LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


EZ/OZ: 854/1

Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)

eingebracht am 20.10.2020, 20:27:22


Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Klimaschutz
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner

Betreff:
Förderung von Flächenentsiegelungen in der Steiermark

Nach einem kontinuierlichen Rückgang des österreichweiten Bodenverbrauches seit 2010, war letztes Jahr wieder ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Demnach gingen 2019 bundesweit etwa 13 Hektar/Tag an (biologisch) produktiven Böden verloren, weil man sie für Siedlungs-, Industrie- und Verkehrszwecke oder andere Intensivnutzungen (z.B. Abbauflächen, Deponien, Kraftwerke) heranzog  (https://www.umweltbundesamt.at/aktuelles/presse/news2020/news-200402).

Etwa 4 Hektar/Tag bzw. 14,6 Km²/Jahr (= eine Fläche größer als Mürzzuschlag) wurden dabei versiegelt, d.h. dauerhaft mit wasserundurchlässigen Schichten abgedeckt (betoniert, asphaltiert, bebaut etc.). Bezogen auf die Jahre 2017-2019, war die Steiermark der österreichische Spitzenreiter bei der Zunahme der Flächeninanspruchnahme (https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/boden/flaecheninanspruchnahme). Etwa 2,7 Hektar (3 Fußballfelder) an steirischem Grünland verschwinden durchschnittlich jeden Tag unter Beton und Asphalt (https://www.krone.at/2074416).

Neben produktiven Landwirtschaftsflächen, welche für die Lebensmittelautarkie äußerst relevant sind, gehen durch die Bodenversiegelung wichtige Ökosystemleistungen verloren. Beispielsweise wird durch die Abdichtung der Oberfläche die Bindung von atmosphärischem C02 (in Humus und Bewuchs) inhibiert (was klimarelevant ist), die Wärmespeicherung und -Abstrahlung der Fläche erhöht (ebenfalls klimarelevant), der Lebensraum zahlreicher Organismen zerstört (Versiegelungen wirken immer biodiversitätsmindernd!) und der Wasserhaushalt nachhaltig gestört, was sich in erhöhten Oberflächenabflüssen und gesenkten Grundwasserspiegeln äußern kann (Scalenghe & Marsan, 2008).

Diesen evidenten Nachteilen Rechnung tragend und gemäß EU-Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa (Kom 2011, 571) strebt das aktuelle Regierungsprogramm der Bundesregierung (2020-2024) eine Reduktion des österreichweiten Flächenverbrauches auf 2,5 ha/Tag bis 2030 an. Als wichtige Maßnahme zur Zielerreichung wird u.a. die kompensatorische Entsiegelung von befestigten Böden, d.h. deren Rückführung in Vegetationsflächen, genannt. Auch die Steiermärkische Landesregierung möchte den Bodenverbrauch einschränken (siehe Agenda Weiss-Grün, 2019) und sieht beispielsweise Ausgleichsmaßnahmen (Entsiegelungen) bei künftigen Baulandausweisungen vor (siehe Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030, AKTIONSPLAN 2019-2021). Konkrete An- und Vorgaben zu den Entsiegelungsmaßnahmen, z.B. hinsichtlich Förderstrukturen oder rechtlicher Implementierung, sind derzeit noch nicht vorhanden.

Die Gewährung von Zuschüssen bei Entsiegelungen ist ein probates Mittel, dem Bodenverbrauch effizient entgegenzuwirken und den ökologischen Rückbau von z.B. Gewerbe- und Industriebrachen zu forcieren. Derartige Förderschienen sind in Deutschland bereits etabliert (in Bayern, Hannover, Bremen etc.), hierzulande nimmt Eisenstadt eine Vorreiterrolle ein. Die Landeshauptstadt unterstützt die Rückführung befestigter Böden in Grünland auf privaten, öffentlichen und gewerblichen Grundstücken mit 50 % der Gesamtkosten (maximale Förderhöhe 3000 EURO), wobei die vollentsiegelte Vegetationsfläche mind. 10 m² groß sein muss. Eine entsprechende Förderrichtlinie könnte auch in der Steiermark positive Effekte auf Klima, Ökologie, Landwirtschaft und Landschaftsbild entfalten.


Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine Förderrichtlinie zur Entsiegelung und anschließenden Begrünung von befestigten (d.h. betonierten, asphaltierten, gepflasterten und bebauten) Flächen auf privaten, öffentlichen und gewerblichen Grundstücken zu beschließen, um dem zunehmenden Verlust an ökologisch-wertvollen und produktiven Grünflächen entgegenzuwirken und wichtige Ökosystemleistungen offener Böden (Wasserspeicherung, Klimaregulation, Lebensraumvielfalt) zu erhalten.


Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)