EZ/OZ: 1744/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 29.10.2021, 08:59:11
Zu:
165/12 Novellierungen des Stmk. Raumordnungs- und des Stmk. Baugesetzes
(Bericht (§ 36 GeoLT))
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Klimaschutz
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Beilagen: Stmk BauG_89a.docx
Betreff:
Aus für Parkplatzwüsten vor Einkaufszentren
Das Bewusstsein, die wertvollen Böden der Steiermark nicht weiter zu verschwenden, scheint mittlerweile angekommen. Erst kürzlich befasste sich die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) unter anderem mit dem Thema des Flächenverbrauchs, sodass es sich im Österreichischen Raumentwicklungskonzept 2030 (ÖREK) wiederfindet. Die erste Säule „Mit räumlichen Ressourcen sparsam und schonend umgehen“ bekräftigt dabei die Forderung nach einer möglichst raschen Reduktion der Flächeninanspruchnahme und Reduktion der Bodenversiegelung (vgl Ziel 2) sowie jener nach der Sicherung von Boden als Lebensgrundlage (vgl Ziel 3).
Gerade die Steiermark ist mit täglich 3,3 ha derzeit Österreichs Negativ-Beispiel in der Flächenverschwendung (vgl https://www.wwf.at/neuer-wwf-report-zeigt-enormen-flaechenfrass-der-bundeslaender/). Die Steiermark muss die hohe Wohn- und Lebensqualität also noch stärker verteidigen als andere Bundesländer. Auch die Tourismuswirtschaft baut ganz zentral auf den Inhalt einer einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft. Diese hohe Wertigkeit gilt es mit einer vorausschauenden Bodenpolitik zu sichern.
Ein besonders offensichtliches Problem sind Bauten für Handelsbetriebe und Einkaufszentren, die meist an Ortsrändern auf ehemals saftigen Äckern und Wiesen errichtet werden. Aus den Entwicklungen seit Anfang des Einkaufszentrums-Booms in den 1990er-Jahren muss auch die Landes-Gesetzgebung ihre Lehren ziehen.
Neben dem enormen Flächenaufwand für Fließ-Verkehrsinfrastruktur wird für Parkplätze auf der Freifläche am meisten Boden verschwendet; mehr noch als für die Grundflächen der Gebäude selbst. Dies ist aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar, denn die Versiegelung der Freifläche für KfZ-Abstellplätze ist weitaus günstiger als die Errichtung von Parkdecks unter oder über dem Hauptgebäude. An dieser Stelle muss – das wurde in den letzten Jahrzehnten offenkundig – die Politik regulierend eingreifen.
So ist es nicht vertretbar, für freiliegende Parkplatz-Oasen Ackerböden und Wiesen in enormen Ausmaßen zu zerstören. Daher sollen Pflichtabstellplätze ausschließlich durch Parkdecks unter und/oder auf dem jeweiligen Hauptgebäude errichtet werden können.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
(siehe angeschlossenen Gesetzestext)
Unterschrift(en):
LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)