EZ/OZ: 863/2
Schriftliche Anfragebeantwortung (§ 66 GeoLT)
eingebracht am 21.12.2020, 09:42:50
Zu:
863/1 Bisherige Maßnahmen der Europäischen Union zur Unterstützung der Steiermark und ihrer Regionen bei der Bewältigung der Corona-Krise
(Schriftliche Anfrage an ein Mitglied der Landesregierung (§ 66 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Mario Kunasek (FPÖ), LTAbg. Patrick Derler (FPÖ), LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL (FPÖ), LTAbg. Albert Royer (FPÖ), LTAbg. Helga Kügerl (FPÖ), LTAbg. Marco Triller, BA MSc (FPÖ), LTAbg. Ewald Schalk (FPÖ)
Regierungsmitglied(er): Landesrat Mag. Christopher Drexler
Beilagen: Beantwortung.pdf
Betreff:
Bisherige Maßnahmen der Europäischen Union zur Unterstützung der Steiermark und ihrer Regionen bei der Bewältigung der Corona-Krise
Die Anfrage vom 21.10.2020, Einl.Zahl 863/1 der Abgeordneten LTAbg. Mario Kunasek, LTAbg. Patrick Derler, LTAbg. Mag. Stefan Hermann, MBL, LTAbg. Helga Kügerl, LTAbg. Albert Royer, LTAbg. Marco Triller, BA MSc und LTAbg. Ewald Schalk betreffend "Bisherige Maßnahmen der Europäischen Union zur Unterstützung der Steiermark und ihrer Regionen bei der Bewältigung der Corona-Krise" beantworte ich wie folgt:
Eingangs wird erstens darauf hingewiesen, dass die – der Anfrage zugrundeliegende – Information der Europäischen Kommission nach Auskunft der Kommission eine volkswirtschaftliche Schätzung mit Stand April 2020 der Kommission darstellte.
Zweitens handelt es sich, wie aus den weiteren Informationen auf der in der Anfrage genannten Seite hervorgeht bei der Zahl von 3,4 Billionen Euro im weit überwiegenden Ausmaß – rund 95% - um nationale Mittel, die mit Unterstützung der EU „mobilisiert“ werden und nur in geringem Teil um EU-Förderungen.
Drittens ist nur ein geringer Teil der vorgesehenen EU-Mittel für die unmittelbare Unterstützung während der Pandemie gedacht, sondern für den (Wieder-)Aufbau von Wirtschaft, Gesundheitsinfrastruktur etc., insbesondere im Rahmen des Programms Next Generation EU mit der „Aufbau- und Resilienzfazilität“. Viele dieser Mechanismen sind noch nicht operativ, da sie in Verbindung mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027 beschlossen werden. Weitere Mittel sind nicht als Förderungen konzipiert, sondern als Möglichkeit zur Refinanzierung nationaler Budgets (etwa zur Finanzierung von Kurzarbeit) bzw. als vergünstigte Kreditvergabe an Banken im Rahmen der EIB, damit diese Kredite wiederum vergünstigt an Unternehmen weitergeben.
Umgekehrt gibt es auch erhebliche andere Leistungen und Aktivitäten der EU, von denen die Steiermark profitiert – etwa in Verbindung mit der Erforschung von Impfstoffen und deren Bereitstellung. So wurde etwa die Impfstoffforschung des deutschen Unternehmens BionTech, das einen vielversprechenden möglichen Impfstoff entwickelt, im Juni 2020 von der Europäischen Investitionsbank über ein besichertes Fremdkapitaldarlehen iHv EUR 100 Millionen unterstützt; die EU hat im November einen Vertrag mit BionTech-Pfizer über die Bereitstellung von 300 Millionen Impfdosen abgeschlossen.
Aus diesen Gründen ist die Beantwortung von einigen der Fragen nicht möglich, da die Fragestellung die tatsächliche Struktur der Aktivitäten der EU nicht berücksichtigt.
