TOP 41
EZ/OZ 2353/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Kontrolle
Betreff:
Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend "Radverkehr in der Steiermark" (Einl.Zahl 1716/4, Beschluss Nr. 497)
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann-Stv. Anton Lang
zu:
EZ 2353/1, Maßnahmenbericht an den Kontrollausschuss des Landtages Steiermark gemäß Art. 52 Abs. 4 L-VG zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend "Radverkehr in der Steiermark" (Einl.Zahl 1716/4, Beschluss Nr. 497) (Maßnahmenbericht (Art 52 Abs. 4 L-VG))
Der Ausschuss "Kontrolle" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 13.09.2022 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Landtagsbeschluss Nr. 497 vom 14.12.2021 wurde der Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Radverkehr in der Steiermark“ zur Kenntnis genommen. Gemäß Art. 52 Abs. 4 Landes-Verfassungsgesetz 2010 hat die Landesregierung spätestens 6 Monate nach Behandlung des Berichtes, für den Fall, dass der Bericht des Landesrechnungshofes Beanstandungen oder Verbesserungsvorschläge enthält, dem Kontrollausschuss im Landtag zu berichten.
Der Landesrechnungshof (LRH) überprüfte den Radverkehr in der Steiermark mit Fokus auf die Zuständigkeitsbereiche der Abteilung 16, Verkehr und Landeshochbau (A16).
Die Prüfung bezog sich überwiegend auf den Zeitraum 2015 bis 2021.
Zu den einzelnen Feststellungen und Empfehlungen des Landesrechnungshofes wird nunmehr Folgendes berichtet:
Zu Empfehlung 1:
Bis 2012 gab es historisch in ganz Österreich und auch in der Steiermark verschiedene Methoden, um die Radverkehrsanteile zu erheben. Zum Zwecke eines entsprechend qualitätsgesicherten Zahlenmaterials hat das Land Steiermark 2013/2014 schließlich mit einer österreichweit einheitlichen Methodik „Steiermark unterwegs“ begonnen (Vertiefung aus „Österreich unterwegs“). Es besteht österreichweiter Konsens, dass für eine gute Vergleichbarkeit diese Erhebungsform beibehalten werden soll. Aufgrund des hohen Aufwandes sind Vergleiche ca. alle zehn Jahre realisierbar und sinnvoll.
Zu Empfehlung 2:
Wie zu Empfehlung 1 ausgeführt, ist seit 2013/2014 eine österreichweit einheitliche Methodik („Österreich unterwegs“) verfügbar. Es besteht österreichweiter Konsens, dass für eine gute Vergleichbarkeit diese Erhebungsform beibehalten werden soll. Für künftige Strategien werden diese Werte („Steiermark unterwegs“, Vertiefung aus „Österreich unterwegs“) herangezogen.
Zu Empfehlung 3:
Die Arbeiten an der Entwicklung eines Reports (Radmonitor) wurden aufgenommen. Im Vorfeld des Weltfahrradtages (3. Juni 2022) wurde eine pilothafte Erhebung (Potentialraum Großraum Graz) durchgeführt. Weiters gab es einen fachlichen Austausch mit dem Land Tirol, wo gerade an einem umfassenden Zählstellenkonzept gearbeitet wird.
Zu Empfehlung 4:
Sobald eine einzelne Maßnahme als Projekt umgesetzt wird, gilt die Projektmanagementrichtlinie der A16, in der das Projektcontrolling klar definiert ist. Dies gilt sinngemäß auch für die Umsetzung der Radverkehrskonzepte.
In den Lenkungsausschüssen werden die Programmänderungen gesteuert und kontrolliert und die entsprechenden Protokolle freigegeben. Weiters präsentieren die ProgrammkoordinatorInnen den jeweiligen Umsetzungsstand ihrer Radverkehrskonzepte in einer standardisierten Form.
Zu Empfehlung 5:
Der Rahmenvertrag wird dahingehend überarbeitet und ergänzt.
Zu Empfehlung 6:
Der Rahmenvertrag wird dahingehend überarbeitet und ergänzt.
Zu Empfehlung 7:
Der Rahmenvertrag wird dahingehend überarbeitet und ergänzt.
