LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 1124/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 29.01.2021, 07:35:57


Zu:
165/12 Novellierungen des Stmk. Raumordnungs- und des Stmk. Baugesetzes
(Bericht (§ 36 GeoLT))

Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Klimaschutz
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Nutzungskonflikte durch eine zeitgemäße Raumordnung von vornherein verhindern

Immer wieder kommt es in der Steiermark zu Nutzungskonflikten zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und der Wohnbevölkerung. Mit zunehmender Intensivierung der Agrarproduktion und einer damit verbundenen erhöhten Emissionsbelastung für die Umgebung verschärft sich dieses Spannungsfeld. Ursachen sind völlig unzulängliche Vorgaben im Raumordnungs- und Baurecht, welche Interessenskonflikte zwischen Wohnsiedlungen und konventionellen Massentierhaltungsbetrieben verschärfen.

Siedeln sich landwirtschaftliche Intensivtierhaltungsbetriebe in unmittelbarer Nähe zu bestehendem Wohngebiet an, hat das für Bewohner*innen aufgrund der steigenden Geruchsbelastung, Schadstoffemissionen, Lärm und der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung zur Folge, dass ihre Lebensqualität schlagartig sinkt. Wohnimmobilien werden durch neue Großstallungen im Nahebereich um bis zu 2/3 entwertet. Sehr oft werden konventionelle Massentierhaltungsbetriebe auch knapp unter dem Schwellenwert für eine Genehmigung nach dem UVP-Gesetz eingereicht, um eine tiefergehende Prüfung der Auswirkungen zu umgehen.

Im Gegenzug gibt es Bauernhöfe, die seit Jahrzehnten bestehen und bewirtschaftet werden, in deren unmittelbarer Nähe wiederum Wohnsiedlungen entstehen. Den landwirtschaftlichen Betrieben wird damit jede Expansion verunmöglicht. Das ist in Anbetracht der niedrigen Erzeuger*innenpreise am Agrarmarkt sehr oft auch ein existenzielles Problem.

Durch die räumliche Nähe entstehen oft jahrelange, erbittert geführte Nachbarschaftsstreitigkeiten, denn Anwohner*innen fühlen sich ihrer Lebensqualität beraubt und Landwirt*innen möchten natürlich ungestört ihrer Tätigkeit nachgehen. Dazwischen stehen oft die Gemeinden, insbesondere Bürgermeister*innen als Baubehörde, die nicht selten viel Energie und auch Kosten in Sachverständigengutachten und Rechtsberatungen investieren müssen.

Einen typischen Fall stellt aktuell ein Bauansuchen in der Stadtgemeinde Trofaiach dar. Dort plant ein Projektwerber einen Hühnermaststall für 20.000 Stück Mastgeflügel. Der Stallneubau liegt in unmittelbarer Nähe zu einer großen Wohnsiedlung, die sich innerhalb der letzten 50 Jahre entwickelte. Die betroffenen Einfamilienhäuser befinden sich nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz in der Kategorie „Allgemeines Wohngebiet“ und „Reines Wohngebiet“. Auf der vom Projektwerber vermeintlich ins Auge gefassten Fläche für den neuen Hühnermaststall befand sich bislang keine Hofstelle bzw. kein landwirtschaftlicher Betrieb, sondern wortwörtlich die grüne Wiese. Die Widmung: Freiland. Der Wohnbevölkerung wird somit nachträglich eine – fernab der bislang üblichen Grünlandnutzung – neue Emissionsquelle unmittelbar vor ihre Einfamilienhäuser gestellt.

Ausschließlich auf Basis der im Flächenwidmungsplan festgelegten Kategorie „Freiland“ geht der Projektwerber davon aus, dass er auf seiner Fläche Landwirtschaft betreiben kann, unabhängig davon, welche Produktionsform er auf besagtem Grundstück wählt. Für Anrainer*innen ist es aber ein Unterschied, ob das Grundstück als Grünland genutzt oder darauf eine Intensivhühnermastanlage für 20.000 Stück Mastgeflügel errichtet wird. Hier braucht es in der Raumordnung klare Differenzierungen im Sinne einer kompatiblen Flächennutzung.

In den verbindlichen Grundsätzen des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes ist in § 3 Abs 1 festgehalten: „Die Nutzung von Grundflächen […] hat unter Beachtung eines sparsamen Flächenverbrauches, einer wirtschaftlichen Aufschließung sowie weit gehender Vermeidung gegenseitiger nachteiliger Beeinträchtigungen zu erfolgen. Die Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.“ Dieser gesetzliche Auftrag spiegelt sich aber in den konkretisierenden Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes und in den darauf basierenden Raumplanungsinstrumenten, insbesondere in Flächenwidmungsplänen, aber – offenkundig – nur unzureichend wider.

Aufgrund der immer größer werdenden landwirtschaftlichen Betriebsanlagen einerseits und des völlig nachvollziehbaren Wohnqualitätsbewusstseins der Anwohner*innen andererseits ist mit einer weiteren Verschärfung der Situation in den nächsten Jahren zu rechnen. Daher ist es höchst an der Zeit, die derzeit festgeschriebenen Nutzungsarten bzw Baulandkategorien im Raumordnungsgesetz zu überarbeiten und stärker auszudifferenzieren. Einander widersprechende Nutzungen müssen von vornherein ausgeschlossen werden.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Novelle des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes zur Vermeidung von Nutzungskonflikten vorzulegen, die sicherstellt, dass

  1. die Wohnbevölkerung vor einer Verminderung ihrer Lebensqualität durch Geruchsbelastung, Schadstoffemissionen und Lärm wirksam geschützt wird und
  2. Landwirt*innen die realistische Möglichkeit gegeben wird, ihre Betriebe zu erweitern und den wirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen.

Unterschrift(en):
LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)