EZ/OZ: 1061/1
Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 14.01.2021, 12:12:28
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)
Fraktion(en): FPÖ
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Frist: 15.03.2021
Betreff:
Kosten für externe Beratungsleistungen (LH Schützenhöfer)
Zur Erfüllung des eigenen Aufgabenbereichs müssen die Regierungsbüros bzw. die ihnen zugeteilten Abteilungen des Landes Steiermark nicht selten sehr komplexe Sachverhalte beurteilen. Dazu bedienen sie sich oftmals externer Berater und Experten, deren Leistungen grundsätzlich nach dem Bundesvergabegesetz zu vergeben sind. Ab einem Auftragsvolumen von über 30.000 Euro ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung (GeOLR) zudem ein Beschluss der Landesregierung erforderlich, wobei Ausnahmeregelungen bestehen.
Da die einzelnen Ressorts beim Bezug bzw. der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen prinzipiell eigenverantwortlich sind, kommt ihnen natürlich ein hohes Maß an Verantwortung zu. Schließlich sollten sie derartige Verträge nur dann abschließen, wenn dies ein Sachverhalt unbedingt erfordert. Darüber hinaus sind die Abteilungen und Regierungsbüros in der Pflicht, externe Experten ausschließlich nach objektiven Kriterien zu bestellen.
Wie sich aus den Beantwortungen von Schriftlichen Anfragen der FPÖ ergibt, wurde in der 17. Gesetzgebungsperiode seitens der jeweiligen Regierungsressorts eine Vielzahl an kostenpflichtigen Beratungsleistungen von externen Unternehmen in Anspruch genommen. Insgesamt beliefen sich die Aufwendungen für derartige Leistungen im Zeitraum 16. Juni 2015 bis 5. September 2019 insgesamt auf mehr als 15,5 Millionen Euro. In welchem Ausmaß seit Amtsantritt der aktuellen Landesregierung bis zum 31. Dezember 2020 externe Beratungsleistungen seitens jener Ressorts, die in diesem Zeitraum Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer zugewiesen waren, in Anspruch genommen wurden, soll im Rahmen der gegenständlichen Anfrage geklärt werden.
Es wird daher folgende
Schriftliche Anfrage
gestellt:
- In wie vielen Fällen wurden seitens Ihrer Ressorts bzw. Ihres Regierungsbüros externe Beratungsleistungen im Zeitraum 17. Dezember 2019 bis 31. Dezember 2020 in Anspruch genommen (Aufgliederung nach den jeweiligen Ressorts sowie den einzelnen Auftragnehmern)?
- Wie hoch waren die Kosten für das Land Steiermark bzw. Ihr Ressort infolge der Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen im Zeitraum 17. Dezember 2019 bis 31. Dezember 2020 (Aufgliederung nach den jeweiligen Ressorts sowie den einzelnen Auftragnehmern)?
- Zu Frage 1: Wurden dabei stets Vergleichsangebote eingeholt?
- Falls nein, warum nicht?
- Zu Frage 1: Wurden dabei die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes stets eingehalten?
- Falls ja, wie wurde dies sichergestellt (konkrete Darstellung des Prozessablaufs)?
- Falls nein, in welchen Fällen war dies nicht der Fall und warum nicht bzw. wie werden Sie künftig die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen in sämtlichen Fällen sicherstellen (Aufgliederung nach den jeweiligen Ressorts sowie den einzelnen Auftragnehmern)?
- Zu Frage 1: Wurde vor Auftragserteilung stets die Notwendigkeit der Vergabe an externe Berater überprüft?
- Falls ja, wie wurde die Notwendigkeit in sämtlichen Vergabefällen geprüft (konkrete Darstellung des Prozessablaufs)?
- Falls nein, in welchen Fällen war dies nicht der Fall und warum nicht bzw. wie werden Sie künftig eine derartige Prüfung in sämtlichen Fällen sicherstellen (Aufgliederung nach den jeweiligen Ressorts sowie den einzelnen Auftragnehmern)?
- Zu Frage 1: Wurde vor Auftragserteilung stets eine Kosten-Nutzen-Rechnung durchgeführt?
- Falls ja, wie wurde dies in sämtlichen Vergabefällen sichergestellt (konkrete Darstellung des Prozessablaufs)?
- Falls nein, in welchen Fällen war dies nicht der Fall und warum nicht bzw. wie werden Sie künftig die Durchführung in sämtlichen Fällen sicherstellen (Aufgliederung nach den jeweiligen Ressorts sowie den einzelnen Auftragnehmern)?
- Zu Frage 1: Wurde die Inanspruchnahme von Leistungen iSd § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b GeOLR in sämtlichen Fällen von der Landesregierung in Sitzungen mit gemeinsamer Beratung verhandelt?
- Falls nein, in welchen Fällen war dies nicht der Fall und warum nicht bzw. wie werden Sie künftig die Einhaltung der in § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b GeOLR normierten Vorschriften in sämtlichen Fällen sicherstellen (Aufgliederung nach den jeweiligen Ressorts sowie den einzelnen Auftragnehmern)?
Unterschrift(en):
LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ)