EZ/OZ: 1722/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 14.10.2021, 11:49:05
Geschäftszahl(en): ABT16-237353/2021-2
Zuständiger Ausschuss: Infrastruktur
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
Betreff:
Abschluss einer Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarung über die Planung, Bestellung und Abwicklung von öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrsdiensten auf der Schiene in der Region Mariazell durch die NÖVOG mit dem Land Niederösterreich für den Zeitraum 2021- 2035;
Kosten des Landes: € 8.193.000,00
Ausgangslage:
Am 12.12.2020 lief der Verkehrsdienstevertrag mit der Niederösterreichischen Verkehrsorganisationsgesellschaft (NÖVOG) über die Leistungen auf Schiene im Bereich der Mariazellerbahn (R115) aus.
Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erlaubt (vsl. bis zum Jahr 2023) eine Direktvergabe von Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene. Bund sowie die Länder Niederösterreich und Steiermark wollen die Leistungsvergabe der schon jetzt von der NÖVOG erbrachten Schienenpersonen-Nahverkehrsleistungen in einem Vertrag bündeln, welcher seitens der Verkehrsverbund Ostregion GmbH (VOR) abgeschlossen und abgewickelt wird.
Vereinbarung zwischen Land Niederösterreich und Land Steiermark:
Auftraggeber der Direktvergabe im Sinne des § 2 Z 5 BVergG 2018 ist der VOR. Dieser schließt den Dienstleistungsvertrag (Verkehrsdienstevertrag) mit dem Eisenbahnverkehrsunternehmen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab. Der VOR fungiert als Abwicklungsstelle gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Ausübung dieser Funktion erfolgt in Kooperation mit der Verkehrsverbund Steiermark GmbH.
Die Finanzierungsbeiträge von Bund und Land Niederösterreich wurden bereits in der Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarung über die Planung, Bestellung und Abwicklung von öffentlichen Personennah- und regionalverkehrsdiensten auf der Mariazellerbahn und Citybahn Waidhofen in dem Bundesland Niederösterreich geregelt.
Die Sicherstellung der gemeinsamen Planung, Bestellung und Abwicklung des Leistungsangebotes auf dem steirischen Teil der Mariazellerbahn soll in der „Zusatzvereinbarung zwischen den Bundesländern Niederösterreich und Steiermark in Ergänzung der Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarung über die Planung, Bestellung und Abwicklung von öffentlichen Verkehrsdiensten auf der Mariazellerbahn und Citybahn Waidhofen in dem Bundesland Niederösterreich“ geregelt werden.
Gegenstand ist die Erbringung von Schienenpersonen-Nahverkehrs-Leistungen (SPNV-Leistungen) durch die NÖVOG ab 13. Dezember 2020 (Fahrplanjahr 2021) mit einer Laufzeit von maximal 15 Jahren.
Leistungsbeschreibung:
Dementsprechend beabsichtigen nun Land Niederösterreich und Land Steiermark gemäß der in §§ 7 und 13 ÖPNRV-G 1999 festgelegten Zuständigkeiten, das darin definierte Gesamtangebot ab 13.12.2020 auf der Mariazellerbahn zu ergänzen bzw. weiterzuentwickeln. Das SPNV-Angebot wird somit ca. 0,86 Mio. Zug-Kilometer pro Jahr umfassen.
Bund und Länder beabsichtigen, die SPNV-Leistungen auf der Mariazellerbahn ab 13.12.2020 wie folgt gemeinsam zu finanzieren:
Verkehrsdienstevertrag:
Das SPNV-Angebot auf der Mariazellerbahn soll über einen vom VOR abzuschließenden Verkehrsdienstevertrag beauftragt werden, wobei die Dauer dieses Verkehrsdienstevertrages maximal 15 Jahre umfassen soll. Der Verkehrsdienstevertrag wird als Bruttovertrag (Einnahmenverantwortung liegt bei den Ländern Niederösterreich und Steiermark) gestaltet, wobei der Einnahmenanteil des Landes Steiermark aufgrund der geringen Höhe pauschaliert wird.
