TOP 2
EZ/OZ 1678/2
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Finanzen
Betreff:
Landesfinanzrahmen 2022 bis 2025 und Strategiebericht
zu:
EZ 1678/1, Landesfinanzrahmen 2022 bis 2025 und Strategiebericht (Regierungsvorlage)
Der Ausschuss "Finanzen" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 12.10.2021 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Gemäß Art. 19 Abs. 2 Landes-Verfassungsgesetz 2010 (L-VG 2010) iVm. § 12 Steiermärkisches Landeshaushaltsgesetz 2014 (StLHG 2014) sind der Entwurf des Landesfinanzrahmens und des Strategieberichts so vorzubereiten, dass der Landtag diese in der letzten Sitzung der ordentlichen Tagung nach Art. 15 Abs. 1 L-VG 2010 beschließen kann.
Da jedoch, wie es schon im Vorjahr der Fall war, die finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie zu diesem Zeitpunkt ungenügend einschätzbar waren und auch die Prognosen der wesentlichen Wirtschaftsforschungsinstitute von Unsicherheiten getragen waren, hat der Landtag Steiermark mit Beschluss Nr. 269 vom 23.3.2021 eine Verschiebung des Vorlagetermines bis zur Oktober-Sitzung zur Kenntnis genommen. Parallel dazu hat auch das Österreichische Koordinationskomitee beschlossen, die Berichtsfrist für die Meldung gem. Artikel 15 Abs. 1 des Österreichischen Stabilitätspakts 2012 (ÖStP 2012) betreffend die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung auf den 27.12.2021 zu verlegen.
Dass sich die Situation der Unsicherheit auch im Herbst 2021 nicht wesentlich verbessert hat zeigt allein der Umstand, dass bis zur Erstellung des Strategieberichts 2022 – 2025 seitens des Bundesministeriums für Finanzen keine Abschätzung der Entwicklung der Ertagsanteile für den Berichtszeitraum abgegeben wurde.
Gemäß Art. 19 Abs. 3 L-VG 2010 iVm. § 9 Abs. 2 StLHG 2014 hat der Landesfinanzrahmen auf Ebene der Bereiche für die vier folgenden Finanzjahre Obergrenzen für die Auszahlungen – ausgenommen Mittelverwendungen für die Rückzahlung von Finanzschulden sowie zur vorübergehenden Kassenstärkung eingegangene Geldverbindlichkeiten – und Untergrenzen für die Einzahlungen sowie die Grundzüge des Stellenplans festzulegen. Der Strategiebericht hat nach § 11 Abs. 1 StLHG 2014 den Entwurf des Landesfinanzrahmens und dessen Zielsetzungen zu erläutern.
Im Zusammenhang mit der Bewältigung der auch im Jahr 2022 anhaltenden Pandemie ist zwar eine jährliche Reduktion der Nettofinanzierungssalden vorgesehen, sollte sich die Lage absehbar stabilisieren, wären jedoch weiterführende Konsolidierungsschritte zur Einhaltung der Fiskalregeln zu setzen.
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der im beiliegenden Strategiebericht ausgewiesene Landesfinanzrahmen bis 2025 wird genehmigt.
Der Obmann:
LTAbg. Johannes Schwarz