Zu Empfehlung 8:
Im Zuge der Umsetzung von Radverkehrskonzepten stellt sich heraus, dass das Land Steiermark eine aktive Rolle einnehmen muss, um die Konzepte flächig in Umsetzung zu bringen. Maßnahmenbündel werden jährlich in Abstimmung mit den KoordinatorInnen seitens der Gemeinden gemäß dem Rahmenvertrag eingereicht. Auch die Abrechnung erfolgt mit formellen Anträgen. Tätigkeiten und Abrechnungsstände werden zusätzlich im Lenkungsausschuss über die ProgrammkoordinatorInnen evaluiert. Die Berichtspflicht zur Tätigkeit einzelner Gemeinden wird in der Umsetzungspraxis durch die ProgrammkoordinatorInnen übernommen, wenngleich hier eine intensive Abstimmung mit den Gemeinden im Vorfeld des Lenkungsausschusses erforderlich ist. Der Rahmenvertrag wird dahingehend angepasst.
Zu Empfehlung 9:
Schon in der Erstellungsphase des Konzeptes wird seitens des Landes auf die Wichtigkeit von Kommunikations- und Informationsmaßnahmen im Wirkungsbereich der Gemeinden hingewiesen. Zudem werden exemplarische Beispiele vorgestellt. Mit Beschluss des Konzeptes ist gemäß den geplanten Maßnahmen dafür auch ein entsprechendes Budget vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung des Fördernehmers (Gemeinde), konkrete Projekte daraus zu entwickeln und umzusetzen. Der Fördergeber wird, wie schon bisher, weiterhin eindrücklich darauf hinweisen und konkrete Projekte in der Phase der Antragsstellung einfordern.
Zu Empfehlung 10:
Im Rahmen der 2016 beschlossenen Radverkehrsstrategie 2025 und der Förderrichtlinie Radverkehr wurde von der A16 von Beginn an auf eine transparente und nachvollziehbare Abwicklung der Projekte Wert gelegt. Mit Beginn der operativen Umsetzung der ersten Radverkehrskonzepte (Feldbach, Wildon, Trofaiach etc.) wird mit den gesammelten Erfahrungen eine laufende Anpassung und Verbesserung des Abwicklungsprozederes verfolgt. Künftig wird für die Abrechnung der Maßnahmenbündel mit den Gemeinden eine Mustervorlage zur Verfügung gestellt, die eine transparente Nachvollziehbarkeit und einen SOLL-IST Vergleich zwischen den Umsetzungsphasen 0-Plan (Konzeptergebnis), Plan (Kofinanzierungsantrag) und IST (Schlussrechnung) ermöglicht.
Zu Empfehlung 11:
Es wurde ein Ziviltechnikbüro beauftragt, Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und mit jenen Geschwindigkeitsmessungen zu vergleichen, die vor den Umbauarbeiten gemessen worden sind.
Zu Empfehlung 12:
Sämtliche ProgrammkoordinatorInnen werden ersucht, auf eine strikte Trennung in der Kostenzuteilung (Straße, Radverkehr) zu achten.
Zu Empfehlung 13:
Eine qualitätsgesicherte Erstellung von Vertragsunterlagen wurde im derzeitigen ELAK-Prozess durch die Einführung eines Mehraugenprinzips (Förderstelle, Programmkoordination, Radverkehrsstrategie) sichergestellt.
Zu Empfehlung 14:
Die RadverkehrskoordinatorInnen präsentieren den Umsetzungsgrad ihrer Programme bei den Lenkungsausschüssen. In diesen Berichten ist der zeitliche und finanzielle Werdegang der einzelnen Maßnahmen erkennbar.
Grundsätzlich wird der Lenkungsausschuss in folgenden Fällen die Entscheidung treffen:
- bei Maßnahmenänderungen ab 50 % Kostenerhöhung und über € 50.000,00
- bei Trassenverlegungen
- bei zusätzlichen oder wegfallenden Maßnahmen
- bei Kommunikations- oder Vertragsproblemen mit Gemeinden
Für die oben angeführten Änderungen wird ein eigenes Maßnahmenänderungsblatt mit folgenden Punkten dem Lenkungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt:
- Grafische Darstellung und Beschreibung der Änderung
- Darstellung der Konsequenzen
- monetäre und zeitliche Auswirkungen
Auch für die Abrechnung der Maßnahmenbündel mit den Gemeinden wird künftig den ProgrammkoodinatorInnen eine Mustervorlage zur Verfügung gestellt.