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass das Europaressort des Landes jährlich die EU-Förderungen, die in die Steiermark fließen, analysiert und auswertet. Über die aktuellste Auswertung hat die Landesregierung dem Landtag mit dem Halbjahresbericht für das 1. Halbjahr 2020 berichtet. Damit diese verlässlich und vollständig ist, kann diese jedoch nur im Nachhinein in Kooperation mit den Förderstellen erfolgen – eine Verpflichtung für Unternehmen oder Forschungseinrichtungen oder Förderstellen, schon Anträge oder laufende Förderungen dem Land mitzuteilen hat keine rechtliche Grundlage und wäre ein ungerechtfertigter bürokratischer Mahraufwand.
Vor diesem Hintergrund wird im Folgenden der aktuelle Stand der Corona-Unterstützungsaktivitäten der EU in einer Übersicht dargestellt und auf dieser Grundlage auf die einzelnen Fragen eingegangen.
1. Staatliche Beihilfen: Es handelt sich um nationale Mittel. Der Beitrag der EU liegt darin, einen beihilferechtlichen Rahmen zu gewähren, der diese nationalen Maßnahmen ermöglicht bzw. den Stabilitäts- und Wachstumspakt vorübergehend nicht zur Anwendung zu bringen.
2. SURE (European instrument for temporary Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency): Mit diesem Programm wird insbes. eine Refinanzierung der staatlichen Ausgaben für Kurzarbeit durch günstige Darlehen ermöglicht. Dafür stehen 100 Mrd. Euro zur Verfügung. Österreich hat von diesem Programm nicht Gebrauch gemacht.
3. Next Generation EU: Das Programm ist mit EUR 750 Mrd. ausgestattet. Davon sind 390 Mrd. Euro Finanzhilfen und 360 Mrd. Euro Darlehen.
Das Programm besteht einerseits aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, die mit 672,5 Mrd. Euro ausgestattet ist (darunter die gesamten Darlehensmittel) sowie aus der für den Wiederaufbau zweckgewidmeten Erhöhung bestehender Programme. Mit den Mitteln aus Next Generation EU werden folgende Programme aufgestockt:
- Horizont 2020 (Forschung),
- REACT-EU (Aufstockung der Kohäsionsprogramme),
- Entwicklung des ländlichen Raums
- Fonds für einen gerechten Übergang (Unterstützung beim Übergang zur Klimaneutralität),
- InvestEU (Leitprogramm zur Mobilisierung von Investitionen, mit dem die europäische Wirtschaft wieder in Gang gebracht werden soll),
- rescEU (Katastrophenschutz).
Der größte Teil von Next Generation EU entfällt auf die Aufbau- und Resilienzfazilität. Diese Mittel werden auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt – die Aufteilung erfolgt nach einem Schlüssel, der u.a die Arbeitslosigkeit sowie den BIP-Rückgang 2020 berücksichtigt. Für Österreich stehen 2,995 Mrd. Euro an Finanzhilfen zur Verfügung. Darlehen aus der Fazilität dürften für Österreich wenig attraktiv sein, da Österreich sich günstig am Finanzmarkt finanzieren kann.
Die Mittel sind zweckgebunden für die Bekämpfung der Auswirkungen der Covid19 Krise und die Widerstandsfähigkeit der Volkswirtschaften zu erhöhen – dabei können sowohl Projekte als auch Strukturen unterstützt werden. Um Mittel aus der Fazilität in Anspruch nehmen zu können, muss jeder Mitgliedstaat bis April 2021 der Europäischen Kommission einen Reformplan vorlegen. Wichtig ist dabei die Additionalität/Wirkungsorientierung der Maßnahmen.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, in grüne und digitale Innovationen zu investieren und damit nachhaltige Arbeitsplätze und nachhaltiges Wachstum zu schaffen. In den Reformplänen müssen laut Kommission mindestens 37 Prozent der Ausgaben für Klimamaßnahmen verwendet werden. Jeder Aufbau- und Resilienzplan soll ferner ein Minimum von 20 Prozent der Ausgaben für Digitales verwenden.
