EZ/OZ: 1887/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 27.12.2021, 18:54:16
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Klimaschutz
Regierungsmitglied(er): Landesrätin Mag. Ursula Lackner
Betreff:
Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt in der Steiermark erarbeiten
Der Biodiversitätsverlust gilt neben der Klimakrise als größte Bedrohung für die Menschheit. Das Ziel muss sein, Klima und Artenvielfalt zugleich zu schützen; dabei dürfen Klimaschutz und Naturschutz nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen aufeinander abgestimmt sein. Unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft sind untrennbar an intakte Ökosysteme gebunden, welche durch den Wegfall von Arten aber ihre Funktionalität und Leistungsfähigkeit verlieren. Die unlängst veröffentlichen Daten und Fakten zum globalen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und Arten sind alarmierend und zeigen eines ganz deutlich: wir alle sind Zeugen eines historischen, anthropogen-verursachten Aussterbeprozesses. Vor allem die agrarisch geprägten Lebensraumtypen und Arten befinden sich überwiegend in einem unzureichenden bis schlechten Erhaltungszustand.
Rote Listen bieten einen umfassenden Überblick über den Gefährdungsstatus von Arten in einer bestimmten Region. Sie sind eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes: als Referenz für die naturschutzfachliche Bewertung von Flächen, für die Entscheidungsfindung bei Verfahren und bei der Maßnahmenplanung in Projekten mit Naturschutzbezug. Und nicht zuletzt sind sie auch ein wesentliches Mittel zur Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf Artenvielfalt/Biodiversität. Die Steiermark war – dank der Pionierarbeit von Johannes Gepp, Franz Wolkinger und ihren Mitstreiter*innen – eine der ersten Regionen der Welt, die Rote Listen veröffentlichte.
Das Land Steiermark beauftragte nun die Aktualisierung der Roten Liste für ausgewählte Tiergruppen. Die Österreichische Naturschutzjugend als Projektträgerin erarbeitete in Folge gemeinsam mit dem Ökoteam von 2018 bis 2020 in Zusammenarbeit mit zahlreichen Expert*innen neue Rote Listen für eine Reihe ausgewählter Tiergruppen. Die Ergebnisse sind – wie zu erwarten – wenig erfreulich: Vereinfacht gesagt, die Hälfte der Tierarten in der Steiermark sind gefährdet. Im Mittel gelten 38% der heimischen Arten als ungefährdet, ein Fünftel (19%) als nahezu gefährdet, 14% sind gefährdet, 9% stark gefährdet und weitere 11% gelten als vom Aussterben bedroht. Bereits 1,5% der heimischen Tierarten (bezogen auf die bislang bearbeiteten Tiergruppen) gelten als in der Steiermark ausgestorben.
Die Expert*innen formulierten aber auch Maßnahmen, die nötig sind, um das Artensterben zu stoppen und die hauptsächlich auf die Restrukturierung der Kulturlandschaft abzielen. Es war ihnen aber auch wichtig zu betonen, dass die Landwirt*innen für ihre Arbeit für den Artenschutz oder für den Wegfall an Einnahmen aufgrund von Artenschutzmaßnahmen entschädigt werden müssen. Es kann nicht sein, dass diese wichtige Leistung der Bäuer*innen unberücksichtigt bleibt. Besonders die kleineren Landwirtschaftsbetriebe sollten dabei unterstützt werden, die vielfältige Kulturlandschaft zu erhalten und damit umfassenden Lebensraum- und Artenschutz (Feldraine, Hecken, Streuobst etc. bringen mehr Biodiversität) zu betreiben.
Die Roten Listen haben allerdings keinerlei rechtliche Verbindlichkeit; sie dienen Behörden lediglich als unverbindliche Grundlage für ihr Handeln. Nur in wenigen Staaten, so in der Schweiz, sind sie rechtswirksam. Die Folge: Selbst Arten, die auf der Roten Liste als besonders gefährdet eingestuft werden, stehen nicht automatisch unter gesetzlichem Schutz.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. ein umfassendes ausreichend budgetiertes Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt in der Steiermark zu erarbeiten und umzusetzen, wobei hier der Fokus auf die Kulturlandschaft gerichtet sein soll,
2. die Erhebungen zu Biodiversitätsdaten in der Steiermark weiter voranzutreiben, insbesondere zu den gefährdeten Arten, und diese systematisch in einer Datenbank zusammenzuführen,
3. die vorliegenden Roten Listen zumindest alle 10 Jahre zu revidieren, um über die Entwicklung der Arten Auskunft geben zu können,
4. die Roten Listen als rechtswirksames Instrument in den Naturschutz zu integrieren,
5. dem Landtag regelmäßig und umfassend zur Situation der heimischen Artenvielfalt und der wertvollen Lebensräume in der Steiermark Bericht zu erstatten.
Unterschrift(en):
LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)