EZ/OZ: 1422/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 28.05.2021, 08:26:01
Zu:
165/12 Novellierungen des Stmk. Raumordnungs- und des Stmk. Baugesetzes
(Bericht (§ 36 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Klimaschutz
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Betreff:
Auffüllungsgebiete ersatzlos streichen
Die Steiermark hat ein Problem mit Zersiedelung. Zwar legt § 3 Abs 1 Z 2 StROG explizit und verbindlich fest: „Die Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.“ Die Realität zeichnet freilich ein anderes Bild: ein Chalet-Dorf hier, ein Zweitwohnsitz im Grünen dort und am Ortsrand ein ebenerdiger Supermarkt neben dem anderen, samt dazugehörigem Parkplatz-Eldorado. Solange die Raumplanung den dargelegten Grundsatz der Schwerpunktbildung nicht effektiv durchsetzt, ist es logisch, dass man sich am vorhandenen Freiflächen-Paradies bedient. Schließlich sind Bauplätze etwas „außerhalb“ weitaus günstiger als in Ortszentren. Die Ortskerne wiederum sterben konsequent aus. Das hat auch Auswirkungen auf die Kosten für Errichtung und Erhaltung der öffentlichen Infrastruktur, die großteils die Gemeinden – und somit am Ende die Bürgerinnen und Bürger über Gebühren - zu tragen haben. Ein attraktiver öffentlicher Verkehr wird dadurch ebenso verunmöglicht. Viele Gemeinden kämpfen aktuell und mitunter chancenlos gegen diese desaströse Entwicklung (vgl dazu etwa https://www.vcoe.at/presse/presseaussendungen/detail/vcoe-zersiedelung-ist-wesentlicher-verursacher-heutiger-verkehrsprobleme und Kleine Zeitung-Reihe „Sind unsere Ortskerne noch zu retten?“).
Eines der Hauptprobleme in der Steiermark dabei: Auffüllungsgebiete. Bei Auffüllungsgebieten handelt es sich um unbebaute Grundflächen, die im Freiland gelegen sind (das eigentlich der Land- und Forstwirtschaft vorbehalten ist), in deren Nachbarschaft sich mindestens drei Wohngebäude befinden. Auf diese Weise können bis zu 3.000 m2 große Areale, die bis dahin vor Bebauung verschont waren und meist landwirtschaftlich genutzt wurden, plötzlich doch bebaut werden. Diese Form der Flächenwidmung ist ein Turbo für Zersiedelung und ihre negativen Folgen für Gemeinden und Bewohner*innen. Die Schaffung von Auffüllungsgebieten zeigte sich als einer der größten Fehler im Raumordnungsgesetz, ihre Abschaffung ist eine langjährige Grüne Forderung in der Steiermark.
Auch im Aktionsplan 2019–2021 zur Klima- und Energiestrategie Steiermark finden sich Auffüllungsgebiete als Negativbeispiel in der Raumordnung und sollen daher einer strengen Prüfung unterzogen werden. Bis dato gibt es – kurz vor Ende des Umsetzungszeitraums – keine sichtbaren Schritte in diese Richtung. Es ist Zeit, Handlungen zu setzen!
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage im Landtag einzubringen, die die Möglichkeit zur Ausweisung von Auffüllungsgebieten ersatzlos streicht.
Unterschrift(en):
LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)