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EZ/OZ 526/6
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Finanzen
Betreff:
Covid-19 Maßnahmen des Landes Steiermark – Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Gemeinden und Förderungskontrolle
zu:
EZ 526/1, Corona-Unterausschuss um volle Transparenz und Kontrolle bei Covid-19 Förderungen zu gewährleisten (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 16.03.2021 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Im Rahmen des eingerichteten Unterausschusses „Covid-19 – Pandemiemaßnahmen“ fanden beginnend mit 17.06.2020 drei Sitzungen statt. In diesem Unterausschuss wurde auch der Antrag der NEOS, Grünen und KPÖ, EZ 526/1 betreffend „Corona-Unterausschuss um volle Transparenz und Kontrolle bei Covid-19 Förderungen zu gewährleisten“ behandelt. Des Weiteren wurden die Anträge der FPÖ, EZ 432/1 „Aussetzung der Landesumlage zur Unterstützung der steirischen Gemeinden“, EZ 905/1 „„Steiermark-Plan“ als Impulsgeber für die heimische Wirtschaft“ sowie die Regierungsvorlage, EZ 1119/1 betreffend „Covid-19-Krise Maßnahmenpakete Land Steiermark; Bericht zum 31.12.2020“ behandelt. Seit der Einrichtung des Unterausschusses gab es hinsichtlich der dort diskutierten Empfehlungen und Themen zahlreiche Entwicklungen über die nun mit dem vorliegenden Abänderungsantrag berichtet werden soll:
Umfassende Hilfe für die Steirische Wirtschaft und die steirischen Gemeinden
Aus Sicht des Wirtschaftsressorts sind investitionsfördernde Maßnahmen der Schlüssel, um Betriebe zurück in die wirtschaftliche Erholung und des Wachstums zu führen. Daher hat das Wirtschaftsressort des Landes bereits im Sommer 2020 damit begonnen, ein umfassendes Konjunkturprogramm für die Wirtschaft vorzubereiten. Die Schwerpunkte liegen dabei vor allem in der Digitalisierung, der Nachhaltigkeit (Green Deal) sowie im Bereich der Qualifizierung der Steirerinnen und Steirer. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und wurde mit 1. März 2021 begonnen. Für das Jahr 2021 stehen dafür seitens der Europäischen Union im Zuge des REACT Programmes (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“/Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) 29 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt werden für die Steiermark in den kommenden Jahren im Zuge von EU-Programmen (inkl. nationaler Ko-Finanzierungen) rund 200 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung stehen. Dadurch werden Investitionen in einem Gesamtausmaß von mind. 1. Milliarde Euro ausgelöst.
Zu den bisher geplanten Maßnahmen zählen unter anderem eine Investitionsoffensive im Bereich Wirtschaft und Tourismus, eine Offensive im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz, eine Exportoffensive, eine Investitionsoffensive zur Stärkung der regionalen Wirtschaft und der Ortskerne, ein zusätzlicher Schwerpunkt im Bereich Innovative Unternehmensgründungen (Startupmark) und verstärkte Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung und des Glasfaserausbaus. Alle Konjunkturbelebungsoffensiven des Wirtschaftsressorts wurden am Sonderlandtag, dem 2. Februar 2021, dargelegt.
Aufgrund der Covid-19-Krise kam es auch in den steirischen Kommunen zu hohen Einnahmenausfällen. Um Städte und Gemeinden in dieser herausfordernden Situation zu unterstützen, hat die Steiermärkische Landesregierung ein Gemeindepaket verabschiedet, mit dem insgesamt 68,6 Millionen Euro für wichtige Investitionen zur Verfügung gestellt wurden. Damit wird sichergestellt, dass alle Kommunen die Förderungen des Kommunalinvestitionsgesetzes 2020 (137,7 Millionen Euro) auch wirklich vom Bund abholen können und der Eigenanteil für Projekte der Gemeinden noch einmal von 50 auf nur 25 Prozent gesenkt wird. Wichtige Investitionsprojekte, zum Beispiel in den Bereichen Schulen und Kindergärten, Maßnahmen zum Klimaschutz, Breitbandinfrastruktur, öffentlicher Verkehr, Sanierung von Gemeindestraßen sowie Errichtung und Sanierung von Radwegen werden dadurch unterstützt. Diese Mittel können auch für bereits in Umsetzung befindliche Projekte genutzt werden. Neben den 68,6 Millionen Euro, die direkt für Projekte zur Verfügung stehen, wurden von der Steiermärkischen Landesregierung weitere wichtige Unterstützungen für die Kommunen beschlossen.
