EZ/OZ: 2258/1
Regierungsvorlage
eingebracht am 19.05.2022, 16:15:46
Geschäftszahl(en): ABT01-9485/2012-83
Zuständiger Ausschuss: Finanzen
Regierungsmitglied(er): Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer
Beilagen: Förderungsbericht 2021
Betreff:
Förderungsbericht des Landes Steiermark 2021
Der Landtag Steiermark hat in der Vergangenheit mehrere Beschlüsse gefasst, wonach jährlich ein umfassender Bericht über alle durch Beschlüsse des Landtages bzw. der Landesregierung gewährten Förderungen („Beihilfen“, „Subventionen“) zu verfassen ist, der die genauen Summen und die jeweiligen FörderungsempfängerInnen benennt.
Die Aufbereitung des gegenständlichen Förderungsberichts basiert auf einem Regierungsbeschluss vom 21.12.2017, mit dem konkretere Vorgaben hinsichtlich Inhalt und Aufbau beschlossen wurden. Gesellschafterzuschüsse scheinen seit dem Berichtsjahr 2017 nur mehr im Beteiligungsbericht auf.
Der Förderungsbericht gliedert sich in 2 Teile:
- Teil A: Landesförderungen
- Teil B: Bedarfszuweisungen
Dargestellt werden im Förderungsbericht alle im jeweiligen Berichtsjahr tatsächlich ausbezahlten Beträge. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und die Einhaltung des Datenschutzes liegt - wie bereits in den vorangegangenen Jahren - bei den einmeldenden Abteilungen.
Teil A: Landesförderungen
Dieser ist der Hauptteil und listet jene als Geldleistung gewährten Förderungen des Landes Steiermark auf, die dem Förderungsbegriff der Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark entsprechen: Eine Förderung ist demnach „jede geldeswerte Zuwendung, die im öffentlichen Interesse einem Förderungsnehmer gewährt wird, ohne dass dafür im Gegenzug vom Förderungsnehmer oder anderen Personen mittelbar oder unmittelbar an den Förderungsgeber marktübliche geldeswerte Gegenleistungen erbracht werden“.
Von den Abteilungen waren für den Förderungsbericht 2021 daher alle Förderungen bekanntzugeben, durch deren Hingabe das Vermögen des Landes Steiermark geschmälert oder belastet wurde, die obiger Definition entsprechen und von der Landesregierung beschlossen bzw. im Rahmen einer von der Landesregierung beschlossenen Richtlinie gewährt wurden oder der Landesregierung im Nachhinein gemäß ihrer Geschäftsordnung zu berichten waren; jeweils ungeachtet dessen, ob sie seitens des Landes direkt oder mittelbar über externe Stellen abgewickelt wurden. Die vom Land Steiermark in Form von übernommenen Haftungen gewährten Förderungen sind im gegenständlichen Förderungsbericht nicht enthalten, da sie im jährlich für das vorangegangene Rechnungsjahr zu erstellenden Rechnungsabschluss ersichtlich gemacht werden.
Teil B: Bedarfszuweisungen
Bedarfszuweisungen sind Transferzahlungen an Gemeinden im Sinne des Finanzausgleichsgesetzes und somit keine Landesmittel, sondern Gemeindeertragsanteile, die vom Land lediglich verwaltet und aufgeteilt werden. Da es sich somit um keine Förderungsmittel des Landes handelt, werden die Bedarfszuweisungen im gegenständlichen Förderungsbericht gesondert ausgewiesen. Die Auswertung über die Auszahlungen von Gemeinde-Bedarfszuweisungen entspricht den Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen zur Meldung der Verwendung von Gemeinde-Bedarfszuweisungen gemäß § 12 Abs. 5 Z. 1 bis 5 FAG 2017.
Der Bericht wurde großteils mit Hilfe der „Landesweiten Datenbank zur Förderungsabwicklung“ (kurz: LDF) erstellt, mit der die überwiegende Zahl der Förderungsprogramme des Landes verwaltet wird. Da die einzelnen Förderungsbeträge auf Grund der Vorgaben für das Förderungscontrolling nicht zentral verarbeitet werden können, haben die Abteilungen, die im Jahr 2021 Förderungen abwickelten, die entsprechenden Berichtslisten in der LDF der für das Förderungscontrolling zuständigen Abteilung 1 Organisation und Informationstechnik freigegeben. Diese hat die Daten der Abteilungen – ohne weitere Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit – zu einem Gesamtbericht zusammengefasst.
Der beiliegende, einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses bildende Förderungsbericht 2021 umfasst die von den Abteilungen gemeldeten, im Berichtsjahr tatsächlich ausbezahlten Förderungsbeträge. Der Bericht besteht aus einer Gesamtübersicht über alle Dienststellen, die Förderungen vergeben und den einzelnen Dienststellenmeldungen; diese setzen sich jeweils aus zwei Abschnitten zusammen:
- „Förderungsbericht-Übersicht“ als zusammenfassende Liste aller Förderungsprogramme der Dienststelle (mit Gesamtsummen der ausbezahlten Förderungen und Anzahl der Förderungsfälle pro Förderungsprogramm) sowie
- „Förderungsbericht-Einzelfallausweis“ als Auflistung der einzelnen Förderungsfälle mit FörderungsnehmerIn, Förderungsgegenstand und Förderungshöhe.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Förderungen, die aufgrund sozialer oder wirtschaftlicher Notlagen der FörderungsnehmerInnen gewährt wurden oder die Rückschlüsse auf die Gesundheit zulassen, nicht personenbezogen veröffentlicht. Bei Förderungsprogrammen mit ausschließlich solchen Förderungen werden daher im Bericht keine Einzelfälle ausgewiesen (der „Förderungsbericht-Einzelfallausweis“ entfällt), bei Förderungsprogrammen mit einzelnen derartigen Förderungsfällen werden die Daten im Einzelfallausweis anonymisiert. Die diesbezügliche Entscheidung wurde von den meldenden Abteilungen getroffen.
Von einer Drucklegung des Berichtes wurde aus Kostengründen abgesehen.
Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Mai 2022.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht der Steiermärkischen Landesregierung betreffend Förderungsbericht des Landes Steiermark 2021 wird zur Kenntnis genommen.