EZ/OZ: 841/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 13.10.2020, 20:02:38
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Soziales
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Doris Kampus
Betreff:
Überfällige Valorisierung der Kostenhöchstsätze in der Grundversorgung
Das auf Grundlage der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Bundesländern erlassene Steiermärkische Grundversorgungsgesetz regelt die Versorgungsleistungen, die Asylwerbende vom Land erhalten. Der Landesregierung obliegt es, die Höhe der in Geld ausbezahlten Leistungen durch Verordnung festzulegen. In dieser Verordnung wird etwa festgeschrieben, in welcher Tagsatzhöhe die den Betreibern von Flüchtlingsunterkünften bei der Unterbringung und Verpflegung von Asylwerbenden entstehenden Kosten, abgegolten werden. Darüber hinaus wird festgelegt, wie hoch die monatliche Geldleistung für jene Asylwerbenden ist, die nicht in einer organisierten Unterbringung, sondern in einer individuellen Unterkunft wohnen.
Nunmehr wurde etwa dieser Tagsatz in der Steiermark im Gegensatz zu den übrigen Bundesländern seit dem Jahr 2013 nicht mehr an die Inflation angepasst. Auch jener Betrag, den Asylwerbende erhalten, die individuell untergebracht sind, stagniert seit Jahren bei 320,- Euro (200,- Euro Verpflegung + 120,- Euro Miete).
Seit dem Jahr 2013 stieg die Inflation jährlich um durchschnittlich 1,58 % (Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Wirtschaftslage und Prognose – Inflation, einzusehen unter: http://wko.at/statistik/prognose/inflation.pdf). Im Falle einer ordentlichen Valorisierung müsste der Tagsatz auf etwa 21,- Euro angepasst werden, der individuell untergebrachte Asylwerbende ausbezahlte Betrag würde sich auf rund 360,- Euro belaufen, wobei nicht einmal berücksichtigt wird, dass die Mietpreise einen im Vergleich zur Inflation wesentlich stärkeren Anstieg verzeichnet haben (Quelle: der Standard, Mieten steigen seit zehn Jahren stärker als Inflation, 11.09.2019, einzusehen unter: https://www.derstandard.at/story/2000108508435/mieten-steigen-seit-zehn-jahren-staerker-als-inflation).
Das Taschengeld in der Höhe von 40,- Euro, das ausschließlich an in sogenannten Teil-Selbstversorgungsquartieren untergebrachten Asylweberbende ausbezahlt wird, wurde zuletzt im Jahr 2004 festgelegt und beliefe sich im Falle einer Inflationsanpassung auf rund 54,- Euro.
Die Corona-Krise hat es erforderlich gemacht, jene Menschen, die bereits bisher mit geringen Mitteln ihr Auskommen finden mussten und daher von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise am schlimmsten betroffen sind, von staatlicher Seite zu unterstützen. Aus diesem Grund wurden finanzielle Zusatzleistungen für Arbeitslose und Mindestsicherungsbeziehende beschlossen und auch die Ausgleichszulage für Mindestpensionist*innen angehoben. In diesem Maßnahmenpaket dürfen jene Menschen, die ihren Lebensunterhalt mit kärglichen Mitteln bestreiten müssen, keinesfalls vergessen werden.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die in der Steiermärkischen Grundversorgungsgesetz-Durchführungsverordnung festgelegten Kostenhöchstsätze zu valorisieren.
Unterschrift(en):
LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)