Durch die Genehmigung von Darlehen und Haftungen im mittleren dreistelligen Millionenbereich konnte die Finanzierung der investiven Vorhaben der steirischen Gemeinden im Jahr 2020 gewährleistet werden, durch die Anhebung der Kassenstärker wurde auch die Liquidität von Städten und Gemeinden sichergestellt. Das Land Steiermark hat im Jahr 2020 195 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen in Städte und Gemeinden investiert. Zusätzlich wurden vom Land Steiermark Haftungen der Steirischen Breitband- und Digitalinfrastruktur-Gesellschaft SBIDI in der Höhe von 50 Millionen Euro übernommen und deren Eigenmittel um zehn Millionen Euro erhöht. Damit wird der Breitbandausbau in den steirischen Gemeinden weiter vorangetrieben.
Für das Jahr 2021 wurde vom Bund ein weiteres Gemeindepaket beschlossen, das die Liquidität und die Investitionskraft um zusätzliche 1,5 Milliarden Euro stärkt. Hier werden unter anderem den finanz- und strukturschwachen Gemeinden Mittel in der Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhalten alle österreichischen Gemeinden im März 2021 rund 400 Millionen Euro.
Weiters wird der Bund im Jahr 2021 zur Liquiditätssicherung Vorschüsse an die Gemeinden in der Höhe von 1 Milliarde Euro auszahlen, die in wirtschaftlich besseren Zeiten, jedoch frühestens ab 2023 an den Bund zurückgezahlt werden müssen.
Dieses Bündel an Maßnahmen garantiert volle Unterstützung für die steirischen Städte und Gemeinden. Es sichert wichtige kommunale Investitionen, stellt die Liquidität der Kommunen sicher und ist weitaus sinnvoller und zielführender als mögliche Einzelmaßnahmen.
Bericht im Unterausschuss Covid-19-Pandemiemaßnamen über weitere Maßnahmen (auch betreffend Förderungskontrolle)
Wie bereits eingangs erwähnt, wurde ein Unterausschuss „COVID-19 – Pandemiemaßnahmen“ eingerichtet und es fanden in diesem Rahmen eingehende Diskussionen statt – dies unter Beiziehung von Expertinnen und Experten, die auch Auskunft zu offenen Fragen im Zusammenhang mit Hilfen und Förderungen geben konnten. Hinsichtlich der Förderungskontrolle ist auszuführen, dass die inhaltliche Vollziehung durch die Abteilungen erfolgt und die Finanzabteilung für das Controlling und Reporting zuständig ist. Diesbezüglich hat die Steiermärkische Landesregierung am 02.04.2020 den grundsätzlichen Beschluss gefasst, dass die Abteilung 4 Finanzen mit der Koordination der Erarbeitung der Maßnahmenpakete sowie der Berichterstattung des gesammelten Umsetzungsstandes an die Steiermärkische Landesregierung beauftragt ist. Zur Gewährleistung eines vollständigen Überblicks wird die Finanzabteilung von den fachlich zuständigen Dienststellen, Beteiligungsunternehmen und sonstigen Stellen in die Abarbeitung der Unterstützungspakete miteinbezogen und sind dieser laufend Reportings vorzulegen. Durch den eingebrachten Covid-19-Maßnahmen-Statusbericht (Stand 31.12.2020) kommt die Abteilung 4 diesen Erfordernissen nach. Es ist daraus klar erkennbar, welche Maßnahmen in welcher Höhe über welche Laufzeit genehmigt oder ausbezahlt wurden. Die Unterstützungspakete, welche sich bereits in Umsetzung befinden, wurden mit einem Gesamtvolumen von 168,11 Millionen Euro. beschlossen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Finanzen der Abgeordneten der NEOS, Grünen und KPÖ, EZ 526/1 betreffend „Corona-Unterausschuss um volle Transparenz und Kontrolle bei Covid-19 Förderungen zu gewährleisten“ wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Johannes Schwarz