TOP 4
EZ/OZ 241/5
Schriftlicher Bericht
Ausschuss: Bildung, Gesellschaft und Gesundheit
Betreff:
Sicherstellung notwendiger psychiatrischer Untersuchungen im ländlichen Raum
zu:
EZ 241/1, Sicherstellung notwendiger psychiatrischer Untersuchungen im ländlichen Raum (Selbstständiger Antrag von Abgeordneten (§ 21 GeoLT))
Der Ausschuss "Bildung, Gesellschaft und Gesundheit" hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 28.04.2020 über den oben angeführten Gegenstand die Beratungen durchgeführt.
Mit Beschluss des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit vom 04.02.2020 wurde die Steiermärkische Landesregierung ersucht, eine Stellungnahme zum Selbstständigen Antrag von Abgeordneten der Neos betreffend "Sicherstellung notwendiger psychiatrischer Untersuchungen im ländlichen Raum", Einl.Zahl 241/1, abzugeben.
Aufgrund dieses Beschlusses erstattet die Steiermärkische Landesregierung folgende Stellungnahme:
"Die ambulante sozialpsychiatrische und psychosoziale Versorgung der Steiermark basiert auf dem gleichnamigen Konzept sowie dem Regionalen Strukturplan Gesundheit Steiermark 2025. Die dem Konzept zugrundeliegende sozialpsychiatrische Grundhaltung bzw Ausrichtung besteht darin, dass es gilt, eine für jeden Bürger bzw jede Bürgerin erreichbare, gemeindenahe Versorgung einzurichten und vorzuhalten.
Die regionalen Versorgungsstrukturen ihrerseits sind modular aufgebaut und orientieren sich an zentralen Bereichen unseres täglichen Lebens. Als solches sollen in allen Bezirken psychosoziale Beratungsstellen und sozialpsychiatrische Ambulatorien vorgehalten werden, welche als regionale Drehscheibe der individuellen, psychosozialen Versorgung fungieren, flankiert von Angeboten der Tagesstrukturierung, Wohnversorgung, Arbeitsrehabilitation und mobilen sozialpsychiatrischen Betreuung. Seit dem Aufbau der Primärversorgungseinheiten (PVE) bzw Gesundheitszentren als neuer Form der Erstversorgung aller Bürgerinnen und Bürger bei Gesundheitsfragen, steht eine Kontaktmöglichkeit zum regional zuständigen Psychosozialen Dienst auch in diesen Gesundheitsdiensten zur Verfügung bzw. ist, zeitlich eingeschränkt, auch vor Ort.
Alle diese regionalisiert sowie gemeindenah angebotenen Maßnahmen sollen es Menschen mit psychischen Problemen bzw Erkrankungen ermöglichen, trotz Krankheit ein möglichst selbständiges sowie selbstbestimmtes Leben zu führen und jene Unterstützungen zu erhalten, welche sie individuell benötigen. 18 Standorte psychosozialer Beratungsstellen bzw sozialpsychiatrischen Ambulatorien und fünf Außenstellen bilden ein Versorgungsnetz, das v.a. auch nach dem Gesichtspunkt der Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln positioniert wurde. Online-Beratungsangebote ergänzen, wenn der Wunsch nach Anonymität gegeben ist, v.a. für erste Schritte in eine Betreuung bzw. auch dann, wenn die Erreichbarkeit nicht selbstverständlich gegeben ist, das Versorgungsangebot.
In akuten Situationen stehen die stationären psychiatrischen Angebote des Landeskrankenhauses (LKH) Graz II, Standort Süd, des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Graz, der Univ.-Klinik für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin sowie des LKH Hochsteiermark, Standort Leoben mit dislozierten Ambulanzen zur Verfügung. Weiter wird im LKH Hochsteiermark, Standort Bruck an der Mur eine Abteilung für Allgemeinpsychiatrie sowie alterspsychiatrischer Versorgung aufgebaut und damit die Versorgung in den Regionen unterstützt.
Einen maßgeblich stützenden Beitrag leistet auch das steirische Suizidpräventionsprojekt GO-ON, welches seit 2011 stufenweise in der Steiermark aufgebaut und mit 2020 in sämtlichen steirischen Bezirken angeboten wird. Dieses leistet Information, Sensibilisierung sowie Bewusstseinsbildung und somit „Erste Hilfe“ in psychischen Krisen, aber auch beratende Unterstützung der Angehörigen von Suizidenten und dient regionalen Stakeholder im Interesse einer Ressourcen-Stärkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Derzeit noch aushaftend ist – als letztes versorgungsrelevantes Angebotsmodul – der psychiatrische Krisendienst, zu welchem jedoch bereits konkrete Planungsschritte unternommen werden.
Im Interesse einer integrativen psychosozialen Versorgung der steirischen Bevölkerung findet auch eine gute Vernetzung mit allgemeinen (ambulanten, stationären sowie telefonischen) Notdiensten statt, welche in der „Informationsbroschüre zur psychosozialen Versorgung in der Steiermark“ (9. Auflage/2020) im Kapitel „Krisendienst/Erste Hilfe“ gelistet sind und von den Hilfesuchenden nachweislich gut angenommen werden.
Weiter sei erwähnt, dass die, aktuell nach dem Konzept ambulante Psychiatrie stattfindenden, Auf- sowie Ausbauschritte evaluiert und mit der demografischen sowie regionalen Bevölkerungsentwicklung in Beziehung gesetzt werden. Dementsprechend kann es mittelfristig zu Anpassungen in der Versorgungsstruktur kommen.
Einweisungen nach § 8 Unterbringungsgesetz kommen dann zum Tragen, wenn Gefahr im Verzug im Sinne einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung besteht und das bestehende (ambulante) Versorgungsangebot keine ausreichend sichere Behandlung gewährleisten kann."
Es wird daher der
Antrag
gestellt:
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Gesundheit zum Antrag, EZ 241/1, "Sicherstellung notwendiger psychiatrischer Untersuchungen im ländlichen Raum" der Abgeordneten der NEOS wird zur Kenntnis genommen.
Die Obfrau:
LTAbg. Barbara Riener