LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1421/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 28.05.2021, 08:25:30


Zu:
165/12 Novellierungen des Stmk. Raumordnungs- und des Stmk. Baugesetzes
(Bericht (§ 36 GeoLT))

Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Klimaschutz
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Keine Einkaufszentren auf der grünen Wiese

Die Steiermark ist unter den Bundesländern Spitzenreiterin bei der Bodenverschwendung. Allein im Jahr 2019 lag der Wert bei 14,1 km2, gefolgt vom weit abgeschlagenen Bundesland Oberösterreich mit 7,6 km2 und von Niederösterreich mit 6,9 km2. Versiegelt wurden in den letzten fünf Jahren ca 10,4 km2. Zur Verdeutlichung: In der Steiermark werden täglich (!) ca 3,9 ha Boden verbaut, was einer Fläche von mehr als fünf Fußballfeldern entspricht. Eine derart massive Boden-Verschwendung hat katastrophale Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Klima (s. https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/boden/flaecheninanspruchnahme sowie http://datablog.fh-joanneum.at/2020/die-steiermark-verliert-den-boden-unter-den-fuessen/#:~:text=Im%20%C3%B6sterreichischen%20Bundesl%C3%A4ndervergleich%20ist%20die,Gesamtfl%C3%A4che%20von%2016.398%2C76%20Quadratkilometer und auch die Kronen Zeitung berichtete darüber: https://www.krone.at/2342227).

Die fortschreitende Bodenversiegelung wirkt sich einerseits auf die Austrocknung der Grundwasserspeicher aus, andererseits verschärft sich dadurch die Hochwassersituation. Zusätzlich steigen die Umgebungstemperaturen im Sommer.

Eine weitere Auswirkung der Flächenverschwendung stellt die Reduktion verfügbarer Ackerflächen dar, was sich evident negativ auf die heimische Landwirtschaft und die Lebensmittelversorgung auswirkt (s. http://datablog.fh-joanneum.at/2020/die-steiermark-verliert-den-boden-unter-den-fuessen/#:~:text=Im%20%C3%B6sterreichischen%20Bundesl%C3%A4ndervergleich%20ist%20die,Gesamtfl%C3%A4che%20von%2016.398%2C76%20Quadratkilometer).

Einkaufszentren sind dafür maßgeblich verantwortlich, denn sie haben einen großen Flächenbedarf und werden fast ausschließlich auf der „grünen Wiese“ errichtet oder verdrängen wertvolle Ackerflächen. Ein Problem-Anheizer sind freiliegende, ebenerdige Parkplatz-Flächen, die wirtschaftlich nachvollziehbar (weil: billig), aber aus dem Bodenschutz-Aspekt und aus Gründen des Orts- und Landschaftsbildes nicht länger zu dulden sind. Darüber hinaus stellen auch eingeschossige Gewerbebauten ohne kombinierte Mischnutzungen ein massives Problem dar. Ein weiterer, wesentlicher Negativ-Aspekt von Einkaufszentren an Ortsrändern ist das Sterben der Ortskerne als logische Konsequenz des Kaufkraftabflusses. Ebenso entsteht dadurch ein massives Emissionsproblem durch die damit einhergehende Individualmobilität und entsprechend lange Wegstrecken zwischen Wohnort und Einkaufsort.

Selbst ein Mitglied der Landesregierung hat das Scheitern von ÖVP und SPÖ in der Raumordnung aktuell ganz offen eingestanden und nach zwanzig Jahren Untätigkeit nun jene Gegenmaßnahmen vorgeschlagen, welche die Oppositionsparteien seit vielen Jahren im Landtag einfordern. Siehe Kleine Zeitung vom 26.04.2021,

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/landespolitik/5970507/Explodierende-Baukosten_Wohnbaulandesrat-Seitinger_Manche-Orte).

An der Ernsthaftigkeit muss ob der Untätigkeit der letzten Jahre offen gezweifelt werden. Fest steht: Die Errichtung von wuchtigen und platzfressenden Einkaufszentren auf wertvollem Grün- und Ackerland muss ein Ende haben. Zum Schutz der Umwelt und des Klimas, zum Schutz der Landwirtschaft und zum Schutz des Landschaftsbildes.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage im Landtag einzubringen, die

  1. eine Ausweisung von Flächen für Handelsbetriebe bzw. Einkaufszentren an Ortsrändern sowie insgesamt außerhalb von Ortschaften wirksam unterbindet,
  2. eine eingeschossige, flächenverbrauchende Errichtung von Handelsbetrieben ohne entsprechende überlagerte Nutzung grundsätzlich untersagt und
  3. freiliegende, ebenerdige Parkplatz-Flächen für Handelsbetriebe bzw. Einkaufszentren untersagt, indem Kraftfahrzeug-Abstellplätze ausschließlich unter dem bzw. oberhalb des Gebäudes und somit ausschließlich als Tiefgaragen- oder Dachparkdecks errichtet werden dürfen.

Unterschrift(en):
LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)