LANDTAG STEIERMARK
XVIII. GESETZGEBUNGSPERIODE


TOP 3

EZ/OZ 1472/5

Schriftlicher Bericht

Ausschuss: Klimaschutz

Betreff:
Lärmimmissionen in Spielberg und im gesamten Aichfeld

 

zu:
EZ 1472/1, Reale Lärmbelastung in Spielberg und im gesamten Aichfeld ermitteln und berücksichtigen (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))

 

Der Ausschuss "Klimaschutz" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.10.2021 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.

Mit Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz vom 29. Juni 2021 wurde die Landesregierung ersucht eine Stellungnahme zum Antrag Einl.Zahl 1472/1 abzugeben. Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Landesregierung folgende Stellungnahme:

Einleitend ist auszuführen, dass die Revisionen des örtlichen Entwicklungskonzeptes 1.0 sowie des Flächenwidmungsplanes 1.0 der Stadtgemeinde Spielberg mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 04.12.2020 aufsichtsbehördlich genehmigt wurden und diese Verordnungen am 26.12.2020 in Kraft getreten sind. Diesen Verordnungen wurden folgende lärmtechnische Gutachten zugrunde gelegt:

  • Gutachten der tgm-Staatliche Versuchsanstalt vom 11.05.2018 über die Fluglärmschutzzonen des Militärflugplatzes Zeltweg, in Auftrag gegeben vom Bundesministerium für Landesverteidigung;
  • Messbericht der tgm vom 11.05.2018 über die durch Starts von Luftfahrzeugen des Typs Eurofighter in der Umgebung des Militärflugplatzes Zeltweg verursachten Schallimmissionen;
  • schalltechnische Stellungnahme der Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik vom 12.10.2020.

Die Lärmimmissionen von übergeordneten Verkehrsträgern (Straße, Schiene) ergeben sich einerseits aus vorhandenen Lärmkarten oder werden durch die RaumplanerInnen aus den Verkehrsfrequenzen hochgerechnet und im Flächenwidmungsplan ersichtlich gemacht.

Festzuhalten ist, dass weder der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung noch der Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik das im gegenständlichen Selbständigen Antrag angeführte Lärmgutachten vom 28.05.2020 bekannt ist.

Ad 1:

Die in den Verordnungen zum örtlichen Entwicklungskonzept und zum Flächenwidmungsplan auf Grundlage des Raumordnungsgesetzes getroffenen Planungsentscheidungen stützen sich unter anderem auch auf lärmtechnische Grundlagen. Die Verordnungen per se können jedoch nicht lärmtechnisch geprüft werden. Mit den eingangs zitierten lärmtechnischen Beurteilungen wurden die maßgeblichen Lärmquellen erhoben und den Verordnungen zugrunde gelegt.

Eine lärmtechnische Prüfung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes Spielberg ist somit seitens der Abteilung 15 nicht möglich.  Es könnten nur die für die Planung herangezogenen schalltechnischen Grundlagen auf Plausibilität geprüft werden. Eine umfassende Lärmkarte für das gesamte Gebiet Aichfeld-Spielberg kann aus Kapazitätsgründen nicht erstellt werden.

Ad 2:

Wie bereits zu Pkt. 1.) ausgeführt wurden die maßgeblichen lärmtechnischen Grundlagen bei der Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Spielberg berücksichtigt.

Ad 3:

Als Umweltinformationen sind die genannten Gutachten und Stellungnahmen nach den Bestimmungen des Stmk. Umweltinformationsgesetzes frei zugänglich und können vom Landtag angefordert werden. Aufgrund möglicher Geheimhaltungsinteressen hinsichtlich des vom Bundesministerium für Landesverteidigung vorgelegten Gutachtens müsste jedoch eine Abstimmung mit dem Ministerium erfolgen.

 

Es wird daher der

Antrag

gestellt:

Der Landtag wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Klimaschutz zum Antrag, EZ 1472/1, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Obfrau:
Zweite Landtagspräsidentin Gabriele Kolar