Das Programm Next Generation EU wurde noch nicht beschlossen (Stand 17.11.2020).
4. Die Europäische Zentralbank kann –gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken – mit dem Notfall-Anleihekaufprogramm PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) Anleihen öffentlicher und privater Schuldner im Ausmaß von 1,35 Billionen Euro aufkaufen. Ziel ist es, die Preisstabilität und die Effektivität der Geldpolitik in der Eurozone während der COVID-19-Pandemie sicherzustellen.
5. Die Europäische Investitionsbank hat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen Europäischen Garantiefonds für die Bekämpfung der Pandemiefolgen eingerichtet. Damit werden Unternehmen unterstützt, die langfristig solide sind, aber in der aktuellen Krise straucheln. Mindestens 65 Prozent der durch den Fonds garantierten Mittel sind für KMU bestimmt. Mit dem Garantiefonds iHv EUR 25 Mrd. Euro können Mittel in Höhe von bis zu EUR 200 Mrd. mobilisiert werden. Darüber hinaus hat die EIB über 5 Mrd. Euro für Impfstoffforschung bereitgestellt, 10 Mrd. Euro zusätzliches Betriebskapital durch Liquiditätslinien an Banken und 10 Mrd. Euro für KMU-Kredite über spezielle Kaufprogramme für Asset-Backed Securities.
6. Mit der Investitionsinitiative im Rahmen der Kohäsionspolitik wurde den Mitgliedstaaten sofortige Liquidität bereitgestellt. Sie besteht aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus den Fonds der Kohäsionspolitik. Im Rahmen des Europäischen Sozialfonds, des Fonds für regionale Entwicklung und des Kohäsionsfonds wurden Flexibilitäten eingeführt, um rund 17 Mrd Euro aus diesen Fonds zu mobilisieren. Insgesamt wurden 6,1 Mrd. EUR für das Gesundheitswesen umgeschichtet, 8,5 Mrd. EUR wurden durch die Vergabe von Zuschüssen, Darlehen und einer Reihe personalisierter Finanzinstrumente mobilisiert, um die Wirtschaft und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Krise zu unterstützen. Schließlich wurden rund 2,3 Mrd. EUR über den ESF bereitgestellt, um unmittelbar pandemiebedingte Arbeitsplätze zu erhalten. Österreich hat diese Flexibilität nicht in Anspruch genommen. Ähnliche Regelungen der Flexibilität können im Bereich der Landwirtschaftsfonds angewendet werden.
7. Zusätzliche zu den Mitteln der EIB beteiligt sich die EU an weltweiten Forschungsprogrammen COVAX zur Impfstoffforschung. Damit soll die Entwicklung und Verteilung von Impfstoffen beschleunigt werden. Konkrete Zielsetzung ist die Sicherstellung der Impfstoffherstellung innerhalb der EU, die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Mitgliedstaaten durch Abnahmegarantien für Impfstoffhersteller, die Anpassung des EU-Rechtsrahmens an die derzeitige Dringlichkeit und die Nutzung der bestehenden regulatorischen Flexibilität, um die Entwicklung, Zulassung und Verfügbarkeit von Impfstoffen zu beschleunigen. Die EU hat (Stand 17.11.2020) Abnahmeverträge mit drei Pharmaunternehmen (darunter BionTech/Pfizer) über mehr als einer Milliarde Dosen abgeschlossen. Im Forschungsprogramm Horizon2020 werden Mittel zum Zweck der Impfstoffforschung umgewidmet.