Zu Empfehlung 15:
In den Lenkungsausschüssen werden die Programmänderungen erläutert und freigegeben. Weiters präsentieren die ProgrammkoordinatorInnen den jeweiligen Umsetzungsstand ihrer Radverkehrskonzepte in einer standardisierten Form. Sobald eine einzelne Maßnahme als Projekt umgesetzt wird, gilt die Projektmanagementrichtlinie der A16, in der das Projektcontrolling sowie der Umgang mit Projektänderungen klar definiert ist. Dieses gilt sinngemäß auch für die Umsetzung der Radverkehrskonzepte.
Siehe auch Beantwortung zu Empfehlung 14.
Zu Empfehlung 16:
Das Land Steiermark hat seine (negativen) Erfahrungen und jene aus Sicht der Gemeinden bei den verantwortlichen Stellen der Bundesförderung erläutert und entsprechende Empfehlungen bzw. Verbesserungsvorschläge kundgetan. In Abstimmungsgesprächen wurden Fragen zur Abwicklung erörtert. Bei einem Webinar (Klimaaktiv Förderprogramm) am 4. Mai 2022 wurden Fragestellungen zum aktuellen „Call“ behandelt. Es entstand der Eindruck, dass sich die Bedingungen für die Einreichung, Abwicklung und Auszahlung sowie der zeitlichen Rahmenbedingungen nicht wesentlich verbessert haben. Das Land Steiermark bzw. die A16 wird weiterhin bei jeder Gelegenheit beim Bund auf Vereinfachungen hinsichtlich der Förderabwicklung hinweisen.
Zu Empfehlung 17:
Das Zählstellennetz wird laufend erweitert. Eine Strategie zur Auswahl der geeigneten Sensorik sowie der Standorte befindet sich in Ausarbeitung. Auf dieser Basis und gemeinsam mit den Erhebungen zum Modal Split werden künftig Indikatoren erstellt und verfolgt.
Zu Empfehlung 18:
Die Erstellung der Kataloge mit den Maßnahmenvorschlägen ist in Ausarbeitung. Nach deren Umsetzung wird ein entsprechendes Monitoring eingerichtet.
Zu Empfehlung 19:
Es besteht österreichweiter Konsens darüber, dass für eine gute Vergleichbarkeit die derzeitige Erhebungsform betreffend den Modal Split („Österreich unterwegs“) beibehalten werden soll. Aufgrund des hohen Aufwandes sind Vergleiche ca. alle zehn Jahre realisierbar und sinnvoll (Teilnahmebereitschaft, Kosten etc.).
Zu Empfehlung 20:
Das Zählstellennetz wird laufend erweitert. Eine Strategie zur Auswahl der geeigneten Sensorik sowie der Standorte befindet sich in Ausarbeitung.
Zu Empfehlung 21:
Aufbauend auf die Aktivitäten aus Empfehlung 17 und 20 können in weiterer Folge auch Klimaziele evaluiert werden.
Zu Empfehlung 22:
In Abstimmung mit der A7 wird ein Erhaltungsblatt (Leitfaden) für die Radwege im Verantwortungsbereich der Gemeinden erstellt.
Zu Empfehlung 23:
Derzeit werden jene Abschnitte mit erhöhtem Gefährdungspotenzial von der A16 identifiziert, sodass eine Priorisierung der künftigen Überprüfungsbereiche erstellt werden kann.
Zu Empfehlung 24:
Bei der Erhebung der Verbesserungsmaßnahmen sind die Gemeinden eingebunden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Maßnahmenbericht der Steiermärkischen Landesregierung zum Bericht des Landesrechnungshofes betreffend „Radverkehr in der Steiermark“ (Einl.Zahl 1716/4, Beschluss Nr. 497 vom 14.12.2021) wird zur Kenntnis genommen.
Der Obmann:
LTAbg. Mario Kunasek