EZ/OZ: 1703/1
Dringliche Anfrage (§ 68 GeoLT)
eingebracht am 12.10.2021, 11:32:04
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)
Fraktion(en): NEOS
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
Betreff:
Ein Jahr Elementarpädagogik-Ausnahmeregel. Wo sind die Reformen?
Vor wenigen Tagen hat sich ein einschneidender Tag für alle Elementarpädagog_innen in der Steiermark gejährt. Am 13. Oktober letzten Jahres hat die Landesregierung nämlich einen drastischen Schritt gesetzt und den Versuch unternommen, der Personalnot in der Elementarpädagogik entgegenzuwirken. Durch eine Übergangsregelung soll es Personen ohne einem entsprechenden Abschluss in der Elementarpädagogik möglich sein, als Kindergartenpädagog_innen zu arbeiten. Diese Regelung wurde mit zwei Jahren begrenzt, um in dieser Zeit grundlegende Maßnahmen gegen den Personalmangel zu erarbeiten und umsetzen zu können. § 4 Abs 1 lit a des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes 2008 besagt nun mehr, dass Personen, die sich in Ausbildung zur Kindergartenpädagogin/zum Kindergartenpädagogen befinden, sofern sie mindestens zwei Semester erfolgreich absolviert und das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Bewilligung der Landesregierung befristet für längstens ein Kinderbetreuungsjahr als Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen arbeiten dürfen.
Innerhalb des ersten Jahres dieser Regelung wurden durch den Bund zwei neue Kollegstandorte für Elementarpädagogik aufgebaut. Auf Grund der geringen Anzahl an Interessent_innen und Anmeldungen musste aber lange darum gebangt werden, ob die Kollegs überhaupt starten dürfen. Auch wenn an beiden Standorten nun die Schüler_innen ihre Ausbildung aufgenommen haben, wird diese Maßnahme frühestens im Jahr 2023 wirkungsvoll sein, wenn der erste Jahrgang das Kolleg abgeschlossen hat und sich auch dazu entscheidet, tatsächlich im elementarpädagogischen Bereich zu arbeiten. Auch um die Gründe dazu zu erheben, sollte es eine vom Land in Auftrag gegebene qualitative Befragung von Absolvent_innen geben, um auf Basis von empirisch belegter Evidenz Maßnahmen zur Attraktivierung des Berufs setzen zu können.
Was allerdings weitgehend öffentlich bekannt ist, ist, dass sich viele der gelernten Elementarpädagog_innen tatsächlich gegen diesen Beruf entscheiden. Propagiert wird häufig, dass dies aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen der Fall sei. Entscheidend zu einer Besserung dessen wären kleinere Gruppengrößen und damit einhergehend ein besserer Fachkraft-Kind-Schlüssel. Doch dafür fehlen das Personal und öffentliche finanzielle Mittel. Wie viel einzelne Elementarpädagog_innen und Betreuungskräfte verdienen, hängt davon ab, ob sie bei privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen angestellt sind. So bekommen Pädagog_innen und Betreuer_innen, welche bei einem privaten Kindergartenträger arbeiten, mehr bezahlt als jene, die in einem Gemeindekindergarten arbeiten. Dieser Gehaltsunterschied ist durch eine Änderung des Dienst- und Besoldungsrechts für Pädagog_innen und Betreuer_innen schnell zu beheben.
Knapp noch ein Jahr, bis sich das selbst erspielte Zeitfenster der Landesregierung wieder schließt. Knapp ein Jahr Zeit für die Landesregierung also, um grundlegende Strategien und konkrete Schritte gegen den Personalmangel zu setzen. Zeit, die nun endlich konstruktiv genutzt werden muss, denn Kinder brauchen Profis und eine Verlängerung dieser Übergangslösung ist nicht zu akzeptieren. Die ewigen Sonntagsreden über die Wichtigkeit der Elementarpädagogik müssen nun abgelöst und durch konkrete Verbesserungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in der Elementarpädagogik ersetzt werden. Damit der Berufsstand der Elementarpädagogik endlich wieder an Ansehen und Attraktivität gewinnt und die Personalnot in steirischen Elementarbildungseinrichtungen ein Ende findet. Denn letztlich geht es hier um die Chancen der steirischen Kinder. Es geht um unsere Zukunft.