8. Mit dem Emergency Support Instrument (ESI) wird unmittelbar gesundheitspolitisch und im Bereich Katastrophenschutz unterstützt. Finanziert werden mit einem Rahmen von rund 3 Mrd Euro beispielsweise die Übernahme der Frachtkosten für Unterstützung und Hilfsgüter, die in EU-Mitgliedstaaten geliefert werden, damit medizinische Güter dorthin gelangen, wo sie am dringendsten benötigt werden, die Verlegung von Patienten zwischen EU-Mitgliedstaaten oder von Mitgliedstaaten in Nachbarländer, wenn eine Überforderung der Gesundheitsdienste droht und die Beförderung von medizinischem Personal und mobilen medizinischen Teams zwischen EU-Mitgliedstaaten und aus anderen Ländern in die EU. Mit ESI werden vorrangig andere Programme der EU, wie insbesondere rescEU das Katastrophenschutz-Programm der EU, unterstützt. Damit hat die EU einen strategischen Bevorratungs- und Verteilungsmechanismus geschaffen – die gemeinsame europäische rescEU-Reserve. Die Vorratshaltung erlaubt die rasche Bereitstellung medizinischer Ausrüstung wie Beatmungsgeräte, persönliche Schutzausrüstung, Impfstoffe, Therapeutika und Laborbedarf; gleichzeitig werden gemeinsam medizinische Geräte und Schutzausrüstungen auf dem Weltmarkt eingekauft.
Vor diesem Hintergrund wird daher auf die Fragen wie folgt eingegangen:
1. Welche finanziellen Förderungen und Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise wurden seitens der Europäischen Union für das Land Steiermark, steirische Gemeinden, Unternehmen, ehrenamtliche Organisationen, Gesundheitseinrichtungen etc. bisher insgesamt in Aussicht gestellt (bitte um entsprechende Aufschlüsselung)?
2. Welche finanziellen Förderungen und Unterstützungsleistungen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise wurden seitens der Europäischen Union bisher an das Land Steiermark, steirische Gemeinden, Unternehmen, ehrenamtliche Organisationen, Gesundheitseinrichtungen etc. tatsächlich ausgeschüttet (bitte um entsprechende Aufschlüsselung)?
3. Welche sonstigen Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise wurden seitens der Europäischen Union bisher an das Land Steiermark, steirische Gemeinden, Unternehmen, ehrenamtliche Organisationen, Gesundheitseinrichtungen etc. geleistet (bitte um entsprechende Aufschlüsselung)?
4. Welche weiteren Maßnahmen sind Ihrer fachlichen Kenntnis nach bzw. nach Kenntnisstand Ihres Ressorts auf europäischer Ebene angedacht, um das Land Steiermark, steirische Gemeinden, Unternehmen, ehrenamtliche Organisationen, Gesundheitseinrichtungen etc. bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Krise zu unterstützen (bitte um entsprechende Aufschlüsselung)?
5. Um welche finanziellen und sonstigen Mittel zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise hat das Land Steiermark bei der Europäischen Union bisher angesucht?
6. Stellt dies das Maximum an möglichen Förderungen und Unterstützungsmaßnahmen seitens der Europäischen Union für das Land Steiermark dar?
7. Falls nein, warum wurde seitens des Landes Steiermark bisher nicht das Maximum an Hilfen abgeholt?
Die Fragen 1-7 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Wie aus dem oben Gesagten hervorgeht, gibt es keine „klassischen“ Corona-EU-Fördertöpfe, an denen die Steiermark oder steirische Einrichtungen Förderungsanträge stellen könnten. Die Maßnahmen der EU setzen vielmehr an strategischen Ebenen bzw. an den Kapitalmärkten an, bieten Refinanzierungen etc. Die wichtigsten Maßnahmen sind weiters noch nicht operativ, weil sie mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen beschlossen werden. Umso mehr gilt, dass die Unterstützungsleistungen der EU sich nicht auf einzelne Regionen beziehen.
