abwicklung der Gutachten mit der Geschäftsstelle und dem Vorsitz der ASVK gegeben.
Das bestehende System der Grazer Altstadterhaltung muss auf neue Beine gestellt und die ASVK einer Reform zugeführt werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass Bauwerber, Antragsteller sowie die Bau- und Anlagenbehörde monatelang auf eine Erledigung warten müssen. Die Zusammensetzung und Art der Entscheidungsfindung der Kommission müssen hinterfragt werden. LR Drexler ist daher angehalten, seinen Äußerungen Taten folgen zu lassen und in seiner Verantwortung als Kulturlandesrat unter Einbeziehung von Vertretern der Stadt Graz eine Regierungsvorlage zu erarbeiten und sie dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Reform der Grazer-Altstadtsachverständigenkommission (ASVK), insbesondere im Sinne einer Optimierung und Effizienzsteigerung der Verfahrensabwicklung, einzuleiten und diese in Form einer
Unterschrift(en):
Dritter Landtagspräsident Dipl.-Ing. Gerald Deutschmann (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)