Es wird daher folgende
Dringliche Anfrage
gestellt:
- Welche konkreten Schritte haben Sie bereits gesetzt bzw. geplant, um dem Mangel an qualifiziertem Personal in Kinderkrippen und Kindergärten bis zum 29. Oktober 2022 zu beheben?
- Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die Arbeitsbedingungen für Elementarpädagog_innen bis zum 29. Oktober 2022 zu verbessern?
- Wie ist sichergestellt, dass die in § 4 Anstellungserfordernisgesetz vorgesehenen Ausnahmen und Übergangsbestimmungen, um gegen den Personalmangel vorzugehen, nicht verlängert werden müssen?
- Können Sie garantieren, dass es zu keiner Verlängerung der oben genannten Ausnahmeregelung kommt?
- Wie hoch sind die finanziellen Mittel, welche bereits ausgegeben oder budgetiert wurden, um die Arbeitsbedingungen für Elementarpädagog_innen bis zum 29. Oktober 2022 zu verbessern und auf welche Maßnahmen teilen sich diese konkret auf?
- § 4 des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes 2008 besagt unter anderem, dass Personen, die sich in Ausbildung zur Kindergartenpädagogin/zum Kindergartenpädagogen befinden, sofern sie mindestens zwei Semester erfolgreich absolviert und das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Bewilligung der Landesregierung befristet für längstens ein Kinderbetreuungsjahr als Kindergartenpädagoginnen/Kindergartenpädagogen arbeiten dürfen.
- Wie viele Ansuchen nach § 4 wurden seit der Novelle des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Z 1: lit a-d sowie Z 2-5 sowie je nach Dauer der Beschäftigung)
- Wie viele Ansuchen nach § 4 wurden seit der Novelle des Steiermärkischen Anstellungserfordernisgesetzes bewilligt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Z 1: lit a-d sowie Z 2-5 sowie je nach Dauer der Beschäftigung)
- Wie viele Ausbildungsplätze waren an den neuen Kollegstandorten für Elementarpädagogik in Hartberg und Mureck insgesamt vorgesehen und möglich? (Bitte um Aufschlüsselung nach Standort)
- Wie viele Schüler_innen haben ihre Ausbildung an einem der neuen Kollegstandorte mit dem Schuljahr 2021/22 begonnen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Standort sowie nach Geschlecht)
- Welche Maßnahmen haben Sie bereits gesetzt oder werden Sie setzen, um mehr Menschen in der Steiermark zu einer Ausbildung zur Elementarpädagogin/zum Elementarpädagogen zu begeistern?
- Mit welchem Erfolg?
- Welche konkrete Maßnahmen werden gesetzt, um künftig auch mehr männliche Anwärter für den Beruf des Elementarpädagogen zu begeistern?
- Mit welchem Erfolg?
- Werden Sie sich in der Landesregierung dafür einsetzen, dass die Gehälter von Elementarpädagog_innen erhöht werden und dadurch der Beruf attraktiver wird?
- Sehen Sie es (nicht) als Ihre Aufgabe, für bessere Arbeitsbedingungen und bessere Entlohnung im elementarpädagogischen Bereich zu sorgen?
- Werden Sie sich für ein Ende der Gehaltsunterschiede zwischen Elementarpädagog_innen in öffentlichen Einrichtungen und privaten Einrichtungen einsetzen?
- Wie viele Überschreitungsansuchen gemäß § 14 Abs. 8 Steiermärkisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz wurden von der Fachabteilung im Kindergartenjahr 2020/21 bewilligt und um wie viele Kinder geht es insgesamt?
- Wie viele davon für Kinderkrippen?
- Wie viele davon für Kindergärten?
- Wie viele davon für alterserweiterte Gruppen?
- Wie viele davon für heilpädagogische Kindergärten?
- Welche konkreten Schritte werden gesetzt, um den Betreuungsschlüssel in steirischen Kindergärten und -krippen zu senken?
- Welche Schritte sind in Zukunft geplant, um stufenweise einen Fachkraft-Kind-Schlüssel von ca. 1:7 in Kindergärten und -krippen zu erreichen?
Unterschrift(en):
LTAbg. Nikolaus Swatek, BSc (NEOS), LTAbg. Robert Reif (NEOS)