Im Rahmen des Programms Next Generation EU (davon 390 Mrd. Euro an Finanzhilfen und 360 Mrd. Euro an Darlehen) sind beispielsweise rund 3 Mrd. Euro für Österreich vorgesehen. Wieviel davon an die Steiermark geht, wird Sache der österreichischen Verhandlungen bzw. allfälliger steirischer Projekte sein. Ein Beschluss der Landeshauptleutekonferenz, mit dem der Bund aufgefordert wird, die Länder an der Erarbeitung eines nationalen Programms im Rahmen der Aufbau-und Resilienzfazilität zu beteiligen, ist am 6. November ergangen. Insofern ist es mir selbstverständlich ein Anliegen, möglichst viele der möglichen Mittel in die Steiermark zu holen, und es werden gerade konkrete Projektvorschläge erarbeitet, mit denen wir mit dem Bund in Verhandlungen treten werden.
8. Werden Sie sich auf europäischer Ebene für die Ausschüttung weiterer Fördermittel bzw. die Zurverfügungstellung weiterer Unterstützungsmaßnahmen für das Land Steiermark, steirische Gemeinden, Unternehmen, ehrenamtliche Organisationen, Gesundheitseinrichtungen etc. einsetzen?
9. Falls ja, wie gestalten sich Ihre dahingehenden Pläne?
10. Falls nein, warum halten Sie dies nicht für erforderlich?
11. Inwiefern unterstützt das Land Steiermark steirische Gemeinden, Unternehmen, ehrenamtliche Organisationen, Gesundheitseinrichtungen etc. bei der Beantragung von finanziellen Förderungen bzw. sonstigen Unterstützungsmaßnahmen seitens der Europäischen Union zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise?
12. Inwiefern sind in diesem Bereich seitens des Landes Steiermark Optimierungsmaßnahmen für eine bessere Unterstützung von steirischen Gemeinden, Unternehmen, ehrenamtlichen Organisationen, Gesundheitseinrichtungen etc. bei der Beantragung von finanziellen Förderungen bzw. sonstigen Unterstützungsmaßnahmen angedacht
Die Fragen 8-12 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Corona-Aktivitäten der EU nicht dahin ausgerichtet sind, Fördertöpfe zur Verfügung zu stellen, bei denen etwa Gemeinden oder NGOs Förderungen beantragen können. Selbstverständlich ist es aber meine Aufgabe, steirische Einrichtungen bei der Inanspruchnahme von EU-Förderungen – nicht nur coronabedingt – zu unterstützen.
Drei Maßnahmen können hier genannt werden: Erstens evaluieren wir jährlich mit dem europapolitischen Berichts- und Informationssystem EUBIS die EU-Förderungen, die in die Steiermark kommen bis auf Bezirks- und teilweise Gemeindeebene. Darüber wurde dem Landtag im letzten EU-Halbjahresbericht berichtet. Diese Analyse ermöglicht das Erkennen von Optimierungspotentialen sowohl geographisch als auch inhaltlich. Zweitens beginnen mit dem Start der neuen EU-Förderperiode 2021 die Arbeiten an einer interaktiven EU-Förderdatenbank, die auf der Homepage des Europaressorts freigeschaltet wird. Damit wird es einfach möglich sein, sich innerhalb der zahlreichen Förderungsprogramme zu orientieren. Das Team des Europaressorts wird darüber hinaus für Einzelberatungen zur Verfügung stehen und gegebenenfalls direkt mit den Einrichtungen der EU in Verbindung treten. Drittens hat sich gezeigt, dass gerade für Gemeinden ein großes Potential für EU-Förderungen vorliegt, dieses aber selten genutzt wird. Das Europaressort wird daher, sobald die wichtigsten Förderungsprogramme 2021-2027 feststehen, einen eigenen Informationsschwerpunkt zu Gemeinden starten und eine Broschüre zu „Gemeinden und EU-Förderungen“ erarbeiten sowie Einzelberatungen für und in Gemeinden anbieten.