TOP 12
EZ/OZ 1818/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Betreff:
Fahrtkostenersatz für mobile SozialpädagogInnen
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Dr. Juliane Bogner-Strauß
zu:
EZ 1818/1, Fahrtkostenersatz für mobile SozialpädagogInnen muss kostendeckend sein (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Bildung, Gesellschaft und Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 03.05.2022 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit vom 11.01.2022 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Antrag, Einl.Zahl 1818/1, betreffend "Fahrtkostenersatz für mobile SozialpädagogInnen muss kostendeckend sein" abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
„Aufgrund des bundesstaatlichen Prinzips des Bundes-Verfassungsgesetzes und der damit klaren Trennung zwischen Bundes- und Länderkompetenzen fällt die Zuständigkeit der Gesetzgebung bei den in dieser Angelegenheit maßgeblichen Normen, konkret dem Einkommenssteuergesetz 1988 und der Reisegebührenvorschrift 1955, in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes.
Im Rahmen des Vollzugs der obgenannten Vorschriften für die Landeslehrpersonen – konkret erfolgt dieser über die Bildungsdirektion für Steiermark (Landesstrang) – wird selbstverständlich darauf geachtet, dass für Reisebewegungen der jeweils zustehende Aufwand ersetzt wird. Für die Gewährung darüberhinausgehender Zahlungen fehlt jedoch die gesetzliche Grundlage.
Eine Änderung des Vollzugs dieser Gesetzesmaterien, die für alle Lehrpersonen in ganz Österreich zur Anwendung käme, bedarf somit einer Gesetzesinitiative im Nationalrat.“
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit zum Antrag, Einl.Zahl 1818/1, betreffend "Fahrtkostenersatz für mobile SozialpädagogInnen muss kostendeckend sein", der Abgeordneten der KPÖ zur Kenntnis genommen wird.
Die Obfrau:
LTAbg. Barbara Riener