EZ/OZ: 1464/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 14.06.2021, 14:44:56
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Frist: 16.08.2021
Betreff:
Bezüge der Bürgermeister steirischer Gemeinden
Das Steiermärkische Gemeinde-Bezügegesetz – Stmk. GBezG. legt in § 6 die Grundsätze für die Bezüge von Bürgermeistern fest, die grundsätzlich abhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde sind und deren Ausgangsbetrag sich nach § 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre richtet. Erklärt ein Bürgermeister jedoch gegenüber der Gemeinde seine Funktion hauptberuflich auszuüben, erhöht sich der Bezug um 25 Prozent, sofern er keinen Anspruch auf Geldleistung für die Ausübung der Funktion eines Mitglieds einer gesetzgebenden Körperschaft oder des Europäischen Parlaments hat. Die hauptberufliche Ausübung der Funktion bedeutet in diesem Fall, dass kein Beruf mit Erwerbsabsicht ausgeübt wird. Nach Absatz 5 leg. cit. kann außerdem der Gemeinderat, wenn in einer Gemeinde aufgrund der besonderen Aufgabenstellung in wirtschaftlicher, kultureller, sozialer oder sonstiger Hinsicht eine erhöhte Arbeitsbelastung anfällt, unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch begründeten Beschluss den Bezug um 25 Prozent erhöhen.
Mit der gegenständlichen Anfrage soll geklärt werden, inwieweit in den steirischen Gemeinden nach den vergangenen Wahlen von der Möglichkeit zur Erhöhung der Bezüge der Bürgermeister Gebrauch gemacht wurde. Wenn man bedenkt, mit welchen finanziellen Herausforderungen sich die steirischen Gemeinden derzeit aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Maßnahmen konfrontiert sehen, ist die Niederlegung einer bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeit und Inanspruchnahme dieses erhöhten Bezuges aus freiheitlicher Sicht durchaus kritisch zu sehen.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
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In wie vielen steirischen Gemeinden beziehen Bürgermeister aktuell einen um 25 Prozent erhöhten Bezug?
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In welchen Gemeinden ist dies der Fall?
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Auf welcher Grundlage beziehen diese Bürgermeister jeweils einen erhöhten Bezug?
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In wie vielen Fällen haben die Bürgermeister in zeitlichem Zusammenhang mit der Übernahme der Funktion ihre bisher ausgeübte berufliche Tätigkeit niedergelegt?
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In welchen Gemeinden war dies der Fall?
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Um welche berufliche Tätigkeiten handelte es sich dabei jeweils?
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Wird die Erfüllung der Voraussetzungen für die Erhöhung der Bezüge – z.B. tatsächliche Niederlegung der beruflichen Tätigkeit – (regelmäßig) überprüft?
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Wenn ja, inwiefern?
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Wenn nein, warum wird dies nicht für notwendig erachtet?
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Wie beurteilen Sie aus fachlicher und finanzpolitischer Sicht die gesetzliche Möglichkeit zur Erhöhung der Bezüge von Bürgermeistern angesichts der derzeitig schwierigen wirtschaftlichen Lage der steirischen Gemeinden?
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Sehen Sie diesbezüglich einen Handlungsbedarf?
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Wenn ja, welche Schritte werden Sie setzen?
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Wenn nein, warum nicht?
Unterschrift(en):
LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Herbert Kober (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)