EZ/OZ: 514/1
Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT)
eingebracht am 14.05.2020, 22:26:36
Landtagsabgeordnete(r): LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)
Fraktion(en): Grüne
Zuständiger Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Regierungsmitglied(er): Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl
Betreff:
Dem niedergelassenen Bereich und anderen Gesundheitsberufen eine zukunftsorientierte Arbeit ermöglichen
In den nächsten 10 Jahren werden etwa 2/3 der praktizierenden AllgemeinmedizinerInnen in Pension gehen. Ihre Nachfolge ist oft nicht gesichert. Dafür gibt es zahlreiche Gründe wie die Struktur der Ausbildung, wenig Praxiserfahrung, die geringe Attraktivität am Land, ausufernde Arbeitszeiten, die geringe Aussicht, Beruf und Familie zu vereinbaren, schlechter gewordene Verdienstmöglichkeiten, die schlechte Abgeltung vieler Leistungen und Bürokratie.
Immer mehr ÄrztInnen haben keinen Kassenvertrag, sondern arbeiten als WahlärztInnen. Da die Kassen nur einen Teil der Kosten ersetzen (maximal 80% vom Kassentarif), zahlen alle PatientInnen im Unterschied zum Besuch von KassenärztInnen automatisch hohe Selbstbehalte. Das hat den Effekt, dass die soziale Selektion im Gesundheitssystem stärker geworden ist, und widerspricht offiziellen Gesundheitszielen.
Infolge großer Lücken bei der Erreichbarkeit bzw. den Ordinationszeiten in den Regionen nehmen viele Menschen die Dienste von Spitalsambulanzen in Anspruch, die im Verhältnis zum niedergelassenen Bereich wesentlich mehr kosten. Dies belastet vor allem die Krankenanstalten und damit auch das Landesbudget, da die Kassen diese Leistungen ab einer gewissen PatientInnenanzahl deckeln.
Die Bevölkerung sucht sich die Versorgung, wo und wann sie sie braucht. Die antiquierte Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen der öffentlichen Hand und den Sozialversicherungen führt zu Lücken bei der niedergelassenen Versorgung, daher zu mehr Inanspruchnahme der Spitalsambulanzen, zu mehr Spitalsaufenthalten, zu höheren Ausgaben von Seiten des Landes. Und auf Seiten der PatientInnen, die WahlärztInnen aufsuchen, weil sie anderswo keinen Termin bekommen oder keine Kassenstelle vorfinden, zu Selbstbehalten. Es besteht also Handlungsbedarf für das Land, den Gesundheitsfonds, die Sozialversicherungen, die KAGes.
Das Institut für Höhere Studien (IHS) hat 2014 im Rahmen einer Studie resümiert, dass der Ausbau der Primärversorgung massive Vorteile für die Versorgung und die Finanzen bringen kann: „Während die Bevölkerungsgesundheit durch die Primärversorgung steigt, kann der Anstieg der Gesundheitsausgaben gedämpft werden.“ Die Primärversorgung ist der zentrale Schlüssel, um die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern und gleichzeitig dem hohen Ressourcenverbrauch entgegenzuwirken, sagt das IHS: „Dieser Bereich schneidet in Österreich aus europäischer Sicht schwach ab und birgt daher die größten Verbesserungspotenziale“. Wenn PatientInnen durch ausreichende extramurale Primärversorgung keine stationäre Versorgung benötigen, trägt das - neben der gewonnenen Lebensqualität für die Betroffenen - auch zur Entlastung der öffentlichen Haushalte bei.
Interdisziplinäre Teams und die Zusammenarbeit aller gesundheitsbezogenen Berufe sind die zeitgemäße Antwort. Die Zusammenarbeit in Teams hat das Potenzial, das Einzelkämpfertum der vergangenen Jahre abzulösen und zur Entlastung jedes/jeder einzelnen, zur Kompatibilität von Beruf und Familie beizutragen. Vor allem aber trägt es zur besseren Versorgung der PatientInnen und Entlastung bei den Gesundheitskosten bei. Zur Primärversorgung im RSG 2025 lässt sich sagen, dass der Gesundheitsfonds offensichtlich auf einige neue Angebote setzt, diese jedoch in keiner Weise inhaltlich beschrieben werden. Die gut klingenden und positiven Begriffe Kooperation und Koordination werden verwendet, ohne irgendwie eingelöst zu werden: Wie soll das laufen? Wer hat welche Aufgaben? Und wer bezahlt die Mehrkosten? Und wer sichert, dass die Qualität bei aller Unterschiedlichkeit gegeben ist?
Als Ziele des RSG werden die Niederschwelligkeit und Gleichwertigkeit des Zugangs unabhängig von Wohnort, Alter, Geschlecht oder sozialem Status genannt. Tatsächlich gibt es aber große regionale Unterschiede im ärztlichen sowie im therapeutischen Angebot (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Sozialarbeit, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, PsychiaterInnen, Pflegefachkräfte, DiätologInnen, etc.), das oft kaum oder gar nicht vorhanden ist.
Die Corona-Krise hat weitere grundsätzliche Fragen im niedergelassenen Bereich und bei nichtärztlichen Gesundheitsberufen aufgeworfen. Es mussten vielerorts rasch auf neue Herausforderungen reagiert werden. Telemedizin ist plötzlich für viele eine Realität geworden, Rezepte wurden elektronisch übermittelt etc. Trotz der schnellen Anpassung des niedergelassenen Bereiches konnten die Rahmenbedingungen nicht so schnell angepasst werden, was auch daran liegt, dass der Bereich lange vernachlässigt worden ist. Wir sollten jetzt aus der Krise lernen und vorsorgen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
- die aufgrund der Corona-Krise gewonnenen Erkenntnisse in die Weiterentwicklung der Primärversorgung einzubeziehen,
- innovative Versorgungskonzepte verstärkt zu fördern,
- gemeinsam mit den anderen Partnern im Gesundheitssystem dem niedergelassenen Bereich eine zukunftsorientierte Arbeit durch folgende Maßnahmen zu ermöglichen:
- die stärkere Verschränkung des niedergelassenen Bereiches mit allen relevanten Berufsgruppen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich vorantreiben,
- Erhebung und Evaluierung der neuen (verwendeten) Versorgungsleistungen im niedergelassenen Bereich während der Corona Krise,
- Evaluierung und Anpassung der (Verrechnungs-) Möglichkeiten von telemedizinischen Leistungen im niedergelassenen Bereich unter Berücksichtigung höchster datenschutzrechtlicher Standards und Einbeziehung von Datenschutz Expert*innen,
- Evaluierung und Anpassung der (Verrechnungs-) Möglichkeiten von interprofessioneller Arbeit in Gesundheitszentren und PVEs für eine bestmögliche Versorgung für die Bevölkerung.
Unterschrift(en):
LTAbg. Georg Schwarzl (Grüne), LTAbg. Sandra Krautwaschl (Grüne), LTAbg. Lambert Schönleitner (Grüne), LTAbg. Dipl.-Ing.(FH) Lara Köck (Grüne), LTAbg. Veronika Nitsche, MBA (Grüne), LTAbg. Mag. Alexander Pinter (Grüne)