Die Planung einer nachfrageorientieren Verkehrsdienstleistung für das Schienenpersonennahverkehrs-angebot gemäß § 11 ÖPNRV-G 1999 ist - in Abstimmung mit dem Bund - Aufgabe der beiden Länder.
Finanzierung:
Nach den bisher vorliegenden Markterkundungen wird für das erste Vertragsjahr ein Gesamtabgeltungsbeitrag von € 16,7 Mio. erwartet.
Das Land Steiermark übernimmt gemeinsam mit der Verkehrsverbund Steiermark GmbH einen Finanzierungsanteil von € 460.000,00, das Land Niederösterreich von ca. € 12,8 Mio., den Rest der Bund. Der Finanzierungsanteil des Landes Steiermark entspricht einer aliquoten Umlegung der Zugleistung im Bundesland Steiermark inkl. der erwarteten Einnahmen (aus Tarifeinnahmen, Tarifbestellungen und Schüler- und Lehrlingsfreifahrts-Mittel) in der pauschalierten Höhe von € 60.000,00. Daher beträgt der zu genehmigende Finanzierungsanteil des Landes € 400.000,00 im ersten Jahr. Das Finanzierungsrisiko trägt gemäß dem Verkehrsdienstevertrag das Land Niederösterreich. Die Finanzierung darüberhinausgehender Angebotsausweitungen wird aliquot nach dem Anteil der Bundesländer aufgeteilt und ist gesondert zu verhandeln. Die Wertsicherung erfolgt mit dem VPI. In der nachfolgenden Finanzierungsübersicht ist ein jährlicher VPI von 3% sowie 10% Unvorhergesehenes angenommen.
Jahr
|
Landesanteil ohne Einnahmen incl. 10% Unvorhergesehenes
|
|
2021
|
€ 440.000,00
|
€ 440.000,00
|
2022
|
€ 454.000,00
|
€ 1.402.000,00
|
2023
|
€ 467.000,00
|
2024
|
€ 481.000,00
|
2025
|
€ 496.000,00
|
2025-2035:
€ 6.351.000,00
|
2026
|
€ 511.000,00
|
2027
|
€ 526.000,00
|
2028
|
€ 542.000,00
|
2029
|
€ 558.000,00
|
2030
|
€ 575.000,00
|
2031
|
€ 592.000,00
|
2032
|
€ 610.000,00
|
2033
|
€ 628.000,00
|
2034
|
€ 647.000,00
|
2035
|
€ 666.000,00
|
gesamt
|
|
€ 8.193.000,00
|
Die maximalen Gesamtkosten des Landes für den Zeitraum 13.12.2020 bis 8.12.2035 betragen demnach rund € 8.193.000,00.
Die Zahlung des Landes in der Höhe von max. € 440.000,00 erfolgt im Jahr 2021 innerhalb des genehmigten Globalbudgets „Verkehr“ zu Lasten der Auszahlungsgruppe „Auszahlungen aus Transfers“.
Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2022 bis 2024 in der Höhe von bis zu € 1.402.000,00 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 160 vom 13. Oktober 2020) Vorsorge getroffen.
Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2025 bis 2035 sind die erforderlichen Mittel in der Höhe von insgesamt bis zu € 6.351.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget „Verkehr“ entsprechend der im angeführten Amtsvortrag dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.
Der Abschluss der erforderlichen Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarung ist als Vorhaben gemäß § 47 Landeshaushaltsgesetz zu werten. Das Einvernehmen mit dem Landesfinanzreferenten wurde hergestellt.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Oktober 2021.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
-
Für die Zahlungen des Landes in den Jahren 2022 bis 2024 in der Höhe von bis zu € 1.402.000,00 wurde innerhalb des genehmigten Finanzrahmens (LT-Beschluss Nr. 160 vom 13. Oktober 2020) Vorsorge getroffen.
-
Für den darüberhinausgehenden Zeitraum von 2025 bis 2030 sind die erforderlichen Mittel von bis zu € 6.351.000,00 in den folgenden Finanzrahmen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Fiskalregeln gemäß Österreichischem Stabilitätspakt 2012 im Globalbudget Verkehr entsprechend der im angeführten Amtsvortrag dargestellten Aufstellung über die jährlichen Kosten des Landes Steiermark zu berücksichtigen.