LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1334/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 23.04.2021, 08:42:18


Zu:
165/12 Novellierungen des Stmk. Raumordnungs- und des Stmk. Baugesetzes
(Bericht (§ 36 GeoLT))

Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Klimaschutz
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Bodenschutz ist Klimaschutz – Boden-Verschwenden beenden

Mit unkontrollierter Verbauung zerstören wir unsere Lebensgrundlage.

Durch die voranschreitende Versiegelung unserer Böden kommt es unmittelbar zu schlechter Auffüllung von Grundwasser-Speichern und bei Regenereignissen viel schneller zu Hochwassergefahr. Die Verdunstung von Wasser aus dem Boden wird verhindert, weshalb es im Sommer zu unerträglicher Hitze kommt. Darüber hinaus verursacht Bodenverschwendung unmittelbar die Verringerung von wertvoller Ackerfläche. So etwa wurde die verfügbare Ackerfläche österreichweit von 2.400 km2 im Jahr 1950 auf inzwischen nur noch 1.600 km2 reduziert (s http://datablog.fh-joanneum.at/2020/die-steiermark-verliert-den-boden-unter-den-fuessen/#:~:text=Im%20%C3%B6sterreichischen%20Bundesl%C3%A4ndervergleich%20ist%20die,Gesamtfl%C3%A4che%20von%2016.398%2C76%20Quadratkilometer).

Auch die Österreichische Hagelversicherung prangert die rasant fortschreitende Flächenverschwendung an. Denn diese hat dramatische Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgungssicherheit. Der Verlust an Agrarflächen beträgt in Österreich 5.000 ha Äcker und Wiesen. Jedes Jahr. Umgerechnet bedeutet das einen Verlust von 30.000.000 (in Worten: dreißig Millionen!) kg Brotgetreide. Plastisch gesprochen bedeutet das, dass jährlich der Brotkonsum von 350.000 Österreicher:innen verbaut wird. Diese Entwicklung gefährdet die Ernährungssouveränität Österreichs massiv. Neben den verheerenden direkten Klima-Auswirkungen erhöht der negative Eingriff in die Biodiversität auch noch die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Krankheitserregern auf den Menschen. Welche Folgen das haben kann, spüren wir gerade in Form der Corona-Pandemie (vgl dazu https://www.hagel.at/presseaussendungen/bodenbilanz-oesterreich-wird-zunehmend-verbaut/).

Die Steiermark ist dabei negative Spitzenreiterin in Sachen Flächeninanspruchnahme. Allein im Jahr 2019 lag der Wert bei 14,1 km2, gefolgt vom weit abgeschlagenen Bundesland Oberösterreich mit 7,6 km2 und von Niederösterreich mit 6,9 km2. Versiegelt wurden in den letzten fünf Jahren ca 10,4 km2. Zur Verdeutlichung: In der Steiermark werden täglich (!) ca 3,9 ha Boden verbaut, was einer Fläche von mehr als fünf Fußballfeldern entspricht. Eine derart massive Boden-Verschwendung hat natürlich katastrophale Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Klima (s https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/boden/flaecheninanspruchnahme und http://datablog.fh-joanneum.at/2020/die-steiermark-verliert-den-boden-unter-den-fuessen/#:~:text=Im%20%C3%B6sterreichischen%20Bundesl%C3%A4ndervergleich%20ist%20die,Gesamtfl%C3%A4che%20von%2016.398%2C76%20Quadratkilometer. und auch die Krone berichtete darüber: https://www.krone.at/2342227).

Eines der Hauptprobleme: die außer Kontrolle geratene Zersiedelung. Zwar legt § 3 Abs 1 Z 2 StROG explizit und verbindlich fest: „Die Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.“ Die Realität zeichnet freilich ein anderes Bild: ein Chalet-Dorf hier, ein Häuschen im Grünen dort und am Ortsrand ein ebenerdiger Supermarkt neben dem anderen samt Parkplatz-Eldorado. Solange die Raumplanung den dargelegten Grundsatz der Schwerpunktbildung nicht effektiv durchsetzt, ist es logisch, dass man sich am vorhandenen Freiflächen-Paradies bedient. Schließlich sind Bauplätze etwas „außerhalb“ weitaus günstiger als in Ortszentren und außerdem viel netter. Das hat auch Auswirkungen auf die Kosten für Errichtung und Erhaltung der Infrastrukur, die großteils die Gemeinden zu tragen haben, und verhindert die Ermöglichung eines attraktiven öffentlichen Verkehrs. Auch diese Faktoren bilden einen wesentlichen negativen Einfluss auf – man ahnt es schon – das Klima (vgl dazu etwa  https://www.vcoe.at/presse/presseaussendungen/detail/vcoe-zersiedelung-ist-wesentlicher-verursacher-heutiger-verkehrsprobleme).

Es ist also höchst an der Zeit, das Raumordnungsgesetz wie allgemein die Raumplanung zur Sicherung der Lebensmittelversorgung, zugunsten des Klimas und der Umwelt wie auch zum Schutz der Artenvielfalt und der Landschaft zu novellieren.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

  1. eine Novelle des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes vorzulegen, die
    1. den Umwelt-, Klima- sowie Naturschutz in der Raumordnung in die Grundsätze und Ziele des Gesetzes explizit aufnimmt,
    2. der Zersiedelung effektiv vorbeugt;
  2. als Aufsichtsbehörde in der örtlichen Raumordnung der Gemeinden das Augenmerk verstärkt auf die Verhinderung von Zersiedelung zu legen;
  3. die personelle Ausstattung für den Bereich „Bau- und Raumordnung“ der zuständigen Abteilung 13 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung dahingehend zu evaluieren, ob eine Personal-Aufstockung zur Gewährung einer wirksamen Aufsicht der örtlichen Raumordnung (neben all den anderen Aufgaben) sinnvoll wäre, sowie dem Landtag darüber zu berichten, wie viele Stellen (gemessen an einem Beschäftigungsausmaß von 100 %) für diesen Bereich aktuell zur Verfügung stehen und wie viele für eine wirksame Gemeindeaufsicht notwendig wären.

Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne)